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Man könnte sagen, dass die Berufsbezeichnung nur in der eigenen Stadt gültig ist; Meistens gilt es innerhalb der Provinz, außerhalb der Provinz wird es nicht anerkannt ; Einige sagen, es sei landesweit gültig. Welcher ist eigentlich richtig? Am besten gibt es dafür **bestimmte Vorschriften als Grundlage.** Sonst, wenn man einen Ingenieurgehalt hat und in einen Ort geht, der ihn nicht anerkennt, muss man dann noch einmal bewertet werden? Ist jemand schon auf diese Situation gestoßen? Ich meine nicht die von dem Unternehmen selbst ausgezeichneten Ingenieure, sondern die mit einem Zertifikat vom Arbeits- und Sozialamt. Bitte geben Sie mir Beruhigung.
Es sollte landesweit gelten, aber tatsächlich haben viele Orte ihre eigenen Vorschriften.
Die von den einzelnen Provinzen festgelegten **Berufsbezeichnungen sollten landesweit gültig sein.**
Es lohnt sich eher, sich als XXX-Ingenieur zu registrieren.
Theoretisch sollte es eine einheitliche Regelung geben, doch die Anforderungen bei der Zulassung zu den Ingenieurprüfungen sind von Ort zu Ort unterschiedlich. In manchen Regionen kann man sogar mit Geld und Beziehungen die Zertifizierung erhalten. Deshalb werden grenzüberschreitende Fälle derzeit nicht vollständig anerkannt. Wenn man beispielsweise in eine andere Provinz geht, um dort eine Stelle zu suchen, werden die normalen Unternehmen das in der Regel akzeptieren und dem Ingenieur ein entsprechendes Gehalt zahlen. Aber in den Verwaltungsbehörden in anderen Provinzen wird es wahrscheinlich nicht funktionieren. Zum Beispiel die Beantragung eines Wohnsitzausweises oder attraktive Fördermaßnahmen für Personen mit Wohnsitzregistrierung.