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Anfrage zur Klassifizierung von Rohrleitungen

2016-01-07View Original

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In 50235 heißt es in Abschnitt 3.2.1, dass industrielle Metallrohre gemäß TSG D0001 in GC1/GC2/GC3 eingeteilt werden. In Abschnitt 3.2.2 sollen Rohre, die keine Druckrohre sind, als Rohre für Flüssigkeiten der Klasse C bzw. Klasse D klassifiziert werden. Terminologisch bezeichnet ein Fluidrohr der Klasse D solche Rohre, in denen sich nicht brennbare, nicht giftige Flüssigkeiten oder Flüssigkeiten mit nur geringer Giftigkeit befinden. Zudem beträgt der Nenndruck dieser Rohre 1,0 MPa oder weniger, und die Nenntemperatur liegt über -20 °C, aber nicht über 185 °C. Klasse C bezeichnet Leitungen für nicht brennbare, nicht giftige Flüssigkeiten oder solche mit einer geringen Giftigkeit, die nicht zur Klasse D gehören. GC3 bezeichnet hingegen leitfähige Medien, die nicht toxisch und nicht brennbar sind. Dabei beträgt der Nenndruck weniger als oder gleich 1,0, und die Nenntemperatur liegt über -20 °C, aber nicht über 185 °C. Warum wirkt das etwas widersprüchlich? Ich hoffe, ihr könnt mir dabei helfen, das zu verstehen
Reply #22016-01-08
Man kann es so verstehen, aber Stickstoff bei 0,5 MPAG und 40 °C sowie DN80 gehören nicht zu den Druckrohren – in der Definition von Druckrohren sind nämlich Rohre mit einem Nenndurchmesser von mindestens 50 mm gemeint. Ausgenommen sind Rohrleitungen und die Rohrleitungsgehäuse von Anlagen, bei denen der Nenndurchmesser kleiner als 150 mm ist und bei denen der maximale Betriebsdruck unter 1,6 MPa (Geschwindigkeitsdruck) liegt – und zwar für den Transport von nicht-toxischen, nicht brennbaren, nicht korrosiven Gasen. 2. Bei der tatsächlichen Planung werden auch Leitungen, die keine Druckleitungen sind, wie Druckleitungen geplant. Zum Beispiel Rohrleitungen mit „Stickstoff 0,5 MPAG, 40 °C, DN80“ – obwohl sie nicht zu den Druckrohren gehören – werden bei der Planung nach Klasse GC3 behandelt und nicht der Klasse D zugeordnet. 3. Im Allgemeinen werden nur Leitungen mit hohem Gefahrenpotenzial als Druckleitungen eingestuft und dem Überwachungsbereich zugeordnet; dabei muss eine konforme Normenkonstruktion eingehalten werden. Auch Nicht-Druckleitungen, die nicht dem Überwachungsbereich unterliegen, können gemäß den Vorschriften für Druckleitungen streng geplant werden.

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