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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 8.3.2016 um 12:52 geändert. Multiple-Choice-Frage: Die Einrichtung von Arbeitgebern, die eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen, muss nicht nur den gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen, sondern auch die folgenden Anforderungen an die Arbeitsbedingungen erfüllen: (1) Die Intensität oder Konzentration der gefährlichen Faktoren muss null sein. ( ) A richtig, B falsch. Antwort: B. Die richtige Antwort ist: Die Intensität oder Konzentration der Faktoren, die zu Berufskrankheiten führen können, entspricht den **Berufsgesundheitsstandards**.
Die Einrichtung von Arbeitgebern, die eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen, muss nicht nur den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen, sondern auch die folgenden Anforderungen an die Arbeitsbedingungen erfüllen: (1) Die Intensität oder Konzentration der gefährlichen Faktoren muss null sein. ( ) B falsch
Die Einrichtung von Arbeitgebern, die eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen, muss nicht nur den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen, sondern auch die folgenden Anforderungen an die Arbeitsbedingungen erfüllen: (1) Die Intensität oder Konzentration der gefährlichen Faktoren muss null sein. (b) B ist falsch. Die Intensität oder Konzentration der Faktoren, die zu Berufskrankheiten führen können, entspricht den **Vorschriften für die Berufsgesundheit**
Die Einrichtung von Arbeitgebern, die eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen, muss nicht nur den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen, sondern auch die folgenden Anforderungen an die Arbeitsbedingungen erfüllen: (1) Die Intensität oder Konzentration der gefährlichen Faktoren muss null sein. (B) A ist richtig, B ist falsch
Die Einrichtung von Arbeitgebern, die eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen, muss nicht nur den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen, sondern auch die folgenden Anforderungen an die Arbeitsbedingungen erfüllen: (1) Die Intensität oder Konzentration der gefährlichen Faktoren muss null sein. (B) A ist richtig, B ist falsch
Die Einrichtung von Arbeitgebern, die eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen, muss nicht nur den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen, sondern auch die folgenden Anforderungen an die Arbeitsbedingungen erfüllen: (1) Die Intensität oder Konzentration der gefährlichen Faktoren muss null sein. (B) A ist richtig, B ist falsch