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Ich möchte Sie um Rat fragen: Bei der Übertragung von Kohlepulver mit Stickstoff – bei einem Gasfluss von 3000 Nm3/Stunde – sollte bei der Planung der Größe des Gaspuffers berücksichtigt werden, wie lange der Puffer den Bedarf decken kann; Gibt es entsprechende Vorschriften? Was die Pufferkapazität des Druckluftspeichers angeht, habe ich die entsprechenden Vorschriften gefunden. In der Norm HGT 20510-2014 „Vorschriften für die Planung von Anlagen zur Bereitstellung von Druckluft“ ist festgelegt, dass die Pufferzeit 15–20 Minuten beträgt ; In der Norm SH/T 3020-2013 „Vorschriften für die Planung der Gasversorgung in der Petrochemieindustrie“ wird vorgeschrieben, dass die Pufferzeit 15–30 Minuten beträgt ; Welche Norm gilt für die Pufferbehälter in einem pneumatischen Transportsystem? Danke!
Zusatz: In der Norm SH/T 3152-2007 „Technische Vorschriften für den pneumatischen Transport von pulverförmigen und granularen Produkten in der Petrochemieindustrie“ wird ebenfalls keine Pufferzeit für die Gasspeicher vorgeschrieben. Ich bitte um Rat!
Im Allgemeinen reicht ein Volumen des Pufferbehälters von 10–15 % des täglichen Gasverbrauchs aus. Je größer der Behälter, desto besser – doch dadurch steigen die Kosten. Aber wenn detaillierte Berechnungen erforderlich sind, muss man den Luftdurchfluss des Kompressors, den Betriebsdruck sowie die Arbeitsweise der pneumatischen Transportanlage berücksichtigen – dadurch wird die Berechnung etwas komplizierter.