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Schauen wir mal, ob in GBZ188-2014 von „beruflichen Kontraindikationen“ oder „beruflichen Ausschlussgründen“ die Rede sein sollte.
Es sollten „berufliche Kontraindikationen“ sein. In Artikel 3.4 „Begriffe und Definitionen“ der GBZ188-2014 wird „Berufliche Kontraindikation“ definiert – es handelt sich dabei offensichtlich um einen Tippfehler, denn: 1. „Occupational contraindication“ hat im Englischen nur eine Bedeutung, nämlich „Berufliche Kontraindikation“. 2. Aus definitorischer Sicht: „Die individuell spezifische physiologische oder pathologische Verfassung einer Person bei einer bestimmten Krankheit.“ ”Es handelt sich dabei um einen Zustand – ein „Zustand“ ist also die Manifestation eines „Symptoms“. Aus definitorischer Sicht handelt es sich somit ebenfalls um eine „berufliche Kontraindikation“.
Der Moderator liest die Standards wirklich sehr sorgfältig – da geb ich ihm einen Daumen hoch! Präzise!
Ich dachte, es sollte das Zeichen für Symptome sein, aber im Text steht ständig das Zeichen für Dokumente. Ich kenne Englisch ja nicht, deshalb dachte ich, es gäbe ein Problem mit meiner Version.
Es sollten „berufliche Kontraindikationen“ sein.
Sollte als berufliche Kontraindikation gelten; Es handelt sich um ein Symptom, im Vergleich zu Berufskrankheiten
Deshalb war ich auch lange Zeit verwirrt. Im praktischen Einsatz wird weiterhin der Begriff „Zertifikat“ verwendet. Sagen Sie doch mal: „Mittelöstliches Atemsyndrom“ oder „Mittelostrespiratorisches Syndrom“?”