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Eine Frage zur Beantragung der A2-Designzulassung und Herstellungszulassung für die Einheit

2015-12-30View Original

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Meine Arbeitsstelle plant, weitere Zertifizierungen zu erlangen, nämlich die Konstruktionszulassung und die Herstellungszulassung für Druckbehälter der Klasse A2. Laut TSG R1001 und TSG R2001 (Entwurf) reicht es aus, jeweils mindestens 2 Produkte zu entwerfen und herzustellen. Sagen wir, wir entwerfen und stellen Wärmeaustauscher sowie Speicherbehälter her – dürfen wir nach Erhalt der Zulassung nur diese beiden Produktarten entwerfen und herstellen, oder dürfen wir auch alle Produkte erstellen, die zur Kategorie A2 von Druckbehältern gehören? Ich hoffe, dass erfahrene Vorgesetzte mir gerne ihre Ratschläge geben. Vielen Dank!
Reply #22015-12-30
Nach erfolgreichem Erwerb der Zertifizierung können alle Produkte entwickelt und hergestellt werden, die zur Klasse A2 von Druckbehältern gehören.
Reply #32015-12-30
Nach erfolgreichem Erwerb der Zertifizierung können alle Produkte entwickelt und hergestellt werden, die zur Klasse A2 von Druckbehältern gehören.
Reply #42015-12-30
Es ist möglich, Behälter der Klasse A2 für niedrigen bis mittleren Druck zu entwerfen und herzustellen
Reply #52015-12-30
Alles, was zur Kategorie A2 gehört, ist in Ordnung. . .
Reply #62015-12-31
Es ist am besten, zwei einfache Speichertanks zu entwickeln – sie gehören einfach zur Kategorie der Behälter der Klasse 3. Die Konstruktion sollte nicht allzu kompliziert sein, sonst können unnötige Probleme entstehen.
Reply #72015-12-31
Es sollte ein Produkt in der Größe von anderthalb Prototypen sein; so kann man alle Produkte vom Typ A2 entwerfen und herstellen
Reply #82015-12-31
Im Prüfungsverfahren entsteht ein fertiges Produkt sowie ein Halbfertigprodukt. Inwieweit das Halbfertigprodukt fertiggestellt ist, kann man in den detaillierten Vorgaben nachsehen. Nach der Erhebung der Beweise können Produkte für Druckbehälter der Klasse A2 entworfen und hergestellt werden.
Reply #92016-01-02
Stimme der Meinung von oben zu. Erinnerung an den Verfasser: 1. Der zur Prüfung eingereichte Entwurf hat keine rechtliche Gültigkeit – man darf sich nicht danach richten, sonst weiß man ja nicht einmal, wohin man gerät. 2. Zu den konkreten Details können Sie nach der Genehmigung des Antrags direkt mit der Prüfstelle in Kontakt treten; schließlich entscheidet die Prüfstelle letztendlich
Reply #102016-01-27
Es müssen alle Produkte sein, die zur Kategorie A2 gehören
Reply #112016-01-27
Wir haben damals versucht, ein Design zu entwerfen, das alle Arten von Komponenten umfasst – Tanks, Reaktoren, Wärmetauscher sowie Trennkammern. Also gab es damals 6 Stück. Es scheint, als würden zwei Stück hergestellt – eines ist in Bearbeitung, das andere scheint fertig zu sein. Es ist besser, direkt mit der Prüfungsstelle zu sprechen.

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