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Dieser Beitrag wurde zuletzt von Sammy_Wang am 16.1.2016 um 10:48 bearbeitet. In welchen Standards ist die Übernahme durch Flansche geregelt? Wie wird es in der Regel entworfen?
Leitungen und Anschlussstücke werden in Abhängigkeit vom Prozessmedium sowie dessen Parametern festgelegt – allein eine Flansche reicht doch nicht aus, um eine Leitung zu bestimmen!
Was ich eigentlich ausdrücken möchte, ist, ob am Außengewinde des Behälters ein Anschlussrohr erforderlich ist – und ob dieses Anschlussrohr der gleichen Bauweise wie die restlichen Rohrleitungen ist
Nun, es scheint, ich werde alt:lol
Oben wurden viele Vorschriften erwähnt. . . . Schauen wir uns das nach und nach an
Die Struktur innerhalb der ersten Flanschfläche beginnend am Gerätekörper wird im Rahmen der fachgerechten Gerätedesignung festgelegt. Die Wahl des Materials für diese Anschlüsse, die Form der Anschlüsse sowie die Anforderungen an die Prüfung unterscheiden sich von denen der externen Leitungen. Es könnten Schlauchrohre ohne Naht, geschweißte Rohre, gefertigte Rohre sein – oder auch Anschlussrohre, die zusammen mit den Flanschen geformt werden, sowie Verstärkungsrohre. Dieser Übernahmeprozess ist ein Teil des Druckbehälters. Selbst bei Anschlüssen an externe Leitungen (Material, Außendurchmesser, geltende Standards für die Anschlüsse 8163, 9948 usw.) ; Aber die Anforderungen an die Konstruktion, Fertigung und Prüfung dieses Übernahmesystems sind höchstwahrscheinlich völlig identisch.
Ja, ich weiß, dass bei langen Schweißflanschen keine Verbindungsrohre benötigt werden, oder? Bei anderen Flanschanschlüssen gehört dies zur Konstruktion der Anlage – muss getestet werden, ob die Anschlüsse die Steifigkeit des Zylinders verringern? Und nach welchen Kriterien werden außerdem das Material sowie die Form für diese Übernahme ausgewählt? Die Prüfung sollte wohl den Anforderungen an die Prüfung von Behältern entsprechen, oder?
Es ist bereits sehr detailliert! Vielen, vielen Dank!