Sicherheitshinweise bei dem Be- und Entladen von gefährlichen Stoffen
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Sicherheitshinweise bei der Beladung und Entladung von gefährlichen Stoffen1. Abwicklung der Ein- und Ausfahrtsverfahren: Die Sicherheitskräfte müssen die Abwicklung der Ein- und Ausfahrtsverfahren streng kontrollieren. Alle fremden Fahrzeuge müssen registriert werden. Die Registrierungsformulare müssen klar und detailliert ausgefüllt werden, wobei Art der Ladung sowie Zeitpunkt des Ein- und Ausfahrens genau festgehalten werden müssen. Es ist außerdem streng verboten, Fahrzeuge mit Feuerwerk, brennbaren oder explosiven Stoffen in das Gelände des Unternehmens zu fahren. Das Betreten und Verlassen des Geländes durch Fahrzeuge ist nur dann gestattet, wenn unsere Mitarbeiter ihre Unterschrift darauf geben. Zweitens: Die Mitarbeiter, die für das Wiegen und Entladen der schweren Fahrzeuge zuständig sind, überprüfen nach Erhalt der Anweisung zum Wiegen die Fahrzeuge, die entladen werden müssen. Dabei halten sie sich streng an ihre Pflichten als Wiegemitarbeiter, um zu gewährleisten, dass die Interessen des Unternehmens nicht beeinträchtigt werden. Bei der Gewichtskontrolle wird sorgfältig überprüft, ob die Lieferscheine mit dem Fahrzeug übereinstimmen, um die Qualität der gelieferten Produkte zu gewährleisten. Nach dem Wiegen des beladenen Fahrzeugs gilt das Prinzip „Wer wägt, ist auch dafür verantwortlich“ – das Fahrzeug muss umgehend überwacht und entladen werden. Drei: Überprüfungsmerkmale von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Chemikalien 1 Vor dem Be- und Entladen muss zunächst der Innenraum des Tankfahrzeugs überprüft werden. Es dürfen keine nicht geerdeten Metallteile vorhanden sein. 2 Die Ladeleitungen sowie die Tankwagen müssen miteinander verbunden und geerdet werden. 3 Bei Beladung von oben muss das Ladevorrichtung 200 mm in den Boden des Tankcontainers reichen. 4 Es ist verboten, leichte Öle mit Tankwagen ohne Schutzwand zu transportieren. 5 Fertig. Lassen Sie den Prozess mindestens 5 Minuten lang ruhen, bevor Sie Proben entnehmen, die Temperatur messen, die Abmessungen prüfen sowie die Erdungskabel entfernen. 6 Autotankwagen sollten nicht umgerüstet werden, wenn sie nicht gereinigt wurden. 7 Die Abgaskräfte von Kraftfahrzeugen müssen mit wirksamen Isolierungen sowie Vorrichtungen zur Unterdrückung von Funken ausgestattet sein. Das Stromsystem muss außerdem über Vorrichtungen verfügen, die die Hauptstromzufuhr abschalten und Funken isolieren können ; 8 Am linken vorderen Teil des Fahrzeugs muss eine Signalflagge mit der Aufschrift „Gefahrgut“ in schwarzen Buchstaben auf gelbem Grund angebracht sein. 9 Je nach Art der gelagerten Gefahrgüter müssen entsprechende Löschmittel sowie Mittel zur Befestigung, Wasserdichtigkeit und Verhinderung des Verlusts bereitgestellt werden. IV. Sicherheitsanforderungen vor dem Be- und Entladen 1 Die Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigt sind, müssen die chemischen und physikalischen Eigenschaften dieser Güter sowie die Notfallmaßnahmen kennen. 2 Bei Lade- und Entladearbeiten müssen Schutzausrüstungen ordnungsgemäß verwendet werden. 3 Im Lade- und Entladebereich ist es verboten, brennbare Gegenstände mitzuführen. Bei der Handhabung von brennbaren und explosiven Stoffen darf man keine Arbeitsstiefel mit Eisennägeln tragen sowie keine Arbeitskleidung, die statische Elektrizität erzeugen kann. 4 Die mitgeführten Werkzeuge zum Abdecken, Binden und Schutz vor Feuchtigkeit müssen vollständig und funktionsfähig sein. 5 Es müssen spezielle Schutzausrüstungen und -geräte zur Verfügung stehen. Diese sollten von einer bestimmten Person verwaltet werden, regelmäßig überprüft werden, damit sie in gutem Zustand bleiben. 6 Direkter Kontakt mit Gegenständen ist strengstens verboten. Es ist nicht erlaubt, an den Produktions- oder Einsatzorten zu essen. 7 Tragen Sie die notwendigen Schutzausrüstungsgegenstände ordnungsgemäß. Nach Beendigung der Arbeit müssen Sie Ihre Arbeitskleidung wechseln und sie waschen, bevor Sie den Arbeitsplatz verlassen dürfen. 8 An Orten mit giftigen Stoffen muss eine bestimmte Menge an Notfall-Entgiftungsmitteln vorhanden sein. V. Anforderungen an das Be- und Entladen von Flüssigkeiten in Tankfahrzeugen 1: Die Bediener dürfen während des Be- und Entladens von gefährlichen Stoffen ihre Position nicht verlassen. Falls die Arbeiten innerhalb der Schicht nicht abgeschlossen werden können oder es zu einer Notlage kommt, bei der die Arbeit von der nächsten Schicht oder einer anderen Person fortgesetzt werden muss, müssen alle Anweisungen schriftlich festgehalten werden, um ein Austreten der Stoffe zu verhindern. 2 Bei dem Be- und Entladen sowie Transportieren von gefährlichen Stoffen sollte vorsichtig vorgegangen werden, um Schäden zu vermeiden. Fallen lassen, Stoßen, Aufprallen, Ziehen, Kippen und Rollen sind strengstens verboten. 3 Bei der Verladung und Entladung von für den Menschen giftigen und ätzenden Stoffen müssen die Bedienpersonen über allgemeine Kenntnisse im Umgang mit Giftstoffen verfügen. Beim Handling sind die Stoffe vorsichtig zu handhaben; es darf weder zu Stößen noch zu Umkippen kommen, um ein Beschädigen der Verpackung und ein Austreten des Inhalts zu verhindern. Die Bediener sollten Schutzbrillen tragen, Gummihandschuhe sowie geeignete Gasmasken oder Gesichtsschutz verwenden und Schutzausrüstung anziehen. 4 Während der Aufgaben darf man nicht essen oder trinken, und man darf sich mit den Händen nicht den Mund, das Gesicht oder die Augen abwischen. Nach jeder Aufgabe sollte das Gesicht und die Hände umgehend mit Seife (oder einem speziellen Reinigungsmittel) gereinigt werden. Der Mund sollte mit Wasser ausgespült werden. Die Schutzausrüstung muss ebenfalls rechtzeitig gereinigt und ordentlich aufbewahrt werden. 5 Bei der Handhabung brennbarer Flüssigkeiten muss man Schutzkleidung gegen statische Aufladungen tragen. Es ist verboten, Schuhe mit Eisenstiften zu tragen. Brennbare Flüssigkeiten in Behältern dürfen nicht auf Betonböden herumgerollt werden. Auch verschiedene in Behältern befindliche Oxidationsmittel dürfen nicht über Betonböden gerollt werden. 6 Bei allen Arbeiten dürfen keine Geräte verwendet werden, die mit Öl oder anderen Verunreinigungen bedeckt sind oder Funken erzeugen können. Der Arbeitsplatz muss außerdem von Wärme- und Feuerquellen entfernt sein. 7 Bei dem Be- und Entladen von gefährlichen Chemikalien dürfen die Bediener keine Aufgaben erledigen, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Sie müssen sich voll und ganz auf den Be- und Entladevorgang konzentrieren, damit sie im Falle von Störungen sofort geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen können. 8 Vor der Arbeit sollte sorgfältig überprüft werden, ob die verwendeten Werkzeuge in gutem Zustand und zuverlässig sind. Beim Öffnen der Deckel von Behältern mit brennbaren oder explosiven Stoffen sollten spezielle Schraubenschlüssel aus Kupfer oder Kupfer-Aluminium verwendet werden. 9 Die an den verschiedenen Lade- und Entladeplätzen im Unternehmen vorhandenen Feuerlöschgeräte sowie Erste-Hilfe-Mittel müssen regelmäßig überprüft werden, um ihre Wirksamkeit und Unversehrtheit sicherzustellen ; Falls es zu Verfallsdaten oder unzureichenden Mengen kommt, ist dies unverzüglich dem Leiter der Einheit bzw. Abteilung zu melden. 10 Man sollte die gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unfällen während des Lade- und Entladevorgangs sowie die richtige Anwendung von Schutzausrüstung und Feuerlöschmitteln beherrschen. 11 Anforderungen an die Arbeit des Begleitpersonals bei Transportfahrzeugen
12 Der Transport sowie das Verladen von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr müssen den entsprechenden Bestimmungen der „Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr“ entsprechen. 13 Personen, die mit dem Transport und der Entladung von Gefahrgütern beschäftigt sind, müssen gemäß den **gültigen Vorschriften eine spezielle Ausbildung erhalten und dürfen nur dann arbeiten, wenn sie über ein zertifiziertes Fachzertifikat verfügen. 14 Personen, die mit dem Transport und der Entladung gefährlicher Güter beschäftigt sind, müssen die chemischen und physikalischen Eigenschaften dieser Güter sowie die Notfallmaßnahmen kennen. 15 Bei Transport- und Ladevorgängen müssen Schutzausrüstungen ordnungsgemäß verwendet werden. 16 Vor dem Betreten des Lade- und Entladebereichs müssen Brandschutzvorrichtungen installiert werden. Es ist verboten, brennbare oder explosive Stoffe mitzuführen. Beim Umgang mit solchen Stoffen darf man keine Arbeitsstiefel mit Eisennägeln tragen, ebenso wenig Arbeitskleidung, die statische Elektrizität erzeugen kann. 17 Wenn Fahrzeuge in den Bereich für das Be- und Entladen gefährlicher Güter einfahren, müssen die Fahrer gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften in diesen Bereich fahren. Wenn 18 Fahrzeuge neben den Lagerstapeln parken, müssen sie den Anweisungen der für den Betriebsbereich zuständigen Personen folgen. Zwischen den Fahrzeugen und den Lagerstapeln muss außerdem eine sichere Entfernung gewahrt werden ; Fahrzeuge, die geladen oder entladen werden sollen, sowie Fahrzeuge, die Waren transportieren, müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zueinander halten und dürfen die Sicherheitswege nicht blockieren. Der Fahrer darf das Fahrzeug nicht verlassen. 19 Während des Beladens und Entladens muss der Motor des Fahrzeugs ausgeschaltet werden und die Hauptstromversorgung abgekoppelt werden. Beim Be- und Entladen von Gütern auf abschüssigem Gelände müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass das Fahrzeug den Hang hinunterrutscht. 20 Während des Lade- und Entladevorgangs ist der Fahrer dafür verantwortlich, die Entladung zu überwachen sowie bei den Formalitäten zur Übergabe der Ware darauf zu achten, dass alles ordnungsgemäß übergeben wird. Nach dem Beladen muss der Fahrer die Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Anordnung der Ladung, deren Abdeckung und Befestigung sowie alle unsicheren Faktoren überprüfen, die den Start des Fahrzeugs beeinträchtigen könnten. 21 Wenn das Fahrzeug während des Beladens und Entladens bewegt werden muss, sollten zuerst die Türen oder Schutzgitter des Wagens geschlossen werden. Wenn das Fahrzeug an Ort und Stelle nicht geschlossen werden kann, muss jemand dabei sein, um Aufsicht zu führen. Das Fahrzeug darf nur unter Sicherheitsbedingungen bewegt werden – man sollte langsam starten und sicher anhalten. 22 Es ist verboten, Fahrzeuge im Bereich der Lade- und Entladearbeiten zu warten. 23 Wenn gefährliche Güter am Bestimmungsort ankommen und aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig entladen werden können, müssen die Fahrer zusammen mit den Begleitpersonen dafür sorgen, dass die Güter während des Wartens gut bewacht werden. 24 Die Fahrer und Begleiter, die an den Lade-/Entladeplätzen arbeiten, dürfen das Fahrzeug nicht ohne Erlaubnis verlassen, sich mit Dingen zu beschäftigen, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, und schon gar nicht in andere Bereiche des Unternehmens eindringen. 25 Bei dem Be- und Entladen von flüssigen Stoffen muss die Verbindung zwischen dem Auslass des Tanks des Transportfahrzeugs und dem Schlauch fest versiegelt werden. Während des Be- und Entladevorgangs müssen die Bediener stets an ihrem Posten bleiben, um unerwünschte Lecks zu verhindern. Während des Be- und Entladens von Materialen ist es strengstens verboten, das Fahrzeug einfach in Bewegung zu setzen. Wenn das Fahrzeug zum Be- oder Entladen auf einer Anhöhe eingesetzt werden muss, muss der Auslassventil am Ausgang des Fahrzeugs geschlossen werden und die Schläuche abgekoppelt werden. 26 Bei der Verladung und Entladung brennbarer und explosiver Stoffe müssen die zum Begehen von Anstiegen verwendeten Vorrichtungen über Sicherheitsmaßnahmen verfügen, die ein Entstehen von Funken verhindern. 27 Beim Beladen und Entladen brennbarer Flüssigkeiten sollte dies an einem schattigen und gut belüfteten Ort erfolgen. Es sollte vermieden werden, dies bei direkter Sonneneinstrahlung und in heißen Bedingungen zu tun. 28 Bei der Befüllung und Entleerung brennbarer Flüssigkeiten müssen die Bediener sicherstellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören ein guter Kontakt der Entstörkabel, eine ordnungsgemäße Verbindung der Befüllschläuche und Ventile sowie eine sichere Befestigung des Tankwagens. 29 Bei den Lade- und Entladevorgängen muss der Fahrzeugkörper zunächst ordnungsgemäß mit der Erde verbunden werden. Nach 2 Minuten Ruhezeit kann dann eine Probe entnommen werden. 30 Nach Abschluss der Arbeiten muss eine vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten werden, bevor weitere Arbeiten wie das Entfernen der Erdungskabel durchgeführt werden können. 31 Während des Befüllungsprozesses ist stets auf den Flüssigkeitsstand und den Druck im Tankwagen zu achten. Man muss vor Ort bleiben, um im Falle von Notfällen sofort reagieren zu können. 32 Der Bediener muss von Anfang bis Ende vor Ort bleiben. Nach der Befüllung muss er überprüfen, ob alle relevanten Ventile richtig geschlossen sind. Erst wenn dies bestätigt ist, darf er den Ort verlassen. 33 Die Straßen, Beleuchtung, Beschilderung sowie Feuerlöschanlagen am Ort der Ladungsbeförderung von gefährlichen Gütern müssen den Anforderungen einer sicheren Ladungsbeförderung entsprechen. Die Einlässe der Lagerbehälter an den Lade- und Entladeorten für Tankwagen müssen mit deutlichen Produktetiketten versehen sein ; Die Höhe der Ein- und Auslassöffnungen des Speichertanks, seine Kapazität sowie die Neigung der Fahrbahn müssen den Anforderungen beim Be- und Entladen von Transportfahrzeugen entsprechen. 34 Vor dem Be- und Entladen muss der Tank (Behälter) überprüft werden. Er muss den folgenden Anforderungen entsprechen: 1) Am Tankkörper darf es keine Lecks geben ; 2) Im Behälter (Tank) dürfen keine Rückstände sein, die mit der zu befördernden Ware unvereinbar sind ; 3) Die Ventile müssen fest geschlossen sein ; 4) Der Tank (Behälter) und die Fahrzeugkarosserie müssen fest verbunden sein; der Deckel des Tanks (Behälters) muss dicht schließen ; 5) Die Entladeleitung muss in gutem Zustand sein und unbeschädigt sein ; 6) Die Antistatikvorrichtung muss einwandfrei funktionieren ; 7) Beim Beladen und Entladen sollte der Bediener auf der Windseite stehen, die Zufuhr genau beobachten, um ein Überlaufen zu verhindern. 35 Nach sorgfältiger Überprüfung der Artikelbezeichnungen soll die Ladung entsprechend der zulässigen Tragfähigkeit des Fahrzeugs verladen werden, wobei ein festgelegter Puffer für das Ausdehnen der Ladung eingehalten werden muss. Nach dem Beladen muss der Einfülldeckel des Behälters fest verschlossen werden. Eine Überlastung ist strengstens verboten. 36 Beim Entladen muss die auf dem Behälter angegebene Produktbezeichnung mit der zu entladenden Ware übereinstimmen. Die Entladeleitung ist zu stützen und zu befestigen; die Verbindung zwischen Entladeleitung und Ventil muss fest sein. Das Ventil ist schrittweise zu öffnen. 37 Während des Be- und Entladens der Güter darf der Bediener seinen Posten nicht verlassen. Bei der Entladung müssen die Güter im Tank vollständig entfernt werden, anschließend müssen die Ventile fest geschlossen werden sowie die Entladeleitungen und Stützen ordentlich weggeräumt werden. 38 Es ist verboten, die Produktkammern zu entleeren. 39 Das Abwasser, das von den Transportfahrzeugen ausgestoßen wird, darf nicht in die Abwassersysteme gelangen.