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Feuerwehrabwässer müssen aufgefangen werden – ich habe vergessen, in welcher Vorschrift diese Pflichtvorschrift steht ? Wie wird das Volumen des Sammelbeckens bestimmt? Ich bitte um Ihre Anleitung!
In den Vorschriften für den Umweltschutz bei chemischen Bauvorhaben (GB 50483-2009) ist festgelegt: 6.6.1 Bei chemischen Bauvorhaben müssen Notbecken für Notfälle eingerichtet werden. Feuerlöschwasser ist sicherlich Abwasser – es muss in das Notfallsystem geleitet werden. Das muss doch nicht extra geregelt werden, oder? Kann man ungenügendes Abwasser einfach nach außen leiten?
GB 50160-2008 7.3.14 Das Abwassersystem zur Aufnahme von Feuerwehrabwässern muss hinsichtlich seiner Kapazität anhand des maximalen Wasserverbrauchs bei Brandeinsätzen überprüft werden. Zudem müssen Maßnahmen vorhanden sein, um zu verhindern, dass verschmutztes Feuerwehrwasser außerhalb des Werks abgeleitet wird.
Feuerlöschwasser und Abwasser müssen gesammelt werden. Zuvor gab es **keine gesetzlichen Vorgaben in dieser Hinsicht. Später floss das Abwasser des Songhua-Flusses nach Russland, und die Russen wollten das nicht hinnehmen, weshalb Regeln erlassen wurden, die eine Sammlung solcher Abfälle vorschreiben. Im Allgemeinen wird es als Auffangbecken für Unfallabwässer bezeichnet; sein Volumen muss mindestens dem des Löschwasserspeichers oder der Löschwassertanks auf dem Gelände entsprechen.