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Die Mitarbeiter, die Flüssigkeiten in Druckbehälter füllen, verfügen derzeit über die Zertifizierung für das Befüllen von mobilen Druckbehältern der Kategorie R2. Aufgrund von Anforderungen, die bei einer Prüfung durch Experten gestellt wurden, müssen diese Mitarbeiter außerdem eine Zertifizierung für den Betrieb von stationären Druckbehältern der Kategorie R1 erlangen. Wie interpretiert man diese Vorschrift? Außerdem besitzen alle Bediener der Lufttrennungsanlagen eine Erlaubnis zum Bedienen von festen Druckbehältern der Klasse R1.
Ich habe hier keine Einstellungen zur Befüllung, deshalb weiß ich es nicht. Aber da es ein Experte vorgeschlagen hat, wie soll man sonst nichts ändern?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Ameba am 12.1.2016 um 15:24 bearbeitet. Die Bediener müssen über eine Genehmigung zum Umgang mit festen Druckbehältern verfügen. Falls es ein Befüllungssystem gibt, benötigen die Befüller außerdem eine Genehmigung zum Befüllen von mobilen Druckbehältern. Warum das so ist, wird klar, wenn man den Inhalt beider Genehmigungen liest. Bei der Befüllung müssen die Befüller dennoch mit festen Druckbehältern in Berührung kommen~~
Ja, die Befüllpersonal müssen eine Genehmigung für den Betrieb von mobilen Druckbehältern haben. Fest installierte Druckbehälter sind nicht betroffen.
Unsere Mitarbeiter müssen außerdem über eine Kühlzertifizierung verfügen.
Zuerst sollte man die Zulassung zum Bedienen von festen Druckbehältern erwerben, anschließend die Zulassung zum Bedienen von mobilen Druckbehältern. Je nach Region können die Anforderungen an die Zulassung zur Bedienung von mobilen Druckbehältern unterschiedlich sein; für feste Druckbehälter ist eine solche Zulassung hingegen unbedingt erforderlich. Soweit ich weiß, war es vor zwei Jahren in Zhejiang erforderlich, eine Genehmigung für den Umgang mit mobilen Druckbehältern zu haben, während es in Jiangsu anscheinend keine so strengen Anforderungen gab.
Scheinbar gibt es bei uns auf der Sicherheitsabteilung keine Anforderungen an ein Zertifikat für Kältetechnik~~ Die Voraussetzungen für die Ausstellung des Zertifikats lauten: „Diese Tätigkeit bezieht sich hauptsächlich auf Mitarbeiter, die mit kleinen, mittleren oder großen Klimaanlagen sowie Kältetechnikanlagen arbeiten, diese warten, installieren oder einstellen.“ ”Es scheint, als würde für einfache Lufttrennungsverfahren kein solches Zertifikat erforderlich sein~~
Es ist eine Voraussetzung der Arbeitsschutzvorschriften: Alle, die mit Kühlanlagen arbeiten, müssen dieses Zertifikat haben
Eure Arbeitssicherheitskontrollen sind völliger Unsinn. . . . . Die Zertifizierung für Kältetechnik bezieht sich auf die Arbeit mit Klimaanlagen – wie kann man diejenigen, die mit Luftaufbereitung arbeiten, einfach als Spezialisten für Kältetechnik einstufen? Reine Anleitung von Laien an Profis. . . . . .