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Diesen Beitrag hat zuletzt „Nie※aufgeben“ am 20.02.2016 um 17:55 bearbeitet. Einfachauswahl-Frage: Laut der „Verordnung über die Sicherheitsverwaltung von Chemikalien“ ist es verboten, mittels Binnenschifffahrtswegen sowie anderer geschlossener Gewässer () zu transportieren. A. Entzündliche Flüssigkeiten B. Sprengstoffe C. Komprimierte und flüssifizierte Gase D. Stark giftige Chemikalien Antwort: D. Stark giftige Chemikalien
Die **Vorschriften zur Sicherheitsverwaltung von Chemikalien** verbieten den Transport über Binnengewässer sowie andere abgeschlossene Gewässer als Schifffahrtswege (D). A. Entzündliche Flüssigkeiten B. Sprengstoffe C. Komprimierte und flüssifizierte Gase D. **Chemikalien**
Die **Vorschriften zur Sicherheitsverwaltung von Chemikalien** verbieten den Transport über Binnengewässer sowie andere abgeschlossene Gewässer als Schifffahrtswege (D). A. Entzündliche Flüssigkeiten B. Sprengstoffe C. Komprimierte und flüssifizierte Gase D. Stark giftige Chemikalien
Die **Vorschriften zur Sicherheitsverwaltung von Chemikalien** verbieten den Transport über Binnengewässer sowie andere abgeschlossene Gewässer als Schifffahrtswege (D). A. Entzündliche Flüssigkeiten B. Sprengstoffe C. Komprimierte und flüssifizierte Gase D. Stark giftige Chemikalien
Die **Vorschriften zur Sicherheitsverwaltung von Chemikalien** verbieten den Transport über Binnengewässer sowie andere abgeschlossene Gewässer als Schifffahrtswege (). Antwort: D. Stark giftige Chemikalien