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20160111 Jeden Tag eine Frage. Die Belohnung ist wie folgt: Für richtige Antworten 1–3 Punkte, für richtige Antworten zwischen 3 und 5 Punkten. Der Radius des Blitzableiters bei Gebäuden der ersten Kategorie beträgt ( ) Meter; das Blitzschutznetz muss ≤( ) oder ≤6×4 Meter groß sein. A.25 B.30 C.10×5 D.5×5 Die Antworten sind B und D
Für Gebäude der ersten Kategorie zur Blitzschutz sind die Abstände zwischen den Blitzableitern so zu wählen, dass der Rollradius (B,30) beträgt. Das Blitzschutznetz muss dabei ≤(D,5*5) oder ≤6×4 m groß sein.
Für Gebäude der ersten Kategorie zur Blitzschutz sind der Abstand der Blitzeinfangvorrichtungen gemessen am Rollradius (B) in Metern festgelegt. Das Blitzschutznetz muss dabei ≤ (D) betragen – oder maximal 6×4 Meter groß sein. A.25 B.30 C.10×5 D.5×5
Für Gebäude der ersten Kategorie zur Blitzschutz sind der Abstand der Blitzeinfangvorrichtungen gemessen am Rollradius (B) in Metern festgelegt. Das Blitzschutznetz muss dabei ≤ (D) betragen – oder maximal 6×4 Meter groß sein. A.25 B.30 C.10×5 D.5×5
Für Gebäude der ersten Kategorie zur Blitzschutzmaßnahme beträgt der Abstand der Blitzableiter 1,30 m; das Blitzschutznetz hat eine Größe von ≤ (D,5 × 5) oder ≤ 6 × 4 m.
Für Gebäude der ersten Kategorie zur Blitzschutzmaßnahme beträgt der Abstand zwischen den Blitzableitern den Rollradius (B) in Metern. Das Blitzschutznetz muss dabei ≤ (D) betragen – oder mindestens 6×4 Meter groß sein. A.25 B.30 C.10×5 D.5×5
Für Gebäude der ersten Kategorie zur Blitzschutz sind die Abstände zwischen den Blitzableitern so zu wählen, dass der Rollradius (B.30) in Metern beträgt. Die Abstände zwischen den Blitzschutznetzen dürfen ≤ (D.5×5) bzw. ≤ 6×4 Meter betragen.
Für Gebäude der ersten Kategorie zur Blitzschutzmaßnahme beträgt der Abstand der Blitzableiter vom Gebäudekörper (a) in Metern. Das Blitzschutznetz muss dabei ≤ (c) betragen – oder mindestens 6×4 Meter groß sein. A.25 C.10×5