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Liebe Seefreunde: Ich möchte fragen, ob es Geräte gibt, bei denen Lösungsmittel verwendet werden und die außerdem Analysegeräte enthalten (die nicht explosionssicher sind). Das Lösungsmittel für die Materialien fließt nach Durchgang durch die Anlage in die Analyseanlage und von dort aus in den explosionsgeschützten Bereich. Falls diese 2 Geräte sich in einer Klasse-A-Werkstatt befinden, sollten die Analysegeräte in einer solchen Werkstatt mit explosionsgeschützten Wänden abgetrennt werden und außerhalb der Reichweite von brennbaren Stoffen platziert werden. Ist das den Vorschriften entsprechend? ?
Natürlich ist das möglich, kein Problem
Aber wenn Material durch die Sprengschutzwand in die Analysegeräte gelangt, ist das dann auch in Ordnung? Das entspricht dem Eintreten von Material in einen nicht-explosionsgeschützten Bereich
Im Prinzip ist es nicht erlaubt. Wenn es jedoch unbedingt notwendig ist, etwas zu tragen, dann reicht es aus, die Löcher zu verschließen! ;P
Nicht möglich! Explosionsgeschützte Wände können verhindern, dass Analysegeräte als Entzündungsquelle in Berührung mit brennbaren Gasen im Raum kommen und so eine Explosion auslösen. Deine Beschreibung klingt nach einem Online-Analysegerät. Eine gängige Vorgehensweise ist es, das Analysegerät in einer abgeschlossenen Kammer unterzubringen – ähnlich wie in einer Analysekabine – und dabei ein eigenständiges Lüftungssystem sowie einen Gasdetektor einzusetzen. Wenn das Analysegerät klein ist, kann es in einer explosionsgeschützten Box untergebracht werden – ähnlich wie bei explosionsgeschützten Geräten. Natürlich kann man es auch so gestalten, dass es luftdurchlässig ist und somit als explosionsgeschütztes Gerät mit Luftfüllung fungiert.
Die Analysegeräte werden in einem separaten Raum hinter einer Firewall platziert, wobei vor und hinter ihnen Brandhemmungseinrichtungen vorhanden sind