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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 19.1.2016 um 19:15 geändert. 1. Die Vertreter des Arbeitgebers müssen eine Ausbildung in Sachen Berufsgesundheit erhalten, die Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor Berufskrankheiten einhalten sowie die Maßnahmen zur Prävention von Berufskrankheiten in ihrem Unternehmen gemäß den geltenden Gesetzen organisieren. A. Fachkräfte für Arbeitsschutz
B. Verantwortliche Personen
C. Sicherheitstechniker
2. Der Arbeitgeber muss gemäß den Vorgaben der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit und -gesundheit die Arbeitsstätte auf Gefahrenfaktoren im Zusammenhang mit Berufskrankheiten überprüfen und bewerten. A. Bei Bedarf B. Regelmäßig C. Unregelmäßig Antwort: B; B
1. Die ( ) des Arbeitgebers müssen eine Ausbildung in Sachen Berufsgesundheit erhalten, sich an die Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor Berufskrankheiten halten und die Maßnahmen zum Schutz vor Berufskrankheiten in ihrem Unternehmen gemäß dem Gesetz organisieren. A. Fachkräfte für Arbeitsschutz
B. Verantwortliche Personen
C. Sicherheitstechniker
2. Der Arbeitgeber muss gemäß den Vorschriften der zuständigen Behörden für Arbeitssicherheit und -gesundheit die Arbeitsstätte auf Gefahrenfaktoren durch Berufskrankheiten überprüfen und bewerten. A A, bei Bedarf B, regelmäßig C, unregelmäßig
AB B~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
1、B, Verantwortlicher -----------------------------------------2、 B, regelmäßig
1. Die (B) des Arbeitgebers müssen eine Ausbildung in Sachen Berufsgesundheit erhalten, sich an die Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor Berufskrankheiten halten und die Maßnahmen zum Schutz vor Berufskrankheiten in ihrem Unternehmen gemäß dem Gesetz organisieren. A. Fachkräfte für Arbeitsschutz
B. Verantwortliche Personen
C. Sicherheitstechniker
2. Der Arbeitgeber muss gemäß den Vorgaben der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit und -gesundheit die Arbeitsstätte auf gesundheitsschädliche Faktoren untersuchen und bewerten (B). A. Bei Bedarf B. Regelmäßig C. Unregelmäßig
1. Die (B) des Arbeitgebers müssen eine Ausbildung in Sachen Berufsgesundheit erhalten, sich an die Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor Berufskrankheiten halten und die Maßnahmen zum Schutz vor Berufskrankheiten in ihrem Unternehmen gemäß dem Gesetz organisieren. A. Fachkräfte für Arbeitsschutz
B. Verantwortliche Personen
C. Sicherheitstechniker
2. Der Arbeitgeber muss gemäß den Vorgaben der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit und -gesundheit die Arbeitsstätte auf gesundheitsschädliche Faktoren untersuchen und bewerten (B). A. Bei Bedarf B. Regelmäßig C. Unregelmäßig
A. Fachkräfte für Arbeitsschutz. B. Regelmäßig
1. Die (B, Verantwortlichen) des Arbeitgebers müssen eine Ausbildung in Sachen Berufsgesundheit erhalten und sich an die Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor Berufskrankheiten halten. Zudem müssen sie die Maßnahmen zum Schutz vor Berufskrankheiten in ihrem Unternehmen gemäß den geltenden Gesetzen organisieren. 2. Der Arbeitgeber muss gemäß den Vorschriften der für die Überwachung der Arbeitssicherheit zuständigen Behörde des Staatsrates (B) regelmäßig Prüfungen und Bewertungen bezüglich der Gefahren durch Berufskrankheiten am Arbeitsplatz durchführen.
Der Arbeitgeber muss (a) eine Ausbildung in Sachen Berufsgesundheit erhalten, die Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor Berufskrankheiten einhalten sowie die Maßnahmen zum Schutz vor Berufskrankheiten in seinem Unternehmen gemäß den geltenden Gesetzen organisieren. A. Fachkräfte für Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber muss gemäß den Vorschriften der für die Überwachung der Arbeitssicherheit zuständigen Behörden des Staatsrates (b) die Arbeitsstätte auf gesundheitsschädliche Faktoren untersuchen und bewerten. B. Regelmäßig
1、 B, Verantwortlicher 2、 B, regelmäßig
1. Die (B, Verantwortlichen) des Arbeitgebers müssen eine Ausbildung in Sachen Berufsgesundheit erhalten und sich an die Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor Berufskrankheiten halten. Zudem müssen sie die Maßnahmen zum Schutz vor Berufskrankheiten in ihrem Unternehmen gemäß den geltenden Gesetzen organisieren. 2. Der Arbeitgeber muss gemäß den Vorschriften der für die Überwachung der Arbeitssicherheit zuständigen Behörde des Staatsrates (B) regelmäßig die Arbeitsstätte auf gesundheitsschädliche Faktoren untersuchen und bewerten.