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GB150.2 7.13 legt Anforderungen an Schlagprüfungen für Stahlstäbe für Niedriglegierungsstahlschrauben fest. In Tabelle 14 werden außerdem Anforderungen an Schlagprüfungen für Schrauben für niedrige Temperaturen aufgeführt. Die Frage ist also: 1. Muss man bei Schrauben für niedrige Temperaturen zwei Schlagprüfungen durchführen? Eins Mal für den Rohstahlstab, einmal mehr für den fertigen Stift? 2. Wird beim Bearbeiten der Schraubenstifte eine Wärmeformung angewandt? Wird während des Verarbeitungsprozesses der Wärmebehandlungszustand der Rohstoffe geändert? Wenn sich nichts ändert, ist es dann nicht überflüssig, die fertigen Stifte erneut einem Stoßtest zu unterziehen? 3. Die Muttern sollten doch keinen Stoßversuch bestehen, oder? Nur ein einmaliger Stoßversuch an der rohen Stahlstange?
Im Herstellungsprozess der Stifte kommen Verfahren wie Drahtziehen, Kaltstempeln, Wärmebehandlung und Phosphatierung zum Einsatz. Die Eigenschaften des Rohstoffs für die Stifte beeinflussen direkt die Ergebnisse der Stoßprüfungen. Die Muttern sollten aus demselben Werkstoff hergestellt werden
Das bedeutet also, dass sowohl die Stahlstäbe als auch die fertigen Schrauben jeweils einem Stoßtest unterzogen werden?
Ja, ähnlich wie bei Stahlplatten für Druckbehälter: Erneute Prüfung beim Eintreffen, Wärmebehandlung wie bei den Prüfplatten aus demselben Ofen
Wer führt die Stoßprüfung der Stahlrohrrohlinge durch? Wird das von einer Stifteverarbeitungsfirma gemacht? Sollte es immer noch der Stablieferant sein, der den Bericht an das Schraubenverarbeitungsunternehmen liefert?