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Diesen Beitrag hat zuletzt „Nie※aufgeben“ am 25.01.2016 um 19:47 bearbeitet. Gemäß der aktuellen Klassifikation der gesundheitsschädlichen Arbeitsstoffe gehört folgendes nicht zu den physikalischen gesundheitsschädlichen Arbeitsstoffen: (). A. Hohe Temperaturen B. Produktionsbedingte Stäube C. Strahlung D. Lärm Antwort: B. Produktionsbedingte Stäube
Nach der aktuellen Klassifizierung der Gefahrenfaktoren für Berufskrankheiten gehört (B) nicht zu den physikalischen Gefahrenfaktoren für Berufskrankheiten. A. Hohe Temperaturen B. Produktionsstaub C. Strahlung D. Lärm
Nach der aktuellen Klassifizierung der Gefährdungsfaktoren durch Berufskrankheiten gehören nicht zu den physikalischen Berufskrankheitsgefährdungsfaktoren (C). A. Hohe Temperaturen B. Produktionsstaub C. Strahlung D. Lärm
Nach der aktuellen Klassifizierung der Gefährdungsfaktoren bei Berufskrankheiten gehört (C) nicht zu den physikalischen Berufskrankheitsgefährdungsfaktoren. A. Hohe Temperaturen B. Produktionsstaub C. Strahlung D. Lärm
C. Strahlung~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Nach der aktuellen Klassifizierung der Gefahrenfaktoren für Berufskrankheiten gehören nicht zu den physikalischen Gefahrenfaktoren für Berufskrankheiten ( ). Antwort: C. Strahlung
Nach der aktuellen Klassifizierung der Gefährdungsfaktoren bei Berufskrankheiten gehört (C) nicht zu den physikalischen Berufskrankheitsgefährdungsfaktoren. A. Hohe Temperaturen B. Produktionsstaub C. Strahlung D. Lärm
Diesen Beitrag hat „Nie※aufgeben“ zuletzt am 25.01.2016 um 19:47 bearbeitet. Gemäß der aktuellen Klassifikation der berufsbedingten Gesundheitsgefahren gehört Folgendes nicht zu den physikalischen berufsbedingten Gesundheitsgefahren: (d).