Maßnahmen gegen Überschwemmungen in Biogasanlagen
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Unter extremen Wetterbedingungen, bei heftigen Regenfällen und Überschwemmungen der nahegelegenen Flüsse, ist es unvermeidlich, dass Biogasanlagen durch Überschwemmungen beschädigt werden. Es müssen daher geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Schäden an den Biogasanlagen zu verringern. Im Folgenden werden einige Maßnahmen zur Vorbereitung auf solche Situationen angegeben:I. Notfallmaßnahmen vor dem Eintreten von Überschwemmungen
Man sollte stets auf die Nachrichten und Warnungen bezüglich Taifune, heftigen Regenfällen und anderen Katastrophen achten, um rechtzeitig über die Entwicklungen informiert zu sein und rechtzeitig die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können:
1. Notfallmaßnahmen für Hausbiogasanlagen
(a) Überprüfen Sie, ob der Deckel des Biogasanlagendeckels richtig geschlossen und fest verschlossen ist. Falls der Deckel nicht richtig geschlossen oder locker ist, muss er unbedingt richtig geschlossen und fest verschlossen werden. Zudem sollten an den Eingängen, Ausgängen sowie auf der Oberfläche des Tanks feste Betonplatten angebracht werden. Die Öffnungen müssen vollständig abgedeckt werden, damit keine Lücken entstehen. Dadurch wird verhindert, dass Menschen durch das Wasser in die Anlage fallen, und es wird auch verhindert, dass Schmutz und andere Verunreinigungen in die Anlage gelangen. (II) Das Methan im Becken wird im Voraus sicher abgelassen, sodass kein Druck mehr im Becken herrscht. (III) Füllen Sie den Biogasanlagenbehälter mit Lösungsmittel oder Wasser, bis die Wasseroberfläche vollständig bedeckt ist. Es ist strengstens verboten, den Behälter leer zu lassen, um ein Aufsteigen des Gases zu verhindern. (IV) Sollten Öffnungen von Biogasrohren oder Rohren zur Übertragung von Biogasflüssigkeit ungeschützt sein, müssen diese Öffnungen gut abgedichtet werden, damit Schlamm und Sand nicht in die Rohre eindringen und sie verstopfen können. (5) Es ist verboten, vor dem Einsetzen von Überschwemmungen große Mengen an Material abzuliefern oder die Biogasanlagen zu warten. Falls solche Arbeiten bereits durchgeführt wurden, müssen sie umgehend gestoppt werden. Der Wasserstand in den Biogasanlagen muss wieder auf das richtige Niveau gebracht werden, und die entsprechenden Öffnungen müssen wieder verschlossen werden. 2. Notfallmaßnahmen bei großen und mittelgroßen Biogasanlagen
Es gibt viele Arten von großen und mittelgroßen Biogasanlagen. Die Art der Unterbringung kann unterirdisch, halbunterirdisch oder oberirdisch sein. Deshalb müssen die Notfallmaßnahmen je nach konkreter Situation angepasst werden. Im Allgemeinen sollten die Notfallmaßnahmen jedoch die folgenden Aspekte umfassen:
(a) Maßnahmen zur Verhinderung von Stromlecks. Große und mittlere Biogasanlagen verfügen in der Regel über Elektrik-Ausrüstung sowie Beleuchtungseinrichtungen. Es muss sichergestellt werden, dass die Stromversorgung in den Bereichen, die von Überschwemmungen betroffen sein könnten, unterbrochen wird. Zudem muss überprüft werden, ob die Isolierung aller Kabel und Leitungen beschädigt ist – falls ja, muss diese entsprechend repariert werden. (II) Maßnahmen zur Wasserdichtigkeit. Man sollte alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Elektrik- und Antriebsteile durch Wasser beschädigt werden, sowie um Lecks im elektrischen Schaltkreissystem zu vermeiden. Die Becken am Boden sowie die Einlassrohre für das automatische Befüllen – wie auch die Säuerungsbäder und Gitterbecken – müssen mit festen Deckeln abgedeckt werden, um zu verhindern, dass Schlamm und andere Verunreinigungen in die Becken gelangen. (III) Sicherheitsmaßnahmen gegen Überschwemmungen und Stürze. Offene Öffnungen im Boden, die durch Überschwemmungen bedeckt werden könnten – wie z. B. Gruben, Kanäle, Rohrleitungen sowie Ein- und Auslassöffnungen – müssen unbedingt mit festen Deckeln abgedeckt werden. Falls es wirklich nicht möglich ist, größere Öffnungen mit Deckeln zu versehen, sollten um diese herum hohe Warnschilder aufgestellt werden. (IV) Sicherheitsmaßnahmen für die Struktur des Beckens. Unterirdische Behälter sowie tiefer liegende, halb unterirdische Behälter dürfen vor dem Einsetzen von Überschwemmungen auf keinen Fall leer sein, um ein Ansteigen des Wasserspiegels zu verhindern ; Bei oberirdischen Bauwerken müssen an den Fundamentbereichen besonders gute Dichtmaßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass der Boden durch Wasserströmungen zerstört wird. (5) Maßnahmen zur wasserdichten Aufbewahrung giftiger, schädlicher sowie hochgefährlicher Stoffe. Sollten Biogasanlagen über Labor- und Prüfausrüstung verfügen, müssen giftige sowie gefährliche Chemikalien und Medikamente, die von Wasser überspült werden könnten, sicher entfernt werden ; Falls an einer Biogasanlage Behälter zur Behandlung von kranken oder toten Schweinen vorhanden sind, müssen die Eingänge und Ausgänge dieser Behälter sowie alle Zugangslöcher mit wasserdichten Materialien fest abgedichtet werden, um zu verhindern, dass bei Überschwemmung die Flüssigkeit aus den Behältern austritt. (6) Es müssen Vorsorgepläne für die Stilllegung des Biogasanlagenbetriebs erstellt werden. Im Notfall muss der Betrieb der Biogasanlage unbedingt stillgelegt werden. II. Hilfsmaßnahmen nach Überschwemmungen
1. Haushaltsbiogasanlagen
(a) Die überfluteten Biogasanlagen müssen von Fachleuten für Biogas repariert werden. (II) Es muss gewartet werden, bis das Wasser vollständig zurückgegangen ist, der Boden sichtbar wird und die Gegend um das Methangas-Problem herum desinfiziert wurde, bevor mit den Reparaturarbeiten begonnen werden kann. (III) Vor dem Start muss geprüft werden, ob der Biogasanlagenbehälter, die Deckel sowie die Dichtungen in gutem Zustand sind ; Sind die Ein- und Auslassrohre sowie die Biogasrohre verstopft? (IV) Zunächst muss das verbleibende Gas im Biogasanlagenbehälter sicher abgelassen werden. Außerdem muss überprüft werden, ob es zu starken Wassereintritten in den Behälter gekommen ist. Anschließend muss die Biogasanlage gemäß den Bedienanleitungen für Haushaltsbiogasanlagen neu gestartet werden. (5) Es ist notwendig, den Bereich um die Biogasanlage gemäß den Vorgaben der Gesundheitsbehörden zu desinfizieren. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Desinfektionsmittel nicht in die Biogasanlage gelangen, damit die Fermentation nicht beeinträchtigt wird. 2. Große und mittlere Biogasanlagen
Im Falle von Überschwemmungen in großen und mittleren Biogasanlagen müssen der Betreiber, die zuständigen Behörden sowie die entsprechenden Techniker gemäß den Vorschriften für die Bewältigung von Katastrophen mit den Reparaturarbeiten beginnen. Im Allgemeinen kann dies wie folgt geschehen:
(a) Bewertung des Schadens durch die Überschwemmung. Einschließlich (1) des Schadens an den verschiedenen Anlagen, Gebäuden, Geräten und Instrumenten auf großen und mittleren Biogasanlagen, an den Straßen im Gelände sowie an der Begrünung, am Biogas-Leitungsnetz, am System zur Transportierung von Biogasbrühe, am Stromnetz sowie an den Wasserversorgungs- und Abwassersystemen ; (2) Aktuelle Situation der Überschwemmungen: Der aktuelle Wasserstand, das Ausmaß des Überlaufs sowie ob die Wasserqualität in der Umgebung verschmutzt ist. (3) Sind die Behälter für schädliche Stoffe, gefährliche Substanzen oder giftige Chemikalien im Bereich beschädigt? ; Ob es in den Biogasanlagen sowie in den Behältern zur Entsorgung von kranken oder toten Schweinen zu Leckagen gekommen ist, und wie diese Leckagen sowie ihre Auswirkungen auf die Sicherheit aussehen. (II) Klare Ziele für die Sanierung und Instandsetzung festlegen. Für überflutete Anlagen, Gebäude, Ausrüstungen sowie verschiedene Hilfsysteme wird je nach Ausmaß des Schadens festgelegt, welche Teile entfernt oder ersetzt werden müssen, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Biogasanlagesystems zu gewährleisten. Dabei wird klar gestellt, welche Teile repariert werden können, welche entfernt werden müssen und welche ersetzt werden sollen. (III) Festlegung des Umfangs der Reparaturarbeiten sowie der dafür benötigten Personen, sowie Festlegung eines Zeitplans für die Durchführung der Reparaturen. (1) Die Reparatur muss von Unternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen für den Bau von Biogasanlagen verfügen. Dabei müssen die Vorschläge zur Reparatur in Absprache mit der ursprünglichen Planungsgesellschaft erstellt werden. (2) Die Reparaturarbeiten sollten die Beseitigung von Abfällen, das Absaugen und Ableiten von Wasser, die Desinfektion zur Prävention von Krankheiten sowie die Instandsetzung der Anlagen umfassen. (IV) Vor Beginn der Reparaturarbeiten muss zunächst der Ort der Arbeiten untersucht und nach Gefahrenquellen gesucht werden. Zudem müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. (1) Überprüfung der Gefahr durch Stürze ins Wasser: In der Regel muss gewartet werden, bis der Wasserspiegel vollständig gesunken ist und der Boden wieder sichtbar wird, bevor mit den Reparaturarbeiten begonnen werden kann. Falls es Bereiche gibt, in denen sich Wasser ansammelt, muss die Tiefe des Wassers sowie die Positionen von Öffnungen im Boden wie Brunnen oder Gräben ermittelt werden. Zudem müssen Sicherheitswarnzeichen angebracht werden, um zu verhindern, dass Menschen hineinfallen und ertrinken. (2) Überprüfung auf Lecks von Schadstoffen: Es wird überprüft, ob in Anlagen zur Verarbeitung von Biogas oder toten Schweinen Lecks vorliegen. Dabei werden entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ergriffen. (3) Überprüfung von Gefahren im Elektriksystem: Prüfen Sie, ob die Isolierung der Kabel beschädigt ist und ob es zu Stromlecks kommt ; Überprüfen Sie, ob in die Elektrogeräte Wasser eingedrungen ist und ob es zu Stromlecks kommt, und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Stromschäden. (4) Überprüfung der Sicherheit von Gebäuden und Konstruktionen: Es wird geprüft, ob die Fundamente der Gebäude und Konstruktionen durch das Eindringen von Wasser beschädigt wurden, ob es Risse in den Wänden der Becken gibt sowie ob Anzeichen für ein Einsturz oder Kollabieren vorhanden sind. Bei Gebäuden und Anlagen, die aufgrund von Katastrophen ein Einsturzrisiko haben, müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um sekundäre Katastrophen zu verhindern.