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Lasst uns Aufgaben lösen: Praktische Anwendung für zertifizierte Feuerwehringenieure der Stufe 1 im Jahr 2015, Seiten 9–10

2016-01-15View Original

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 9. Gemäß den Vorgaben der „Norm für die Planung von Systemen zur automatischen Brandmeldeanlage“ GB50116–2013 darf die Entfernung zwischen den Bedienelementen im Brandkontrollraum und der Wand nicht kleiner sein als ( ) m.
A. 1,5
B. 3
C. 2
D. 2,5
Antwort: A

10. Welche Aussage bezüglich der natürlichen Lüftung ist falsch?
A. In Tiefgaragen mit einer Fläche von 800 m² kann auf die natürliche Lüftung zurückgegriffen werden.
B. In Räumen, in denen natürliche Lüftung verwendet wird, müssen keine Brandschutzbereiche festgelegt werden.
C. In Brandschutztreppenhäusern sowie deren Vorräumen darf nicht auf die natürliche Lüftung zurückgegriffen werden.
D. In öffentlichen Gebäuden mit einer Fläche von weniger als 50 m² sollte vorzugsweise auf die natürliche Lüftung zurückgegriffen werden.
Antwort: B
Reply #22016-01-15
9. Gemäß den Vorgaben der „Norm für die Planung von Systemen zur automatischen Brandmeldeanlage“ GB50116–2013 darf die Entfernung zwischen den Bedienelementen im Brandschutzkontrollraum und der Wand nicht kleiner sein als (A) m.
A. 1,5
B. 3
C. 2
D. 2,5

10. Welche Aussage bezüglich der natürlichen Lüftung ist falsch? (B)
A. In Tiefgaragen mit einer Nutzfläche von 800 m² kann auf die natürliche Lüftung zurückgegriffen werden.
B. In Räumen, in denen natürliche Lüftung verwendet wird, müssen keine Raumbereiche zur Brandbekämpfung abgeteilt werden.
C. In Brandtreppenhäusern sowie deren Vorräumen darf nicht auf die natürliche Lüftung zurückgegriffen werden.
D. In öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sollte vorzugsweise auf die natürliche Lüftung zurückgegriffen werden
Reply #32016-01-15
9, B, 3. -------------------------------------10. D: Bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sollte vorzugweise auf eine natürliche Lüftung zurückgegriffen werden.
Reply #42016-01-16
9. Gemäß den Vorgaben der „Norm für die Planung von Systemen zur automatischen Brandmeldeanlage“ GB50116–2013 darf die Entfernung zwischen den Bedienelementen im Brandkontrollraum und der Wand nicht kleiner sein als (A) m.
A. 1,5
B. 3
C. 2
D. 2,5

10. Welche Aussage bezüglich der natürlichen Lüftung ist falsch? (B)
A. In Tiefgaragen mit einer Gebäudefläche von 800 m² kann auf natürliche Lüftung zurückgegriffen werden.
B. In Räumen, in denen natürliche Lüftung verwendet wird, müssen keine Rauchabschnitte definiert werden.
C. In Rauchtreppenhäusern sowie deren Vorräumen darf nicht auf natürliche Lüftung zurückgegriffen werden.
D. In öffentlichen Gebäuden mit einer Gebäudefläche von weniger als 50 m² sollte vorzugsweise auf natürliche Lüftung zurückgegriffen werden
Reply #52016-01-16
B, 3; D. Bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sollte vorzugweise auf eine natürliche Lüftungsmethode zurückgegriffen werden
Reply #62016-01-16
Diese Frage ist falsch gestellt. Im Standardtext steht: Auf der Seite, an der die Bediener regelmäßig arbeiten, darf die Entfernung vom Gerätepult bis zur Wand nicht kleiner als 3 m sein. Wenn man unbedingt eine Antwort geben muss, bleibt nur B übrig

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