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In unserer Einheit müssen derzeit 2 Geräte vollständig geglüht werden. Das eine Gerät hat eine Plattenstärke von 12 MM, das andere eine Stärke von 20 MM. Ich habe mich nach den Empfehlungen in Tabelle 5 der Norm NB/T47015-2011 gerichtet: Bei einer Plattenstärke von 12 MM beträgt die erforderliche Zeit zum Erhitzen 0,5 Stunden, bei 20 MM hingegen 1 Stunde. Die Mitarbeiter in der Werkstatt fragen nun, ob man beide Geräte nicht auch 1 Stunde lang erhitzen könnte. In der Tabelle steht schließlich nur die kürzeste mögliche Zeit angegeben. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Verlängerung möglich ist. Deshalb frage ich hier im Forum um Rat bei den erfahrenen Kollegen. Kann es verlängert werden? Wenn ja, wo ist die Standardquelle?
Kein Problem, die in den Vorschriften festgelegte Aufbewahrungszeit ist die kürzeste mögliche Zeit; es ist kein Problem, diese Zeit zu verlängern. Doch man muss die Beziehung zwischen der Wärmehaltzeit bei der Bewertung des Schweißverfahrens und der Wärmehaltzeit bei der Wärmebehandlung durch die Anlage berücksichtigen.
Zu dem Verhältnis zwischen der Isolierzeit des Behälters und der Isolierzeit bei der Bewertung des Schweißverfahrens siehe Artikel 6.1.4 von NB/T47014.
Für 12 mm reicht eine Wärmebehandlungszeit von 48 Minuten mehr aus für die Prozessbewertung
Bei der Bewertung der von Ihnen gewählten Schweißverfahren reicht eine Wärmebehandlungszeit von mehr als 48 Minuten aus: victory:
Eine lange Wärmebehandlungszeit ist ebenfalls nicht gut, da sie zu einer Vergrößerung der Körnereien führen kann. Es wird daher nicht empfohlen, die Materialien gemeinsam zu wärmebehandeln.