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Mitteilung zu den Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Prüfung für Beratungsingenieure (Investitionen) im Jahr 2016 (Provinz Jiangsu) An alle Ingenieurberatungsfirmen sowie relevanten Einrichtungen in der Provinz, an die Personalprüfzentren der einzelnen Städte: Gemäß der Mitteilung des Amtes für Personal und Soziales bezüglich des Plans für die Prüfungen für Fachkräfte im Jahr 2016 sowie weiterer damit verbundener Fragen (HRSSA [2015] Nr. 182) sowie den Anweisungen des Chinesischen Verbands für Ingenieurberatung und des Personalprüfzentrums des Amtes für Personal und Soziales bezüglich der Durchführung der Prüfung für Beratungsingenieure (Investitionen) im Jahr 2016 (CCIA [2016] Nr. 2), werden hiermit die relevanten Informationen zur Durchführung dieser Prüfung in unserer Provinz mitgeteilt: 1. Zeitplan und Orte der Prüfungen Die Prüfungen finden am 16. und 17. April statt. Die Personalprüfungsstellen der einzelnen Städte sollen bitte streng nach den Vorgaben des „Arbeitsplans für die beruflichen Prüfungen für Beratungsgenieure (Investitionen) im Jahr 2016“ (Anhang 1) vorgehen und alle Aspekte der Prüfungsvorbereitung sorgfältig organisieren, um einen reibungslosen Ablauf der Prüfungen zu gewährleisten. Die Orte der Prüfungszentren werden in Abhängigkeit von der Anzahl der Anmeldungen festgelegt. Der genaue Ort der Prüfung kann auf dem Prüfungszeugnis entnommen werden. II. Fächerangebot und Managementmodell: Die Prüfung umfasst insgesamt 4 Fächer, nämlich „Makroökonomische Politik und Entwicklungsplanung“, „Organisation und Management von Projekten“, „Analyse und Bewertung von Projektentscheidungen“ sowie „Moderne Beratungsmethoden und -praktiken“. Die Prüfungsergebnisse werden in einem vierjährigen Zyklus nach dem Rolling-Management-Prinzip verwaltet. Diejenigen, die an Prüfungen in 4 Fächern teilnehmen, müssen innerhalb von 4 aufeinanderfolgenden Prüfungsjahren alle Prüfungsfächer bestehen, um eine Zertifizierung zu erhalten ; Personen, die die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Prüfung erfüllen und nur die Prüfungen „Projektentscheidungsanalyse und -bewertung“ sowie „Moderne Beratungsmethoden und -praxis“ ablegen müssen, müssen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsjahren alle Prüfungen bestehen, um die Zulassungsbescheinigung zu erhalten. III. Fragearten und Beantwortungsmethoden: Die Fragen zu den drei Fächern „Makroökonomische Politik und Entwicklungsplanung“, „Organisation und Management von Projekten“ sowie „Analyse und Bewertung von Projektentscheidungen“ sind alle objektive Fragen. Die Antworten werden auf dem üblichen Antwortblatt eingetragen ; Die Fragen zum Fach „Moderne Beratungsmethoden und -praxis“ sind subjektiv und sollen auf einem speziellen Antwortbogen beantwortet werden. Die Prüflinge dürfen zum Test eine schwarze Tintenfeder, einen 2B-Bleistift, einen Radiergummi sowie einen Taschenrechner ohne Textbearbeitungsfunktion mitbringen. Alle anderen Gegenstände müssen an dem vom Prüfungsort vorgesehenen Ort abgelegt werden. Im Prüfungsraum sollten Entwurfsblätter zur Verfügung stehen, die die Prüflinge anfordern können; sie werden nach der Prüfung wieder eingesammelt. IV. Bewerbungsbedingungen (1) Wer die **Gesetze und Vorschriften einhält, berufliche Ethik beachtet und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann sich um die Zulassung zur Prüfung zum Berater für Investitionen bewerben: 1. Man muss einen Hochschulabschluss in einem technischen Fachgebiet oder in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre haben sowie mindestens 8 Jahre Erfahrung im Bereich der Ingenieurberatung vorweisen können ; 2. Ein Hochschulabschluss oder -diplom in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach oder in einem Fach aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre vorweisen können, sowie mindestens 6 Jahre Erfahrung im Bereich der Ingenieurdienstleistungen ; 3. Erwerb eines Doppelabschlusses in einem ingenieurwissenschaftlichen Fachbereich oder in einem Fachgebiet der Wirtschaftswissenschaften bzw. der Betriebswirtschaftslehre, oder Abschluss eines Masterstudiengangs in einem ingenieurwissenschaftlichen Fachbereich, wobei insgesamt mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der Ingenieurgebertätigkeit vorliegen ; 4. Ein Masterabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach oder in einem Fach aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre, sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Ingenieurdienstleistungstätigkeit ; 5. Ein Doktortitel in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach oder in einem Fach aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre, sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Ingenieurgebertätigkeit ; 6. Personen, die einen Abschluss oder eine Qualifikation in anderen Fachgebieten der Wirtschaftswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre sowie in anderen Fachbereichen erworben haben, erhalten eine entsprechende Verlängerung der Berufserfahrung im Bereich der Ingenieurberatung um 2 Jahre. (II) Voraussetzungen für die Befreiung von einigen Prüfungen. Wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann von der Prüfung in den Fächern „Makroökonomische Politik und Entwicklungsplanung“ sowie „Organisation und Management von Bauprojekten“ befreit werden. In diesem Fall muss man nur die Prüfungen in den Fächern „Analyse und Bewertung von Projektentscheidungen“ sowie „Moderne Beratungsmethoden und -praktiken“ ablegen: 1. Die Hauptverantwortlichen für Projekte, die mit dem nationalen Preis für hervorragende Ingenieurberatungsleistungen oder dem nationalen Preis für hervorragende Ingenieurdienstleistungen ausgezeichnet wurden ; 2. Ein berufliches Zertifikat im Bereich Ingenieurwesen durch eine landesweite Prüfung erworben haben und mindestens 8 Jahre lang in der Tätigkeit der Ingenieurdienstleistung tätig gewesen sein. (III) Detaillierte Erklärungen zu den Anforderungen für die Bewerbung. 1. Personen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung zum Berufszertifikat als Beratungsingenieur (Investitionen) erfüllen, sind nicht von Beschränkungen hinsichtlich ihres Ruhestands oder ihres Alters betroffen. 2. Die Anforderungen bezüglich der Berufserfahrung in den Bewerbungsbedingungen beziehen sich auf die Gesamtzeit, die der Bewerber im Bereich der Ingenieurberatung tätig war. Der Stichtag für diese Anforderungen ist der 30. April 2016; die Berechnung erfolgt in vollendeten Jahren. 3. Unter den Anforderungen an die akademische Qualifikation bezeichnet der Begriff „Fachgebiete der Ingenieurwissenschaften“ alle Fachgebiete innerhalb des Bereichs der Ingenieurwissenschaften ; “Die Fachrichtung „Wirtschaftswissenschaften“ bezeichnet die Studiengänge in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsstatistik innerhalb der Disziplin „Wirtschaftswissenschaften“ ; “Der Studiengang „Wirtschaftswissenschaften und Ingenieurwesen“ umfasst die Fachgebiete innerhalb der Disziplin „Wirtschaftswissenschaften“, nämlich Wirtschaftswissenschaften, Informationssysteme und -management, Projektmanagement, Immobilienentwicklung und -management sowie Kostenplanung im Ingenieurwesen. Die Anforderungen an das akademische Abschlussniveau und den Abschluss in den Registrierungsvoraussetzungen beziehen sich auf **anerkannte Abschlüsse aus dem nationalen Bildungssystem**. 4. Unter dem Begriff „Ingenieurdienstleistungen“ in den Bewerbungsanforderungen ist der Dienstleistungsumfang von Ingenieurbüros zu verstehen, wie er in den „Vorschriften zur Zulassung von Ingenieurbüros“ (Verordnung der Kommission für Entwicklung und Reform Nr. 29 vom Jahr 2005) festgelegt ist. Dazu gehören Planungsberatung, Erstellung von Projektvorschlägen, Erstellung von Machbarkeitsstudien, Antragsunterlagen sowie Finanzierungsanträgen, Bewertungsdienstleistungen, Entwurfsplanung, Ausschreibungsverwaltung, Baubetreuung, Überwachung der Ausrüstung, Projektmanagement sowie weitere Ingenieurdienstleistungen, wie sie von der Kommission für Entwicklung und Reform vorgesehen sind. Dabei gelten für die Tätigkeiten im Bereich der Ingenieurdesign, der Ausschreibungsverwaltung, der Projektüberwachung sowie der Überwachung von Ausrüstungen die Vorgaben in den Zertifizierungsunterlagen der zuständigen Abteilungen des Staatsrates. 5. Voraussetzungen für Befreiung von Prüfungen in einigen Fächern: Unter den in Absatz 1 genannten Personen, die Preise erhalten haben, sind damit diejenigen Personen zu verstehen, die auf der Liste der Preisträger der nationalen Auszeichnungen für hervorragende Ingenieurdienstleistungen, die von der Chinesischen Vereinigung für Ingenieurdienstleistungen verliehen werden – nämlich die ersten, zweiten und dritten Preise – sowie auf der Liste der Preisträger der Auszeichnungen für hervorragende Ingenieurdesigns und -untersuchungen, die vom Ministerium für Wohnen und Stadtentwicklung verliehen werden – nämlich die Gold-, Silber- und Bronzemedaillen – aufgeführt sind. 6. Bedingungen für Befreiung von Prüfungen in einigen Fächern: Unter den in Absatz 2 genannten „Berufszertifikaten im Bereich Ingenieurwesen“ sind jene Zertifikate zu verstehen, die vom Ministerium für Personalressourcen und Soziales in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden ausgestellt werden. Dazu gehören unter anderem die Zertifikate für Architekten der ersten Klasse, Bauingenieure der ersten Klasse, Strukturingenieure der ersten Klasse, Stadtplaner, Kosteningenieure, Aufsichtsingenieure, Ingenieure für Ausrüstungsüberwachung, Ausschreibungsingenieure, Manager für Investitions- und Bauvorhaben, Bauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für öffentliche Anlagen, Chemieingenieure, Umweltingenieure, Ingenieure für Nuklearsicherheit sowie Ingenieure für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Personalprüfungszentren der einzelnen Städte müssen bei der Überprüfung der Anmeldungen streng vorgehen und Personen, die nicht über die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Prüfung verfügen, nicht zulassen. V. Anmeldeverfahren (I) Für die Prüfung zum Beruf des Beratungstechnikers (Investitionen) im Jahr 2016 wird eine einheitliche Online-Anmeldung auf nationaler Ebene angeboten. Die Anmeldeadresse lautet: Nationales Anmeldeportal für Qualifikationsprüfungen für Fachkräfte (zg.cpta.com.cn). Die jeweiligen Behörden sollen auf ihren lokalen Webseiten einen Link zu diesem nationalen Anmeldeportal bereitstellen. (II) Die Frist für die Online-Anmeldung zur Prüfung zum Beruf des Beratungsgenieurs (Investitionen) in unserer Provinz im Jahr 2016 ist einheitlich auf den Zeitraum vom 20. bis 29. Januar 2016 festgelegt. Die Frist für die Online-Zahlung der Prüfungsgebühren endet am 1. Februar. Bei der Anmeldung zu dieser Prüfung wird zunächst eine Überprüfung durchgeführt, anschließend muss die Gebühr entrichtet werden. Bitte planen Sie den Zeitraum für die Überprüfung der Voraussetzungen sorgfältig, damit diejenigen, deren Anträge genehmigt werden, rechtzeitig die Gebühr zahlen können. (III) Die Personalprüfungszentren der einzelnen Städte sowie die Anmeldestellen auf Provinzebene müssen aktiv dafür sorgen, dass die Prüfung in ihren jeweiligen Gebieten beworben wird, dass die Anmeldevoraussetzungen überprüft werden und dass alle organisatorischen Aspekte der Prüfung ordnungsgemäß geregelt werden. Die Anmeldeverfahren, Webseiten usw. müssen rechtzeitig öffentlich gemacht werden, um den Bewerbern eine gute Beratung zu bieten und es ihnen zu ermöglichen, gezielt an den Prüfungen teilzunehmen. (IV) Die zentrale Anmeldeplattform enthält ausschließlich die Daten der Bewerber, deren Prüfungsergebnisse noch gültig sind. Allejenigen, bei denen in der Online-Datenbank Aufzeichnungen vorhanden sind, gelten als erfahrene Bewerber. Wer keine Aufzeichnungen in der Online-Datenbank hat, wird als neuer Bewerber behandelt. Gemäß den Vorschriften wird die Gültigkeit der Bestehnisergebnisse in den Prüfungen, die innerhalb der dreijährigen Frist gemäß Dokument HRD 127 abgelegt wurden, bis zum Jahr 2015 verlängert. Das bedeutet: Diejenigen, die im Jahr 2013 und 2014 alle Prüfungen abgelegt haben, behalten ihre Bestehnisergebnisse bei. Diese bleiben weiterhin gültig und werden jeweils in Intervallen von vier Jahren bis ins Jahr 2017 bzw. 2018 verlängert ; Für diejenigen, die im Jahr 2014 an einigen Prüfungen teilnahmen (d.h. von einigen Prüfungen befreit waren), gelten ihre bestandenen Prüfungsergebnisse nur für das Jahr 2014. (5) Alle Personen, die sich erstmals für diese Prüfung anmelden, müssen die entsprechenden Anmeldeunterlagen gemäß den Vorschriften an einen bestimmten Ort bringen, damit dort eine Überprüfung der Unterlagen stattfinden kann. Bewerber aus den zentralen und provinziellen Einheiten in Nanjing sollten die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung der Eignung vom 25. bis 29. Januar (an Werktagen von 9:00–11:00 Uhr vormittags sowie 14:00–17:00 Uhr nachmittags) bei der Jiangsu Engineering Consulting Association abgeben. Der Ort ist: Zimmer 1801, 18. Stock, Nr. 285 Zhongshan North Road, Nanjing. Telefon: (025) 83581331. Ansprechpartner: Wu Xiaodong, Cao Rong. Die zu übergebenden Unterlagen sind wie folgt: 1. Das online heruntergeladene Anmeldeformular sowie 1 Foto ohne Kopfbedeckung in der Größe von 2 Zoll, mit demselben Hintergrund wie das hochgeladene digitale Foto ; 2. Meine Personalausweiskarte (oder Offiziersausweis) sowie eine Kopie davon ; 3. Entsprechende Abschlussbescheinigungen sowie Kopien davon ; 4. Ursprüngliches Zeugnis über Tätigkeiten im Bereich der Ingenieurberatung. Personen, die um Befreiung von einigen Prüfungen bitten, müssen außerdem die entsprechenden Nachweise für diese Befreiung sowie Kopien davon vorlegen. (6) Für die Bewerber, deren Daten im zentralen Anmeldeverzeichnis des Landes gespeichert sind, reicht es aus, bei der Online-Anmeldung die erforderlichen Angaben einzugeben. Nach erfolgreicher Online-Zahlung ist die Anmeldung abgeschlossen – es ist nicht mehr notwendig, weitere Unterlagen zur Überprüfung einzureichen. (7) Die Anmeldungsunterlagen der neu anmelnden Personen müssen von den jeweiligen Städten sowie den zentralen Anmeldestellen in den Provinzen sorgfältig geprüft werden. Bei den nach Vorgabe eingereichten Kopien muss die Prüferin bzw. der Prüfer nach Überprüfung auf Richtigkeit unterschreiben und das Prüfsiegel aufdrücken. Alle Unterlagen, die nicht wie vorgeschrieben unterschrieben und mit dem Prüfstempel versehen sind, gelten als ungültig. (8) Vom 8. bis 14. April können die Bewerber auf der Anmelde-Website einsteigen, um ihre Einladungskarten herunterzuladen und auszudrucken. VI. Gebührenangelegenheiten (1) Gemäß den Vorgaben der „Mitteilung des Chinesischen Verbands für Ingenieurberatung bezüglich der Fragen zur Prüfung für Ingenieure im Bereich Investitionen“ (Zhongzi Xie Ban 102) gelten die Prüfungsgebühren für Ingenieure im Bereich Investitionen als Dienstleistungsgebühren. Diese werden vom Chinesischen Verband für Ingenieurberatung eingezogen. Die Gebühren betragen 130 Yuan pro Person und Prüfungsfach bei den objektiven Fragen sowie 150 Yuan pro Person und Prüfungsfach bei den subjektiven Fragen. (II) Die Rechnungen für die Gebühren werden von dem China Engineering Consulting Association einheitlich ausgestellt und per Post versandt. 7. Sonstige Angelegenheiten (1) Für Anfragen zu technischen Aspekten der Prüfungen sowie zu den Anforderungen an die Bewerber, besuchen Sie bitte den Bereich „Serviceleitfaden“ auf der Website der Personalprüfungsbehörde der Provinz Jiangsu. (II) Für die Prüfungen im Jahr 2016 wird weiterhin das Prüfungsprogramm für zertifizierte Beratungstechniker (Investitionen) aus dem Jahr 2008 verwendet. Zu den neuen Inhalten der Prüfungen im Jahr 2016 gehören: 1. **Die Entscheidung des Zentralkomitees zu einigen wichtigen Fragen der umfassenden Vertiefung der Reformen** ; 2. **Empfehlungen der Zentralregierung zur Erstellung des dreizehnten Fünfjahresplans für die nationale Wirtschaft und die soziale Entwicklung** ; 3. **Neue Planung für die Urbanisierung (2014–2020)** ; 4. **Verordnung zur Verwaltung von Investitionsprojekten (Erlass der Kommission für Entwicklung und Reform vom Jahr 2014, Nr. 11)**. Weitere Details finden Sie auf der Website der China Engineering Consultation Network (www.cnaec.com.cn) im Bereich „Prüfungen für Beratungsingenieure (Investitionen)“. (III) Bei der Prüfung für Beratungsgenieure (Investitionen) im Jahr 2016 wird weiterhin das Lehrbuch aus dem Jahr 2012 als Referenzmaterial verwendet. Die Veröffentlichung der Lehrbücher hat bereits begonnen. Bitte kaufen Sie sie bei der Provinzvereinigung für Ingenieurberatung. Der Verband für Ingenieurberatung der Provinz Jiangsu ist die einzige Prüfungsvorbereitungsstelle in der Provinz Jiangsu, die von dem Nationalen Ausschuss für die Zulassung von Beratern im Bereich Investitionen anerkannt wurde (Dokumentnummer: Guan Fa Zi [2003] 01). Der Verband für Ingenieurberatung der Provinz wird weiterhin erfahrene Professoren von Hochschulen sowie Experten aus relevanten Ingenieurberatungsfirmen auswählen, um die Erfahrungen aus den Prüfungen für Ingenieurberater (Investitionen) der vergangenen 11 Jahre zusammenzufassen und auszutauschen. Im Zeitraum Februar bis März 2016 werden die Schwerpunkte, Unsicherheiten und Schwierigkeiten der Prüfung im Jahr 2016 erläutert und Unterstützung angeboten. Die Ausbildung erfolgt auf freiwilliger Basis. Einrichtungen und Personen, die Interesse haben, sollten bitte das Anmeldeformular für die Vorbereitungskurse zur Prüfung zum Berater für Investitionen ausfüllen (Anhang 3). Für offene Fragen wenden Sie sich bitte an den Verband für Ingenieurberatung der Provinz. Telefonnummer: (025) 83581331 ; Kontaktpersonen: Wu Xiaodong, Cao Rong. Adresse: Zimmer 1801, 18. Stock, Nr. 285, Zhongshan Nordstraße, Nanjing ; Postleitzahl: 210003. (Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Provinzverbandes für Ingenieurberatung unter www.jsaec.org.cn: „Mitteilung zur Durchführung von Vorbereitungskursen vor der Prüfung für Berateringenieure (Investitionen) im Jahr 2016“.) (IV) Die beruflichen Zertifikate werden von der Chinesischen Vereinigung für Ingenieurberatung einheitlich ausgestellt und verteilt. (5) Anrufnummern der zuständigen Stellen: 1. Bei Fragen zu den Anmeldekriterien wenden Sie sich bitte an das Personalprüfungszentrum der Provinz Jiangsu: (025) 83236089 oder (0531) 66680723 ; 2. Bezüglich der Zahlung der Anmeldegebühr rufen Sie bitte die Alipay-Hotline an: 95188 ; 3. Für Anfragen und Beratungen zu politischen Themen wenden Sie sich bitte an den Verband für Ingenieurberatung der Provinz Jiangsu: (025) 83581330, 83581331 ; 4. Bezüglich der Rechnungen wenden Sie sich bitte an den Verband für Ingenieurberatung in China: (010) 68364846.