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Ursprünglich wurde für die Bewertung des Schweißvorgangs beim Submerged-Arc-Schweißen das Material HJ431 verwendet. Jetzt möchte man auf SJ101 umsteigen. Ist es jedoch notwendig, aufgrund dieses Wechsels erneut eine Bewertung des Schweißverfahrens durchzuführen? Wo findet sich dazu eine Regelung? Ich hoffe, Sie können mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen. Zudem erfolgt bei der Submerged-Arc-Schweißung die Schweißung in einer einzigen Schicht auf einer Seite.
Wenn das Schweißzusatzmittel von HJ431 auf SJ101 geändert wird, muss eine erneute Schweizevaluierung durchgeführt werden. Das bei der Substrat-Schweißung verwendete Schweißzusatzmittel dient nicht nur dem Schutz, sondern dringt außerdem in den Schmelzpool ein und bringt dabei bestimmte Legierungselemente mit sich, die die mechanischen Eigenschaften sowie die chemische Zusammensetzung der Verbindung beeinflussen. Gemäß NB/T47015-2011 P28, Punkt 4 „Füllmetalle“ muss das Mischverhältnis der Mischlötstoffe geändert werden. Da sich wichtige Faktoren ändern, ist eine erneute Bewertung erforderlich. Was die Bewertung der Schweißung mit Unterstromschweißen angeht, so hängt sie nicht von der Schweißweise in einer Ebene ab – also ob es sich um einen einzigen Schweißvorgang handelt oder nicht. Es ist jedoch möglich, mehrere Schweißvorgänge in derselben Ebene durchzuführen. Beim Schweißen in mehreren Schritten hat der nachfolgende Schweißvorgang eine wärmende Wirkung auf den vorherigen Schweißvorgang. Dadurch lassen sich bessere mechanische Eigenschaften erzielen als bei dem Schweißen in nur einem Schritt.
Zuerst muss festgestellt werden, welche Schweißnorm für das Produkt gilt – je nach Situation muss individuell geprüft werden. Nehmen wir 47014: In den Standards gibt es keine besonders detaillierten Angaben, und außerdem ist das Grundmaterial betroffen. In den Dokumenten zur Verbreitung der Standards wird auf den Einfluss von Veränderungen am Schweißzusatz auf die Bewertung des Fertigungsprozesses hingewiesen. Man kann dies in Verbindung mit eigenen Produkten und den entsprechenden Standards betrachten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von proud am 2018-2-24 um 16:28 bearbeitet. Wenn sich das Grundmaterial nicht ändert oder es sich um dasselbe Material handelt, dann kann eine Bewertung entfallen, sofern das Modell des Schweißzusatzstoffs SJ101 sowie das Modell des aus dem Draht entstehenden Schweißmetalls zur gleichen Kategorie gehören wie das Modell des Schweißzusatzstoffs HJ431 sowie das Modell des aus dem Draht entstehenden Schweißmetalls. Oder falls das Modell des Schweißzusatzstoffs SJ101 einer höheren Klasse angehört als das Modell des Schweißzusatzstoffs HJ431. Laut NB/T47014 gilt das Folgende: Im Beispiel Q345R/16mm/Kopplungsnaht/AW/SAW/F5A0-H10Mn2 (HJ350 – neutrales Schweißzusatzmittel)/Prüfung bei 0°C – gilt die bewährte Schweißverfahrensbewertung auch für Q345R/16mm/Kopplungsnaht/AW/SAW/F5A2-H10Mn2 (SJ101 – neutrales Schweißzusatzmittel)/Prüfung bei -20°C, vorausgesetzt, alle anderen relevanten Faktoren für die Schweißverfahrensbewertung bleiben unverändert Warum? Antwort: Gültig. Grund: ① Weil weder die Klassifikationsnummer noch die Gruppennummer des Grundmaterials sich ändern ; ②Die Schweißmaterialien F5A0-H10Mn2 (H10Mn2+HJ350) und F5A2-H10Mn2 (H10Mn2+SJ101) gehören zur gleichen Kategorienbezeichnung (FeMS-1-2, FeG-2), weshalb sich auch die Kategorienbezeichnung der Schweißmaterialien nicht ändert. Außerdem gehören HJ350 und SJ101 zur gleichen Kategorie der neutralen Schweißzusätze.
Das heißt, ob eine erneute Bewertung des Schweißzusatzes erforderlich ist, hängt vom Typ des geschmolzenen Metalls ab, das bei der Kombination aus Schweißzusatz und Schweißdraht entsteht. Es sei denn, es handelt sich um ein Schweißzusatzmittel, das gemäß NB/T47014 als neutral oder aktiv eingestuft wird
Nicht nötig. Im 4. Stock wird es sehr klar erklärt, und es gibt auch Belege dafür.