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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Innerhalb von höchstens ( ) Tagen ab dem Datum der erfolgreichen Abnahme des Bauwerks muss die Bauaufsichtsbehörde darüber informiert werden. A. 7 B. 15 C. 30 D. 90
Antwort: B. 15
B. 15. -------------------------------
Innerhalb von höchstens ( ) Tagen ab dem Datum der erfolgreichen Abnahme des Bauwerks muss die Bauaufsichtsbehörde darüber informiert werden. A. 7 B. 15 C. 30 D. 90
Antwort: Die Bauaufsichtsbehörde muss innerhalb von 15 Tagen nach der erfolgreichen Abnahme des Projekts gemäß den Vorschriften bei der zuständigen örtlichen Bauaufsichtsbehörde auf Kreisebene oder höher Bericht erstatten.
Spätestens (B) Tage nach dem Datum der erfolgreichen Abnahme des Bauwerks muss die Bauaufsichtsbehörde von der Bauunternehmung darüber informiert werden.
Innerhalb von maximal (B) Tagen ab dem Datum der erfolgreichen Abnahme des Bauwerks muss die Bauaufsichtsbehörde von der Bauherrenseite informiert werden. A.7 B.15 C.30 D.90
Spätestens (B. 15) Tage nach dem Datum der erfolgreichen Abnahme des Bauwerks muss die Bauherrenorganisation dies bei der zuständigen Baubehörde melden.