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Gemäß der Antwort des Büros der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht bezüglich der Kriterien zur Einstufung von Chemieprojekten mit Explosionsgefahr (Schreiben Nr. An Jian Zong Ting Guan San Han 5) handelt es sich bei diesem Projekt um ein **Chemieprojekt – genauer gesagt um ein Projekt zur Herstellung des Chemikalieprodukts Nickeloxid, wobei dies nichts mit den Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff zu tun hat**; 2. Es entstanden explosionsfähige Gase (Wasserstoff, der direkt abgeleitet wurde) ; Gemäß den Vorgaben wird das Projekt als „Projekt mit Explosionsgefahr“ eingestuft. In diesem Fall ist es notwendig, sich an die Anweisungen der **General Administration für Arbeitssicherheit und Staatliche Kommission für Wohnen und Stadtentwicklung bezüglich der weiteren Stärkung der Sicherheitsplanung bei Chemieprojekten** (Anweisung Nr. An Jian Zong Guan San [2013] 76) zu halten. Die Planung muss den Vorschriften für petrochemische Anlagen entsprechen. Doch dieses Projekt wurde bereits nach den geltenden Bauvorschriften geplant – das Gebäude ist fast fertiggestellt. Wie kann man das nun noch korrigieren? ? Oder hat man die Vorschriften nicht richtig verstanden? Bitte geben Sie mir Rat.
Ich verstehe es nicht ganz: Sind die Anforderungen der Petrochemievorschriften höher oder die der Bauvorschriften?
Die Umsetzung variiert von Region zu Region und erfolgt gemäß den Vorgaben der örtlichen Arbeitsschutzbehörden sowie den Empfehlungen von Experten. Wurde die Überprüfung der Sicherheitsbedingungen bestanden?