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Bei der letzten Überprüfung im Bereich Umweltschutz und Abfallmanagement verlangte die Umweltbehörde, dass die Böden der Deponien gegen Lecks geschützt werden müssen. Wurden in den Deponien eurer Unternehmen ebenfalls Epoxidharzböden verwendet?
Nein, und niemand verlangt das. Doch um wirklich herauszufinden, welche Anpassungen notwendig sind, scheint es unmöglich zu sein, dieser Aufgabe auszuweichen
Wir verlangen hier ausdrücklich eine dichte Abdichtung.
Es handelt sich um feste Stoffe, die in Tonnenbeuteln aufbewahrt werden. Wovor sollte man dann eine Auslauffall schützen?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zdl1966 am 26.12.2015 um 16:23 bearbeitet. Bei mir wurden ebenfalls aufgrund von Umweltinspektionen Korrekturen angeordnet. Festabfälle werden in allgemeine Festabfälle und gefährliche Festabfälle unterteilt. Für allgemeine festen Abfälle ist es nicht notwendig, einen wasserdichten Boden zu verwenden. Bei gefährlichen festen Abfällen muss jedoch in jedem Fall ein wasserdichter Boden vorhanden sein – um zu verhindern, dass Wasser eindringt und dadurch Schmutzwasser entsteht. Auch bei beschädigten Abfällen, insbesondere wenn sie im Freien gelagert werden, ist ein wasserdichter Boden erforderlich. Zudem sind Auffangbecken notwendig.
Ja, die Umweltbehörden verlangen das so – auch der ursprüngliche Sammelbehälter muss vergrößert werden.
Für gefährliche Abfälle ist das notwendig, aber das habe ich auch noch nicht erledigt; P, außerdem muss noch ein Entwässerungskanal angelegt werden – das ist wirklich lästig!
Es sollten Maßnahmen gegen Lecks ergriffen werden. Was ist, wenn es zu einem Leck kommt?
Wir fertigen Dichtmembranen an; von diesen Membranen führen Leitungen zur Abwasserbehandlungsanlage
Deponien für gefährliche Abfälle müssen wasserdicht gemacht werden; es reicht nicht aus, nur Epoxidharz zu verwenden
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zhaolijun am 11.4.2016 um 10:42 geändert. Im „Handbuch zur standardisierten Verwaltung gefährlicher Abfälle in der Provinz Jiangsu“ sind folgende Vorschriften festgelegt: (9) Verwaltung der Lageranlagen – Inhalt der Verwaltungsindikatoren: 1. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie Abschluss der Prüfung nach dem Prinzip „Drei gleichzeitig“. Wichtige Umsetzungsaspekte: Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts müssen die Anforderungen an die Einrichtung und Verwaltung von Lagerstätten für gefährliche Abfälle analysiert und bewertet werden. Bei der Überprüfung nach dem Prinzip „Drei gleichzeitige Kriterien“ muss ebenfalls auf die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung Rücksicht genommen werden. 2. Es müssen die entsprechenden Anforderungen der „Standards zur Kontrolle der Verschmutzung durch die Lagerung gefährlicher Abfälle“ eingehalten werden. Wichtige Umsetzungsaspekte: Anlagen zur Lagerung von gefährlichen Abfällen müssen den „Standards für die Kontrolle der Verschmutzung durch die Lagerung gefährlicher Abfälle“ entsprechen. Es müssen Warnschilder am Lagerort vorhanden sein, und der Lagerbereich muss vor Ausbreitung, Verlust oder Durchsickern geschützt werden. Zudem müssen sichere Beleuchtungsanlagen sowie Beobachtungsfenster vorhanden sein. Aufbereitete Leckflüssigkeiten aus Lagerstätten für gefährliche Abfälle sowie ausgetretene Stoffe, die bei der Reinigung dieser Lagerstätten entstehen, werden stets als gefährliche Abfälle behandelt. Es müssen Abdichtungsmaßnahmen ergriffen werden, es müssen Dämme zur Verhinderung der Ausbreitung von Abwasser errichtet werden, außerdem müssen Entwässerungskanäle und Sammelbrunnen sowie feste Transportanlagen installiert werden.
Hallo, ich habe auf dem Forum Ihren Artikel über das Problem der Wasserdichtigkeit bei Böden mit gefährlichen Abfällen gesehen. Hat Ihr Unternehmen anschließend eine Lösung zur Wasserdichtigkeit entwickelt? Auch mein Unternehmen hat dieses Problem – ich würde gerne einige Fragen dazu an Sie richten
Falls möglich, fügen Sie mich als Freund hinzu, mein QQ ist 519194705
Wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt, gibt es strenge Anforderungen an den Lagerort. Der Boden muss wasserdicht gemacht werden
Unser Unternehmen sammelt abgenutzte Katalysatoren ein. Dazu gehören Platin, Palladium, Nickel, Tungstens, Kupfer, Zink, Kobalt, Molybdän, Vanadium, Aktivkohle, Aluminiumoxidkugeln, Nickelkatalysatoren, Nickelabfälle, Nickellegierungen, Palladiumkatalysatoren, Palladium-Kohlenstoff-Mischungen sowie alle Abfälle, die Tungstens enthalten. Ebenso werden Kupferkatalysatoren, Kupferabfälle, Kupfersulfat sowie alle Abfälle, die Kupfer enthalten, aufgesammelt. Außerdem werden Zinkoxid und Cobaltchlorid sowie alle Abfälle, die Kobalt enthalten, sowie alle Abfälle, die Molybdän enthalten, gesammelt. Auch Vanadiumpentoxid sowie Ruthenium- und Iridiumpasten sowie Rutheniumpulver werden aufgesammelt. Zudem wird Kokosnussholz-Aktivkohle, kolbenförmige Aktivkohle, Silikagel, Harze sowie neue Katalysatoren für die Katalytische Kracking-Prozesse gesammelt. Unser Unternehmen ist ein seriöser Hersteller mit der notwendigen Zulassung sowie einer Genehmigung für den gefährlichen Gütertransport. Wir können Transportnachweise ausstellen. Wir beziehen die Waren ausschließlich direkt von den Herstellern – Vermittler werden entlohnt. Für uns steht die Zuverlässigkeit an erster Stelle, die Preise sind dabei konkurrenzfähig. Staatsunternehmen und Privatunternehmen können sich unter 15138991227 bei uns melden