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Heute habe ich zufällig mit Kollegen über Sicherheitsmanagement gesprochen, und jemand stellte die Frage: Nach der Übergabe des Projekts – ist es die Aufgabe des Generalunternehmers oder des Auftraggebers, für die Sicherheit des Personals des Bauunternehmens zu sorgen? Ich habe leider keine entsprechenden Vorschriften gefunden und bin deshalb extra hergekommen, um mit Ihnen darüber zu sprechen.
Nach der Übergabe übernimmt der Eigentümer die Vorbereitungen vor dem Betriebsbeginn der Anlage – das sollte für beide Parteien einfach zu handhaben sein.
An manchen Orten sagen die Eigentümer, dass das Personal der Bauunternehmen vom Generalunternehmer verwaltet wird und nichts mit CCCC zu tun hat
Über den Zeitraum der Sicherheitsverwaltung bei Gesamtaufträgen gibt es anscheinend auch keine klaren Angaben
Natürlich ist der Generalunternehmer für die Gesamtverantwortung zuständig, der Eigentümer überwacht
Nach dem neuen Sicherheitsgesetz sollten die Eigentümer dafür verantwortlich sein.
Für die Testfahrten nach der Übergabe sowie für die Ausführung der verbleibenden Arbeiten tragen sowohl der Auftraggeber als auch der Generalunternehmer die Sicherheitsverantwortung. Die Verwaltung der Arbeitsgenehmigungen zeigt, dass diese vor der Übergabe vom Generalunternehmer ausgestellt wurden, während nach der Übergabe die Genehmigungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers ausgestellt werden müssen. Der Generalunternehmer als Bauunternehmer ist die Einheit, die die Arbeiten tatsächlich ausführt; daher haben beide Parteien eine Sicherheitsverantwortung.