Berufsgesundheit – Frage des Tages 5.31: Mitmachen lohnt sich! 3 richtige Antworten – weitere 3 Belohnungen
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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 2016-6-2 20:59 bearbeitet. Multiple-Choice-Frage: Gemäß Artikel 73 des „Neuen Gesetzes“ – wenn ein Arbeitgeber gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, indem er eines der folgenden Verhaltensweisen zeigt, so wird er von der Behörde für die Überwachung der Arbeitssicherheit gewarnt und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist Abhilfe zu schaffen. Sollte er dies nicht tun, wird eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 50.000 Yuan und maximal 200.000 Yuan verhängt; Bei schwerwiegenden Fällen wird angeordnet, die Tätigkeiten einzustellen, bei denen eine Gefahr für Berufskrankheiten entsteht, oder es wird an die zuständigen Behörden beantragt, gemäß den Befugnissen, die vom Staatsrat vorgesehen sind, die Betriebe zu schließen. ( ) A: Hat die Projekte, bei denen es zu Berufskrankheiten kommen kann, nicht rechtzeitig und wahrheitsgetreu bei den zuständigen Behörden für die Überwachung der Arbeitssicherheit gemeldet. B: Hat nicht die Kosten für die Diagnose und Untersuchung von Berufskrankheiten sowie die Kosten für die medizinische Versorgung und Lebensunterhaltung der Betroffenen übernommen. C: Es werden keine Vorschriften und Richtlinien bezüglich der Prävention von Berufskrankheiten sowie keine Verfahrensanleitungen veröffentlicht. Zudem werden keine Maßnahmen zur Notfallbehandlung bei Unfällen, die durch Berufskrankheiten verursacht werden, festgelegt.D: Die Vorrichtungen zur Schutz vor Berufskrankheiten in den Bauvorhaben werden nicht gemäß den Vorschriften gleichzeitig mit dem Hauptgebäude in Betrieb genommen.
B: (I) Die Intensität oder Konzentration der gefährlichen Faktoren am Arbeitsplatz überschreitet die **Gesundheitsstandards** ; (II) Es werden keine Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten sowie keine Schutzausrüstungen für den persönlichen Gebrauch bereitgestellt – oder die bereitgestellten Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen entsprechen nicht den **Standards und Anforderungen im Bereich der Arbeitsgesundheit** ; (III) Die Ausrüstungen zum Schutz vor Berufskrankheiten, die Einrichtungen für den Notfall sowie die von Personen zur persönlichen Nutzung verwendeten Schutzausrüstungen werden nicht gemäß den Vorschriften gewartet, überprüft oder getestet – oder sie können nicht in einem funktionsfähigen Zustand gehalten werden ; (IV) Die Gefahrenfaktoren für Berufskrankheiten am Arbeitsplatz wurden nicht gemäß den Vorschriften untersucht und bewertet ; (5) Wenn die Gefahrenfaktoren für Berufskrankheiten am Arbeitsplatz trotz Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahren weiterhin nicht den **Standards und Anforderungen im Bereich der Berufsgesundheit entsprechen, dann werden die Tätigkeiten fortgesetzt, bei denen diese Gefahrenfaktoren weiterhin vorhanden sind.** ; (6) Die Behandlung von Patienten mit Berufskrankheiten sowie von Personen, bei denen eine Berufskrankheit vermutet wird, findet nicht gemäß den Vorschriften statt ; (7) Im Falle eines auftretenden oder möglicherweise auftretenden Unfalls mit akuten beruflichen Gesundheitsgefahren werden keine sofortigen Notfallmaßnahmen ergriffen oder es wird nicht rechtzeitig gemeldet, wie es vorgeschrieben ist ; (8) Es wurden keine Warnschilder sowie chinesische Warnhinweise an auffälligen Stellen an den Arbeitsplätzen angebracht, an denen eine erhebliche Gefahr durch Berufskrankheiten besteht ; (9) Diejenigen, die die Überprüfungen durch die Behörden für Arbeitsschutz ablehnen ; (10) Verheimlichung, Fälschung, Manipulation oder Zerstörung von Unterlagen zur beruflichen Gesundheitsvorsorge sowie von Ergebnissen der Untersuchungen auf gesundheitsschädliche Faktoren am Arbeitsplatz – oder Weigerung, die für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten erforderlichen Unterlagen bereitzustellen ; (11) Wer die Kosten für die Diagnose und Begutachtung von Berufskrankheiten sowie die Kosten für die medizinische Versorgung und den Lebensunterhalt der Betroffenen nicht gemäß den Vorschriften übernimmt.
1. Die Intensität oder Konzentration der Faktoren, die zu Berufskrankheiten führen können, überschreitet die geltenden Standards für die Arbeitsplatzgesundheit.
2. Es werden keine Schutzmaßnahmen oder persönliche Schutzausrüstungen bereitgestellt, oder diese entsprechen nicht den geltenden Standards für die Arbeitsplatzgesundheit.
3. Die Schutzgeräte sowie die persönliche Schutzausrüstung werden nicht ordnungsgemäß gewartet, überprüft oder getestet, sodass sie nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren können.
4. Die Faktoren, die zu Berufskrankheiten führen können, werden nicht ordnungsgemäß überprüft und bewertet.
5. Selbst nach Beseitigung der Probleme entsprechen die Bedingungen im Arbeitsplatz weiterhin nicht den geltenden Standards für die Arbeitsplatzgesundheit – doch die Tätigkeiten werden weiterhin durchgeführt.
6. Patienten mit Berufskrankheiten oder Verdacht auf Berufskrankheiten werden nicht ordnungsgemäß behandelt.
7. Im Falle eines akuten Unfalls, der durch Berufskrankheiten verursacht werden kann, werden keine Notfallmaßnahmen ergriffen oder es wird nicht rechtzeitig berichtet.
8. An den Stellen, an denen ernsthafte Gefahren für die Arbeitsplatzgesundheit bestehen, werden keine Warnschilder oder Aufschriften in chinesischer Sprache angebracht.
9. Der Arbeitgeber weigert sich, von der Behörde für die Überwachung der Arbeitssicherheit inspiziert zu werden.
10. Es werden Unterlagen wie Krankenakten oder Ergebnisse von Untersuchungen bezüglich der Gefahren am Arbeitsplatz verschwiegen, gefälscht oder zerstört. Zudem weigert sich der Arbeitgeber, die für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
11. Der Arbeitgeber übernimmt nicht die Kosten für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten sowie die Kosten für die medizinische Versorgung und Lebensunterhalt der Betroffenen.