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Wie soll man die Werte der Stoßenergie für kleine Prüfkörper mit einer Breite von 7,5 mm oder 5 mm verstehen? Sie entsprechen jeweils 75 % bzw. 50 % der Werte der Stoßenergie für Standardprüfkörper
Nämlich weil die Rohmaterialien aus bestimmten Gründen (zum Beispiel können aus Stahl- oder Rohrplatten mit einer Dicke von maximal 12 mm keine Proben mit einer Dicke von 10 mm hergestellt werden) keinen Standardzeitraum von 10*10*55 ermöglichen. In solchen Fällen können nur Proben mit einer Dicke von 7,5 mm oder 5 mm hergestellt werden. Die Anforderungen an die Energie des Stoßes werden dabei auf 75 % oder 50 % des Werts festgelegt, der für Standardproben gilt.
Zum Beispiel bei einer Materialstärke von 12 mm beträgt die Abmessung des Stoßprobenkörpers 10*10*55, wobei der zulässige Wert 47 J beträgt. . Für ein Werkstück mit einer Dicke von 10 mm gilt für den Stoßversuch der Wert 7,5*10*55; der zulässige Wert beträgt dabei 47*75%. Bei einem Werkstück mit einer Dicke von 7 mm gilt für den Stoßversuch der Wert 5*10*55; der zulässige Wert beträgt hier 47*50%
Die Standardprobenweite beträgt 10 mm. Die Abmessungen der Stoßproben mit einer Weite von 7,5 mm bzw. 5 mm entsprechen jeweils 75 % bzw. 50 % der Querschnittsfläche der Standardprobe (10 mm). Daher betragen die Werte für die Stoßleistung jeweils 75 % bzw. 50 % der Werte für die Stoßleistung der Standardprobe
Die Stoßarbeit entspricht der von dem Material aufgenommenen Energie zur Stoßabsorption. Ein kleineres Probenstück nimmt daher weniger Energie auf – man muss es einfach im Verhältnis verkleinern!
Das ist ähnlich wie das Gewicht: Etwas mit einer Breite von 10 mm wiegt 1 kg, während etwas mit einer Breite von 5 mm nur 0,5 kg wiegt. Es findet eine proportionale Skalierung statt – doch in der Dickesebene muss die Skalierung nicht unbedingt proportional sein:lol:lol