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Dieser Beitrag wurde zuletzt von 68589544 am 25.1.2016 um 18:09 bearbeitet. Ich suche Rat: Bei der Betrachtung der Fachpläne für Brandbekämpfung stellte ich fest, dass Pulverfeuerlöscher in den Evakuierungswege platziert sind. Auch wenn der 1800 breite Weg dadurch nicht blockiert wird, könnte dies die Evakuierung erschweren. Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften? Danke an alle
1800, das ist doch ziemlich breit, oder? Ist es die Evakuierung von Personen oder die Evakuierung von Fahrzeugen?
Die Schrägen auf den oberen und unteren Plattformen sind nicht so breit.
Es ist mein Fehler – 1800 mm, zur Räumung der Geräteplattform in Richtung Fluchtweg. Stört es, wenn im Pfeiler des Kanals Trockenpulver verwendet wird?
Der Fluchtweg von der Plattform zu den Notausgängen beträgt 1,8 m; das Pulver wird an den Säulen des Fluchtwegs angebracht.
Welcher Branche gehört diese Plattform an? Bei Offshore-Plattformen muss die Breite der Gänge mindestens 1 Meter betragen, die Breite der Rolltreppen mindestens 700 mm und die Breite der Wohngebäude mindestens 800 mm. . . Bei der Platzierung von Feuerlöschern muss geprüft werden, ob sie beim Fluchten Hindernisse darstellen und dazu führen können, dass andere stolpern.
Haha, du hast es selbst nicht klar gesagt – deines ist doch wandhängend, daher entspricht es natürlich den Vorschriften
Wenn es an der Wand über einem Pfosten hängt, stört es dann nicht die Evakuierung?
Es ist üblich, Feuerlöscher in den Evakuierungsfluren zu platzieren. In diesen Fluren ragen außerdem einige Säulen oder Feuerlöschgerätekästen aus der Wand hervor.
Egal wie breit, solange es als Gang definiert ist, darf dort kein Feuerlöscher stehen:):):):)
Gibt es ausdrückliche Anforderungen? Ziemlich faul, habe kaum etwas herausfinden können
Die Feuerwehrfachleute haben mir so geantwortet