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Müssen Petrochemieanlagen von einer Umzäunung umgeben sein?

2016-01-14View Original

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Müssen Petrochemieanlagen von einer Umzäunung umgeben sein? Gibt es entsprechende Vorschriften und Standards? Einige Anlagen auf unserem Gelände sind eingezäunt, andere nicht. Aber einige Führungskräfte sprechen ständig von einer geschlossenen Verwaltung, doch ich kann im Internet keine entsprechenden Standards und Vorschriften finden. Danke an alle für eure Hilfe!
Reply #22016-01-14
Manche Geräte haben Umzäunungen, andere nicht. Es gibt keine Vorschriften
Reply #32016-01-15
Einzeln stehende Anlagen können ohne Umzäunung auskommen, doch das gesamte Werksgelände oder die Chemieanlage muss umzäunt sein. Zudem müssen Tore sowie Wachleute vorhanden sein – sonst könnte man ja frei in gefährliche Bereiche eindringen.
Reply #42016-01-17
Anlagen, in die Fahrzeuge häufig hinein- und herausfahren, sollten mit Zäunen umgeben sein; andere petrochemische Anlagen können ohne Zäune auskommen. Die Vorschriften legen keine festen Anforderungen fest; es handelt sich um Anforderungen, die aus den internen Managementbedürfnissen des Unternehmens resultieren. Siehe die Erläuterungen zu den folgenden Bestimmungen. Vorschrift 4.2.7 der Petrochemievorschriften: Anlagen für den Lade- und Entladevorgang von Fahrzeugen, Tankstellen für flüssige Kohlenwasserstoffe sowie Lagerhäuser für verschiedene Güter – also Orte, an denen häufig Fahrzeuge ein- und ausgehen – sollten am Rande des Werksgeländes oder außerhalb dessen angelegt werden. Es ist zudem ratsam, diese Anlagen durch Mauern abzugrenzen, sodass sie zu einer eigenständigen Zone werden. Autoladestationen, Tankstellen für flüssige Kohlenwasserstoffe sowie Lagerhäuser – aufgrund des häufigen Verkehrs mit Autos können aus den Abgasanlagen Funken entstehen. Das ist in der Produktionszone äußerst gefährlich ; Außerdem sind die mitfahrenden Personen meist von anderen Einheiten, was die Situation recht kompliziert macht. Zur Sicherheit des Werksgeländes sowie zum Schutz vor Bränden sollten die genannten Anlagen am Rande des Werksgeländes angeordnet werden. Sie sollen durch Mauern vom Werksgelände getrennt sein, und es sollten separate Eingänge geben, die direkt nach außen führen – oder die Anlagen sollten separat vom Werksgelände errichtet werden.

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