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Berufsgesundheit – Frage des Tages 2.6: Mitmachen lohnt sich! Für jede richtige Antwort gibt es einen Preis, zusätzlich gibt es noch 10 Punkte für alle richtigen Antworten

2016-02-06View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 14.02.2016 um 14:09 bearbeitet. Heute ist der letzte Tag vor Neujahr – alle Teilnehmer erhalten eine Belohnung. Diejenigen, die richtig antworten, erhalten 10 Reichtümer als Belohnung. Einzelfrage: Unter dem Begriff „Arbeitgeber“ im „Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“ ist folgendes zu verstehen: ( ) C: Unternehmen, Einrichtungen, **Behörden
B: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, **Behörden
C: Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw
Reply #22016-02-06
Unter dem Begriff „Arbeitgeber“ im „Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“ ist folgendes zu verstehen: (C). A Unternehmen, Einrichtungen, **Behörden B Unternehmen, Forschungseinrichtungen, **Behörden C Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw
Reply #32016-02-06
Unter Arbeitgebern im Sinne des Gesetzes zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten sind (C) Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw. zu verstehen.
Reply #42016-02-06
Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw
Reply #52016-02-06
Unter dem Begriff „Arbeitgeber“ im „Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“ ist folgendes zu verstehen: (C).
Reply #62016-02-06
Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw
Reply #72016-02-06
Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw
Reply #82016-02-06
Unter dem Begriff „Arbeitgeber“ im „Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“ ist folgendes zu verstehen: (C). A Unternehmen, Einrichtungen, **Behörden B Unternehmen, Forschungseinrichtungen, **Behörden C Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw
Reply #92016-02-06
Nach dem Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten bezeichnet der Begriff „Arbeitgeber“ (C). A Unternehmen, Einrichtungen, **Behörden B Unternehmen, Forschungseinrichtungen, **Behörden C Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw
Reply #102016-02-06
Unter dem Begriff „Arbeitgeber“ im „Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“ ist folgendes zu verstehen: (C). A Unternehmen, Einrichtungen, **Behörden B Unternehmen, Forschungseinrichtungen, **Behörden C Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelwirtschaftsorganisationen usw
Reply #112016-02-06
Unternehmen, Einrichtungen, **Behörden

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