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Das Problem der lockeren Schraubenlöcher in Gehäuse und Deckel der Ventile – wie kann man vermeiden, dass dies übersehen wird und dadurch Lecks entstehen?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von 678-2 am 11.08.2016 um 09:39 bearbeitet. In dem von Ihnen beschriebenen Fall ist es möglich, die Arbeiten gemäß den Vorgaben in Abschnitt 4.2 „Prüfung von Ventilen“ sowie den Abschnitten 8.6.4, 8.6.5 und 8.6.6 der Norm „GB 50235-2010 – Vorschriften für den Bau von Industriemetallrohrleitungen“ durchzuführen. Zudem kann eine Überprüfung und Abnahme gemäß den entsprechenden Vorgaben der Norm „GB 50184-2011 – Vorschriften für die Qualitätskontrolle beim Bau von Industriemetallrohrleitungen“ erfolgen. Zur Information. 4.2.2 Ventile müssen einem Drucktest des Gehäuses sowie einem Dichtungstest unterzogen werden. Bei Ventilen mit Oberranddichtung muss außerdem ein Test der Oberranddichtung durchgeführt werden. Ventile, die diesen Tests nicht bestehen, dürfen nicht verwendet werden. 8.6.4 Die Hydraulikprüfung muss den folgenden Vorgaben entsprechen: 11 Die Druckaufbauzeit bei der Hydraulikprüfung muss langsam erfolgen. Nach Erreichen des Prüfdrucks soll dieser 10 Minuten lang konstant gehalten werden. Anschließend soll der Prüfdruck auf den Nenndruck gesenkt werden, wobei dieser wiederum 30 Minuten lang konstant gehalten werden soll. Dabei muss überprüft werden, ob es am Manometer zu einem Druckabfall kommt sowie ob an allen Stellen der Leitungen Lecks vorliegen. 8.6.5 Die Druckprüfung muss den folgenden Vorschriften entsprechen: Während der Prüfung darf der Druck nur langsam erhöht werden. Wenn bei einem Druck von 50 % des Prüfdrucks keine Auffälligkeiten oder Lecks festgestellt werden, soll der Druck weiterhin in Schritten von 10 % des Prüfdrucks erhöht werden. Jeder Druckwert sollte 3 Minuten lang beibehalten werden, bis schließlich der Prüfdruck erreicht ist. Unter dem Prüfdruck sollte der Druck 10 Minuten lang konstant gehalten werden, anschließend auf den Nenndruck gesenkt werden. Mit einem Schaummittel soll überprüft werden, ob es Lecks gibt. Die Dauer der Druckabsenkung sollte je nach Notwendigkeit bei der Lecksuche festgelegt werden. 8.6.6 Die Dichtheitsprüfung muss gemäß den Vorgaben in den Planunterlagen durchgeführt werden und muss den folgenden Anforderungen entsprechen: 5 Bei der Dichtheitsprüfung soll der Druck schrittweise und langsam erhöht werden. Nach Erreichen des Prüfdrucks sowie nach einer Pause von 10 Minuten müssen alle Verschlußstellen – wie die Dichtungen der Ventile, die Flansche oder Schraubverbindungen, sowie die Entlüftungs- und Entlastungsventile – mit Hilfe von neutralen Schaumstoffen usw. überprüft werden, um Lecks festzustellen.
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