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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons im Baukörper nicht unter ( ) liegen. A, C20 B. C25 C. C30 D. C35 【Produktions- und Verwaltungsregion】Wir suchen aktive Moderator:innen sowie Technikdiskutierende
Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons im Baukörper nicht unter (B) liegen.
Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons im Baukörper nicht unter (b) liegen. A, C20 B. C25 C. C30 D. C35
Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons im Baukörper nicht unter (B) liegen. A, C20 B. C25 C. C30 D. C35
Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons im Baukörper nicht unter (b) liegen. A, C20 B. C25 C. C30 D. C35
Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons im Baukörper nicht unter (B) liegen. A, C20 B. C25 C. C30 D. C35
Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons im Baukörper nicht unter (B) liegen. A, C20 B. C25 C. C30 D. C35
Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons im Baukörper nicht unter (B.C25) liegen.
Bei Wohngebäuden, deren Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt, darf die Festigkeitsklasse des Betons in der Konstruktion nicht unter (B. C25) liegen.