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【Tägliches Thema】【Engineering-Version 20160104】

2016-01-04View Original

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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ gilt bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten Folgendes als richtig: ( ) A. Wenn die Baustelle aufgrund von Gründen des Auftraggebers stillgelegt wird, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Verlängerung der Bauzeit sowie/oder eine Erhöhung der Kosten zu verlangen. Allerdings darf er keinen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Gewinn haben.
B. Wenn die Baustelle aufgrund von Gründen des Auftraggebers stillgelegt wird, ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich, die Arbeiten während dieser Zeit zu schützen.
C. Im Falle einer Notlage, die dazu führt, dass die Baustelle aufgrund von Gründen des Auftraggebers stillgelegt werden muss, kann der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Einstellung der Arbeiten stellen.
D. Falls während der Bauarbeiten unerwartete Probleme auftreten, die eine Pause der Arbeiten erforderlich machen, trägt der Auftraggeber alle Verantwortlichkeiten.
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Reply #22016-01-04
Gemäß den „Standardunterlagen für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Aussage (C). A. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Verlängerung der Bauzeit sowie/oder eine Erhöhung der Kosten zu verlangen. Allerdings darf er keinen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Gewinn haben.
B. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich, die Arbeiten während dieser Unterbrechung zu schützen.
C. Im Falle einer Notlage, die durch Gründe des Auftraggebers entsteht, kann der Auftragnehmer die Bauarbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen.
D. Falls während der Bauarbeiten unerwartete Probleme auftreten, die eine Unterbrechung der Arbeiten erforderlich machen, trägt der Auftraggeber alle Verantwortlichkeiten
Reply #32016-01-04
C. Im Falle einer Notlage, bei der die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden müssen, kann der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen
Reply #42016-01-04
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ gilt bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten Folgendes als richtig: (C) Wenn aufgrund von Gründen des Auftraggebers eine Notlage eintritt, bei der die Bauarbeiten ausgesetzt werden müssen, darf der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und muss dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Aussetzung der Arbeiten stellen.
Reply #52016-01-04
C. Im Falle einer Notlage, bei der die Arbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden müssen, darf der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen.
Reply #62016-01-04
Meine Antwort: C. . . . . . . . .
Reply #72016-01-04
Gemäß den „Standardunterlagen für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Aussage (C).
Reply #82016-01-04
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ gilt bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten Folgendes als richtig: ( ) C. Im Falle einer Notlage, bei der die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden müssen, kann der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen
Reply #92016-01-04
Gemäß den „Standardunterlagen für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Aussage (C).
Reply #102016-01-04
C. Im Falle einer Notlage, bei der die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden müssen, kann der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen
Reply #112016-01-04
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauaufträgen“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Angabe (c). A. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Verlängerung der Bauzeit sowie/oder eine Erhöhung der Kosten zu verlangen. Allerdings darf er keinen Ersatz für den Gewinn fordern – es kann jedoch ein angemessener Gewinnersatz gefordert werden.
B. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich, die Arbeiten während dieser Unterbrechung zu schützen – er muss jedoch die notwendigen Maßnahmen ergreifen und gleichzeitig eine Gegenleistung für seine Aufwendungen fordern.
C. Im Falle einer Notlage, die durch Gründe des Auftraggebers entsteht, kann der Auftragnehmer die Bauarbeiten vorübergehend stoppen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen.
D. Falls während der Bauarbeiten unerwartete Probleme auftreten, die eine Unterbrechung der Arbeiten erforderlich machen, trägt der Auftraggeber alle Verantwortlichkeiten
Reply #122016-01-04
C. Im Falle einer Notlage, bei der die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden müssen, kann der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen
Reply #132016-01-04
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauaufträgen“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Aussage (C). A. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Verlängerung der Bauzeit sowie/oder eine Erhöhung der Kosten zu verlangen. Allerdings darf er keinen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Gewinn haben.
B. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich, die Arbeiten während dieser Unterbrechung zu schützen.
C. Im Falle einer Notlage, die durch Gründe des Auftraggebers entsteht, kann der Auftragnehmer die Bauarbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen.
D. Falls während der Bauarbeiten unerwartete Probleme auftreten, die eine Unterbrechung der Arbeiten erforderlich machen, trägt der Auftraggeber alle Verantwortlichkeiten
Reply #142016-01-04
C. Im Falle einer Notlage, bei der die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden müssen, kann der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen
Reply #152016-01-04
C. Im Falle einer Notlage, bei der die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden müssen, kann der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen
Reply #162016-01-04
Gemäß den „Standardunterlagen für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Aussage (C). A. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Verlängerung der Bauzeit sowie/oder eine Erhöhung der Kosten zu verlangen. Allerdings darf er keinen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Gewinn haben.
B. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich, die Arbeiten während dieser Unterbrechung zu schützen.
C. Im Falle einer Notlage, die durch Gründe des Auftraggebers entsteht, kann der Auftragnehmer die Bauarbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen.
D. Falls während der Bauarbeiten unerwartete Probleme auftreten, die eine Unterbrechung der Arbeiten erforderlich machen, trägt der Auftraggeber alle Verantwortlichkeiten
Reply #172016-01-04
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauaufträgen“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Angabe (c). A. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Verlängerung der Bauzeit sowie/oder eine Erhöhung der Kosten zu verlangen. Allerdings darf er keinen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Gewinn haben.
B. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich, die Arbeiten während dieser Unterbrechung zu schützen.
C. Im Falle einer Notlage, die durch Gründe des Auftraggebers entsteht, kann der Auftragnehmer die Bauarbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen.
D. Falls während der Bauarbeiten unerwartete Probleme auftreten, die eine Unterbrechung der Arbeiten erforderlich machen, trägt der Auftraggeber alle Verantwortlichkeiten
Reply #182016-01-04
Gemäß den „Standardunterlagen für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Aussage (C). A. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Verlängerung der Bauzeit sowie/oder eine Erhöhung der Kosten zu verlangen. Allerdings darf er keinen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Gewinn haben.
B. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich, die Arbeiten während dieser Unterbrechung zu schützen.
C. Im Falle einer Notlage, die durch Gründe des Auftraggebers entsteht, kann der Auftragnehmer die Bauarbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen.
D. Falls während der Bauarbeiten unerwartete Probleme auftreten, die eine Unterbrechung der Arbeiten erforderlich machen, trägt der Auftraggeber alle Verantwortlichkeiten
Reply #192016-01-04
Gemäß den „Standardunterlagen für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ ist bezüglich der Aussetzung der Bauarbeiten die richtige Aussage (C). A. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Verlängerung der Bauzeit sowie/oder eine Erhöhung der Kosten zu verlangen. Allerdings darf er keinen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Gewinn haben.
B. Wenn die Bauarbeiten aufgrund von Gründen des Auftraggebers unterbrochen werden, ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich, die Arbeiten während dieser Unterbrechung zu schützen.
C. Im Falle einer Notlage, die durch Gründe des Auftraggebers entsteht, kann der Auftragnehmer die Bauarbeiten vorübergehend einstellen und dem Aufsichtspersonal umgehend einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung der Arbeiten stellen.
D. Falls während der Bauarbeiten unerwartete Probleme auftreten, die eine Unterbrechung der Arbeiten erforderlich machen, trägt der Auftraggeber alle Verantwortlichkeiten

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