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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Bei Stahlbändern mit Stoßfestigkeitsanforderungen darf die Gesamtausdehnung bei der maximalen Belastung nicht kleiner als ( ) % sein. A.7 B.8 C.9 D.10 Antwort: C.9
Bei Stahlbändern mit Stoßfestigkeitsanforderungen darf die Gesamtausdehnung bei der maximalen Belastung mindestens (C. 9) % betragen.
Bei Stahlbändern mit Erschütterungsschutzanforderungen darf die Gesamtdehnung bei der maximalen Belastung mindestens (C. 9) % betragen.
Bei Stahlbändern mit Stoßfestigkeitsanforderungen darf die Gesamtausdehnung bei der maximalen Belastung mindestens (C) % betragen. A.7 B.8 C.9 D.10
Bei Stahlbändern mit Stoßfestigkeitsanforderungen darf die Gesamtausdehnung bei der maximalen Belastung mindestens (C) % betragen. A.7 B.8 C.9 D.10
Bei Stahlbändern mit Stoßfestigkeitsanforderungen darf die Gesamtausdehnung bei der maximalen Belastung mindestens (C) % betragen. A.7 B.8 C.9 D.10
Bei Stahlbändern mit Stoßfestigkeitsanforderungen darf die Gesamtausdehnung bei der maximalen Belastung mindestens (C) % betragen. A.7 B.8 C.9 D.10 Antwort:
C 【Erklärung zu den Prüffragen】Abgesehen von den folgenden Anforderungen müssen die Stähle dieselben Eigenschaften aufweisen wie die entsprechenden Stähle der bereits existierenden Serien: 1. Das Verhältnis zwischen der gemessenen Zugfestigkeit und der gemessenen Elastizitätsgrenze des Stahls muss mindestens 1,25 betragen; 2. Das Verhältnis zwischen der gemessenen Elastizitätsgrenze des Stahls und dem in Tabelle 1A412012–1 angegebenen Wert für die Elastizitätsgrenze darf 1,30 nicht überschreiten; 3. Die maximale Dehnung des Stahls unter Belastung muss mindestens 9 % betragen.
Bei Stahlbändern mit Stoßfestigkeitsanforderungen darf die Gesamtausdehnung bei der maximalen Belastung nicht kleiner sein als (c)
Bei Stahlbändern mit Stoßfestigkeitsanforderungen darf die Gesamtausdehnung bei der maximalen Belastung nicht kleiner als (c) % sein. A.7 B.8 C.9 D.10