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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 8.3.2016 um 18:21 bearbeitet. Multiple-Choice-Frage: **Einführung eines Systems zur Meldung von Gefahren durch Berufskrankheiten.** Wenn am Arbeitsplatz des Arbeitgebers Faktoren vorhanden sind, die zu den Berufskrankheiten im entsprechenden Verzeichnis führen können, muss der Arbeitgeber diese Faktoren umgehend und wahrheitsgetreu bei der zuständigen Behörde in der jeweiligen Gegend melden, damit eine Überwachung möglich ist. A Arbeitsversicherung B Überwachung der sicheren Produktion C Gesundheitsverwaltung D Personalressourcen Antwort: B
: **Einführung eines Systems zur Meldung von Gefahren durch Berufskrankheiten.** Wenn am Arbeitsplatz des Arbeitgebers Faktoren vorhanden sind, die zu den Berufskrankheiten im entsprechenden Verzeichnis führen können, muss der Arbeitgeber diese Faktoren umgehend und wahrheitsgetreu bei der zuständigen Behörde (B) melden, damit eine Überwachung möglich ist. A Arbeitsversicherung B Überwachung der sicheren Produktion C Gesundheitsverwaltung D Personalressourcen
**Einführung eines Systems zur Meldung von Gefahren durch Berufskrankheiten. Wenn am Arbeitsplatz des Arbeitgebers Faktoren vorhanden sind, die zu den Berufskrankheiten im entsprechenden Verzeichnis führen können, muss der Arbeitgeber diese Faktoren umgehend und wahrheitsgetreu bei der zuständigen Behörde (c) melden, damit eine Überwachung möglich ist. C Gesundheitsverwaltung
**Einführung eines Systems zur Meldung von Gefahren durch Berufskrankheiten. Wenn am Arbeitsplatz des Arbeitgebers Faktoren vorhanden sind, die zu den Berufskrankheiten im entsprechenden Verzeichnis führen können, muss der Arbeitgeber diese Faktoren umgehend und wahrheitsgetreu bei der zuständigen Behörde (B) melden, damit eine Überwachung möglich ist. A Arbeitsversicherung B Überwachung der sicheren Produktion C Gesundheitsverwaltung D Personalressourcen
**Einführung eines Systems zur Meldung von Gefahren durch Berufskrankheiten. Wenn am Arbeitsplatz des Arbeitgebers Faktoren vorhanden sind, die zu den Berufskrankheiten im entsprechenden Verzeichnis führen können, muss der Arbeitgeber diese Faktoren umgehend und wahrheitsgetreu bei der zuständigen Behörde (B) melden, damit eine Überwachung möglich ist. A Arbeitsversicherung B Überwachung der sicheren Produktion C Gesundheitsverwaltung D Personalressourcen