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Was betrifft die Rohstoffe für flüssiges Erdgas: Während des Transports per Land wurde beim Entladen festgestellt, dass sie wasserhaltig sind. Was soll man in diesem Fall tun? ! Oder wie man es vermeiden kann, wie man damit umgehen soll! ! !
Das ist ähnlich wie im Gerichtsverfahren: Beweise aufbewahren und verhandeln.
Die Entladung muss umgehend gestoppt werden. Der Hersteller soll telefonisch benachrichtigt werden, damit er vor Ort nachprüft. Nach der Überprüfung wird das Gewicht gemessen und festgehalten, außerdem wird eine Wasserqualitätsuntersuchung durchgeführt. Anhand der Ergebnisse der Untersuchung lässt sich in etwa ermitteln, woher das Wasser stammt. Eine relativ reine Wasserqualität kann dazu führen, dass das von der Anlage transportierte Wasser oder das kondensierte Dampfwasser aus einfachen Bestandteilen besteht; bei einer komplexeren Zusammensetzung können hingegen künstlich Leitungswasser, Löschwasser oder das Zirkulationswasser des Kondensierungssystems zugesetzt werden. Prävention: Vor dem Beladen werden zunächst Proben entnommen und untersucht, um den Feuchtigkeitsgehalt zu messen. Erst wenn alles in Ordnung ist, wird geladen. Nach dem Beladen des Fahrzeugs sollte eine Messung oder ein Gewichtsnachweis erstellt werden, anschließend wird das Fahrzeug mit dem eigenen Siegel versiegelt. Bei Ankunft wird zunächst überprüft, ob das Siegel beschädigt oder angefasst wurde. Anschließend muss die Gewichtsliste überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Messungen korrekt sind, bevor das Gut entladen werden darf. Natürlich müssen vor dem Entladen Proben entnommen und untersucht werden.