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Frage: 1 Die Konstruktionsdruck des Geräts beträgt 0,5 Mpa; der Betriebsdruck liegt bei Normaldruck. Das Gerät soll von einem Hersteller gefertigt werden. Falls der Hersteller keine Zulassung zur Herstellung von Druckbehältern hat, darf man ihm dennoch die Fertigung übertragen? 2 Es gibt sicherlich auch keine Herstellungsgenehmigungsnummer für das Schild – kann dieser Punkt auf dem Schild weggelassen werden (nicht standardmäßig)?
Es sollte wohl zur Klasse I ohne Überwachung gehören. Man braucht doch Qualifikationen, oder? Warten wir auf die Experten
Liebe Leute, es wird keine Klassifizierung vorgenommen – es kommt hauptsächlich darauf an, ob der Hersteller über die erforderlichen Zertifikate verfügt
Ha ha, wenn es sich nicht um einen Druckbehälter handelt, dann hängt es von euren eigenen Anforderungen ab :victory:
Dieser Behälter sollte nicht der Kategorie der Druckbehälter zugeordnet werden; es ist daher nicht notwendig, dass der Hersteller über die erforderlichen Zertifizierungen für die Herstellung von Druckbehältern verfügt. Aber dieser Behälter sollte nach GB150 konstruiert werden. Es wird verlangt, dass die Schweißer der Hauptnaht über die erforderlichen Qualifikationen für das Schweißen von Druckbehältern verfügen. Deshalb ist es in der Regel besser, solche Behälter bei Herstellern in Auftrag zu geben, die über die entsprechenden Herstellungskompetenzen verfügen.