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Dieser Beitrag wurde zuletzt von Sulfid-Zink-Aluminium am 14.1.2016 um 08:18 bearbeitet. 1. In den Gebieten, in denen die Grenzwerte für die Gesamtemissionen schädlicher Stoffe überschritten werden oder die festgelegten Ziele bezüglich der Umweltqualität nicht erreicht werden, müssen die für den Umweltschutz zuständigen Behörden auf Provinzebene oder höher die Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Projekte durchführen, bei denen neue Emissionen solcher schädlichen Stoffe entstehen. A. Genehmigungen einstellen B. Genehmigungen vorübergehend aussetzen C. Genehmigungsverfahren verlangsamen Antwort: B
1. In den Gebieten, in denen die **Gesamtemissionen von schädlichen Stoffen die festgelegten Grenzwerte überschreiten oder die festge setzten Ziele bezüglich der Umweltqualität nicht erreicht werden**, müssen die für den Umweltschutz zuständigen Behörden auf Provinzebene und höher die **Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle Bauvorhaben durchführen, bei denen neue Emissionen solcher schädlichen Stoffe entstehen**. A. Genehmigungen einstellen B. Genehmigungen aussetzen C. Genehmigungsverfahren verlangsamen
1. In den Gebieten, in denen die **Gesamtkosten für die Emissionen von schädlichen Stoffen die festgelegten Grenzwerte überschreiten oder die festge setzten Ziele hinsichtlich der Umweltqualität nicht erreicht werden**, müssen die zuständigen Umweltschutzbehörden auf Provinzebene und höher die **Umweltverträglichkeitsprüfungen für neue Bauvorhaben** durchführen, bei denen es um die Emissionen solcher schädlichen Stoffe geht. A. Genehmigungen einstellen B. Genehmigungen aussetzen C. Genehmigungsverfahren verlangsamen
1. In den Gebieten, in denen die **Gesamtemissionen von schädlichen Stoffen die festgelegten Grenzwerte überschreiten oder die festge setzten Ziele bezüglich der Umweltqualität nicht erreicht werden**, müssen die für den Umweltschutz zuständigen Behörden auf Provinzebene und höher die **Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle Bauvorhaben durchführen, bei denen neue Emissionen solcher schädlichen Stoffe entstehen**. A. Genehmigungen einstellen B. Genehmigungen aussetzen C. Genehmigungsverfahren verlangsamen
B. Genehmigungsverfahren aussetzen~~~~~~~~~~~~~~~~~
In den Gebieten, in denen die **Gesamtkosten für die Emissionen schädlicher Stoffe die festgelegten Grenzwerte überschreiten oder die festge setzten Ziele bezüglich der Umweltqualität nicht erreicht werden**, müssen die zuständigen Umweltschutzbehörden auf Provinzebene oder höher die Prüfung der Umweltauswirkungen solcher Bauvorhaben, bei denen es zu einer Erhöhung der Emissionen schädlicher Stoffe kommt, verzögern.
1. In den Gebieten, in denen die **Gesamtemissionen von schädlichen Stoffen die festgelegten Grenzwerte überschreiten oder die festge setzten Ziele bezüglich der Umweltqualität nicht erreicht werden**, müssen die für den Umweltschutz zuständigen Behörden auf Provinzebene und höher die **Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle Bauvorhaben durchführen, bei denen neue Emissionen solcher schädlichen Stoffe entstehen**. A. Genehmigungen einstellen B. Genehmigungen aussetzen C. Genehmigungsverfahren verlangsamen