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Dieser Beitrag wurde zuletzt von Sulfid-Zink-Aluminium am 27.1.2016 um 08:12 bearbeitet. 1. Die Überprüfung der Einhaltung der Umweltvorschriften muss innerhalb von ( ) Monaten nach Beginn der Probeproduktion durchgeführt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Überprüfung nicht erfüllt sind, kann um eine Verzögerung beantragt werden. Die Dauer der Probeproduktion darf maximal 1 Jahr betragen. A, 1 B, 2 C, 3 D, 4 Antwort: C
Die Überprüfung der Umweltvorschriften gemäß dem Prinzip „Drei gleichzeitige Schritte“ muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Probeproduktion (C, 3) durchgeführt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Überprüfung nicht erfüllt sind, kann um eine Verzögerung beantragt werden. Die Dauer der Probeproduktion darf maximal ein Jahr betragen.
1. Die Überprüfung der Einhaltung der Umweltschutzvorgaben „Drei gleichzeitige Kriterien“ muss innerhalb von (C) Monaten nach Beginn der Probeproduktion durchgeführt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Überprüfung nicht erfüllt sind, kann um eine Verzögerung beantragt werden. Die Dauer der Probeproduktion darf maximal 1 Jahr betragen. A, 1 B, 2 C, 3 D, 4
Die Überprüfung der Umweltschutzanforderungen gemäß dem Prinzip „Drei gleichzeitige Bedingungen“ muss innerhalb von (C) Monaten nach Beginn der Probeproduktion durchgeführt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Überprüfung nicht erfüllt sind, kann um eine Verzögerung beantragt werden. Die Dauer der Probeproduktion darf maximal 1 Jahr betragen. A, 1 B, 2 C, 3 D, 4
Die Überprüfung der Einhaltung der Umweltschutzvorgaben „Drei gleichzeitige Kriterien“ muss innerhalb von ( ) Monaten nach Beginn der Probeproduktion durchgeführt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Überprüfung nicht erfüllt sind, kann um eine Verzögerung der Überprüfung gebeten werden. Die Dauer der Probeproduktion darf maximal 1 Jahr betragen. A, 1 B, 2 C, 3 D, 4 A