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Was die Nennkurzschlussbelastbarkeit von Niederspannungs-Schaltgeräten betrifft, so ist eine der folgenden Angaben falsch. ( ) A. Die Nennfähigkeit des Schalters für Kurzschlüsse wird durch die jeweiligen Produktstandards oder vom Hersteller festgelegt. Sie bezeichnet den Stromwert, den der Schalter bei der angegebenen Spannung, der Nennfrequenz sowie unter Berücksichtigung eines bestimmten Leistungsfaktors (oder Zeitkonstanten) übertragen kann. Dieser Wert wird durch den maximalen erwarteten Stromspitzenwert angegeben. B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen, er muss sie nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert für die „Nennfähigkeit des Schalters bei Kurzschlüssen“. C. Die Nennfähigkeit des Wechselstrom-Schalters bei Kurzschlüssen muss mindestens dem Produkt aus der entsprechenden Nennfähigkeit beim Trennen von Kurzschlüssen und dem Faktor n entsprechen. D. Für Gleichstrom wird angenommen, dass der stationäre Kurzschlussstrom konstant ist. Die Nennfähigkeit des Schalters zum Durchführen von Kurzschlüssen sollte daher mindestens der Nennfähigkeit zum Unterbrechen von Kurzschlüssen entsprechen. (B)
Sehr gut, Version Z – Anerkennung gebührt. :):):):):)
B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen, er muss sie nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert für die „Nennfähigkeit des Schalters bei Kurzschlüssen“.
Was die Nennkurzschlussbelastbarkeit von Niederspannungs-Schaltgeräten betrifft, so ist eine der folgenden Angaben falsch. (B) A. Die Nennfähigkeit des Schalters für Kurzschlüsse wird durch die jeweiligen Produktstandards oder vom Hersteller festgelegt. Dabei handelt es sich um den Stromwert, den der Schalter bei der angegebenen Spannung, der Nennfrequenz sowie unter Berücksichtigung eines bestimmten Leistungsfaktors (oder Zeitkonstanten) übertragen kann. Dieser Wert wird durch den maximalen erwarteten Stromspitzenwert angegeben. B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen, er muss sie nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert für die „Nennfähigkeit des Schalters bei Kurzschlüssen“. C. Die Nennfähigkeit des Wechselstrom-Schalters bei Kurzschlüssen muss mindestens dem Produkt aus der entsprechenden Nennfähigkeit beim Trennen von Kurzschlüssen und dem Faktor n entsprechen. D. Für Gleichstrom wird angenommen, dass der stationäre Kurzschlussstrom konstant ist. Die Nennfähigkeit des Schalters zum Durchführen von Kurzschlüssen sollte daher mindestens der Nennfähigkeit zum Unterbrechen von Kurzschlüssen entsprechen.
B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen – er muss die Schaltung nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert, der als „Nennkapazität des Schalters für Kurzschlüsse“ bezeichnet werden könnte
Was die Nennkurzschlussbelastbarkeit von Niederspannungs-Schaltgeräten betrifft, so ist eine der folgenden Angaben falsch. ( ) A. Die Nennfähigkeit des Schalters für Kurzschlüsse wird durch die jeweiligen Produktstandards oder vom Hersteller festgelegt. Dabei handelt es sich um den Stromwert, den der Schalter bei der angegebenen Spannung, der Nennfrequenz sowie unter Berücksichtigung eines bestimmten Leistungsfaktors (oder Zeitkonstanten) übertragen kann. Dieser Wert wird durch den maximalen erwarteten Stromspitzenwert angegeben. B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen, er muss sie nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert für die „Nennfähigkeit des Schalters bei Kurzschlüssen“. C. Die Nennfähigkeit des Wechselstrom-Schalters bei Kurzschlüssen muss mindestens dem Produkt aus der entsprechenden Nennfähigkeit beim Trennen von Kurzschlüssen und dem Faktor n entsprechen. D. Für Gleichstrom wird angenommen, dass der stationäre Kurzschlussstrom konstant ist. Die Nennfähigkeit des Schalters zum Durchführen von Kurzschlüssen sollte daher mindestens der Nennfähigkeit zum Unterbrechen von Kurzschlüssen entsprechen.
B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen, er muss sie nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert für die „Nennfähigkeit des Schalters bei Kurzschlüssen“.
Was die Nennkurzschlussbelastbarkeit von Niederspannungs-Schaltgeräten betrifft, so ist eine der folgenden Angaben falsch. (B) A. Die Nennfähigkeit des Schalters für Kurzschlüsse wird durch die jeweiligen Produktstandards oder vom Hersteller festgelegt. Dabei handelt es sich um den Stromwert, den der Schalter bei der angegebenen Spannung, der Nennfrequenz sowie unter Berücksichtigung eines bestimmten Leistungsfaktors (oder Zeitkonstanten) übertragen kann. Dieser Wert wird durch den maximalen erwarteten Stromspitzenwert angegeben. B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen, er muss sie nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert für die „Nennfähigkeit des Schalters bei Kurzschlüssen“. C. Die Nennfähigkeit des Wechselstrom-Schalters bei Kurzschlüssen muss mindestens dem Produkt aus der entsprechenden Nennfähigkeit beim Trennen von Kurzschlüssen und dem Faktor n entsprechen. D. Für Gleichstrom wird angenommen, dass der stationäre Kurzschlussstrom konstant ist. Die Nennfähigkeit des Schalters zum Durchführen von Kurzschlüssen sollte daher mindestens der Nennfähigkeit zum Unterbrechen von Kurzschlüssen entsprechen
B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen – er muss die Schaltung nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert, der als „Nennkapazität des Schalters für Kurzschlüsse“ bezeichnet werden könnte
D. Für Gleichstrom wird angenommen, dass der stationäre Kurzschlussstrom konstant ist. Die Nennfähigkeit des Schalters zum Durchführen von Kurzschlüssen sollte daher mindestens der Nennfähigkeit zum Unterbrechen von Kurzschlüssen entsprechen.
Was die Nennkurzschlussbelastbarkeit von Niederspannungs-Schaltgeräten betrifft, so ist eine der folgenden Angaben falsch. (B) A. Die Nennfähigkeit des Schalters für Kurzschlüsse wird durch die jeweiligen Produktstandards oder vom Hersteller festgelegt. Dabei handelt es sich um den Stromwert, den der Schalter bei der angegebenen Spannung, der Nennfrequenz sowie unter Berücksichtigung eines bestimmten Leistungsfaktors (oder Zeitkonstanten) übertragen kann. Dieser Wert wird durch den maximalen erwarteten Stromspitzenwert angegeben. B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen, er muss sie nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert für die „Nennfähigkeit des Schalters bei Kurzschlüssen“. C. Die Nennfähigkeit des Wechselstrom-Schalters bei Kurzschlüssen muss mindestens dem Produkt aus der entsprechenden Nennfähigkeit beim Trennen von Kurzschlüssen und dem Faktor n entsprechen. D. Für Gleichstrom wird angenommen, dass der stationäre Kurzschlussstrom konstant ist. Die Nennfähigkeit des Schalters zum Durchführen von Kurzschlüssen sollte daher mindestens der Nennfähigkeit zum Unterbrechen von Kurzschlüssen entsprechen.
Was die Nennkurzschlussbelastbarkeit von Niederspannungs-Schaltgeräten betrifft, so ist eine der folgenden Angaben falsch. (B) A. Die Nennfähigkeit des Schalters für Kurzschlüsse wird durch die jeweiligen Produktstandards oder vom Hersteller festgelegt. Dabei handelt es sich um den Stromwert, den der Schalter bei der angegebenen Spannung, der Nennfrequenz sowie unter Berücksichtigung eines bestimmten Leistungsfaktors (oder Zeitkonstanten) übertragen kann. Dieser Wert wird durch den maximalen erwarteten Stromspitzenwert angegeben. B. Bei einem Kurzschluss muss der Schalter lediglich die fehlerhafte Schaltung trennen, er muss sie nicht wieder verbinden. Daher gibt es keinen Wert für die „Nennfähigkeit des Schalters bei Kurzschlüssen“. C. Die Nennfähigkeit des Wechselstrom-Schalters bei Kurzschlüssen muss mindestens dem Produkt aus der entsprechenden Nennfähigkeit beim Trennen von Kurzschlüssen und dem Faktor n entsprechen. D. Für Gleichstrom wird angenommen, dass der stationäre Kurzschlussstrom konstant ist. Die Nennfähigkeit des Schalters zum Durchführen von Kurzschlüssen sollte daher mindestens der Nennfähigkeit zum Unterbrechen von Kurzschlüssen entsprechen.
Obwohl man die Prüfung bestanden hat, muss man weiterhin lernen*