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Brandgefahr von Kaliumpermanganat

2016-01-21 View Original

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Gemäß Regel GB50160-2008, Abschnitt 3.0.3, gehört Kaliumpermanganat zur Kategorie der Stoffe mit hohem Brandrisiko – nämlich zur Klasse A. In den Erläuterungen zu den Vorschriften der Bauvorschriften GB50016-2014 wird jedoch die Produktionsstätte für Kaliumpermanganat der Klasse B zugeordnet. Warum ist das so?
Reply #2 2016-01-21
Der Beitragstäter bezieht sich auf die Erläuterungen in den Vorschriften für die Petrochemieindustrie, doch im Originaltext dieser Vorschriften steht: „Die Klassifizierung der Brandgefahr von Feststoffen soll gemäß den geltenden Bestimmungen der **Norm «Vorschriften für den Brandschutz bei Gebäudeplanung» GB 50016** erfolgen“. Daher muss man sich auch an diese Norm halten.
Reply #3 2016-01-21
Kaliumpermanganat gehört zu instabilen Chemikalien, die bei Erwärmung Sauerstoff freisetzen. In der Petrochemieindustrie kommen zahlreiche brennbare und explosionsgefährdete Stoffe vor, wodurch die Gefahr sehr groß ist. Deshalb wird in der Norm GB50160-2008, Abschnitt 3.0.3, das Brandrisiko von Kaliumpermanganat als hoch eingestuft. In den Erläuterungen zu den Vorschriften des Baunorms GB50016-2014 wird die Produktionsstätte für Kaliumpermanganat der Kategorie B zugeordnet. Der Grund dafür ist, dass Sauerstoff an sich nicht brennbar und nicht explosiv ist, sondern lediglich als Verbrennungsbeschleuniger wirkt. Deshalb ist es nicht notwendig, diese Stätte in eine höhere Kategorie einzuordnen. Die genaue Brandgefahr von Kaliumpermanganat muss den Vorschriften der jeweiligen Branchen entsprechen.
Reply #4 2016-01-22
Aber wie bereits im ersten Stock erwähnt, erfolgt die Klassifizierung der Brandgefahr von festen Stoffen nach den Vorschriften für Petrochemieprodukte gemäß den Bauvorschriften – wie lässt sich das nun erklären? Unser Leiter sagt, man solle nach dem hohen Gefahrengrad vorgehen: Stoffe werden in Klasse A eingestuft, und auch die Produktionsanlagen gehören zur Klasse A. Es ist doch nicht möglich, dass ein Stoff in Klasse A ist, während die Produktionsanlage ein geringeres Risiko aufweist als dieser Stoff……
Reply #5 2016-01-22
Es ist seltsam, weil die Vorschriften für die Petrochemie bei der Klassifizierung von Feststoffen auf den Bauvorschriften beruhen. Was unsere Führung meint, ist, dass sowohl die Materialien als auch die Gebäude als besonders feuergefährlich, also der Klasse A zugeordnet, betrachtet werden sollen.
Reply #6 2016-01-27
Oxidationsmittel sind tatsächlich schwer zu definieren, denn die Vorschriften selbst sind widersprüchlich. Ich habe die Ausgaben der Bauvorschriften von 2006 und 2014 überprüft. In den Erläuterungen zu den Vorschriften werden als Oxidationsmittel der Kategorie „B“, Punkt 3, jene Oxidationsmittel bezeichnet, die nicht zur Kategorie „A“ gehören. Es handelt sich dabei um Oxidationsmittel zweiter Klasse, also um keine starken Oxidationsmittel. Tatsächlich wurde jedoch die Anlage für hochwertige Oxidationsmittel wie Kaliumpermanganat als Klasse B eingestuft.
Reply #7 2016-01-27
„Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Öl- und Gasanlagen“ GB 50183-2015 – in Kraft getreten am 1. März 2016. Welche Änderungen werden wohl erfolgen?
Reply #8 2016-01-28
Für den festen Anteil wird voraussichtlich weiterhin auf die Bauvorschriften zurückgegriffen.

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