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Das Medium, das in den Anlagen des Unternehmens verwendet wird, ist eine hochgiftige Substanz. Die Betriebsdrucke liegen im Normaldruckbereich. Muss diese Anlage daher gemäß den Vorschriften für Druckbehälter betrieben werden?
Bei Normaldruck ist keine Regulierung erforderlich, da es nicht in diese Kategorie fällt. Aber bei der Herstellung der Geräte sollte man besonders sorgfältig vorgehen, schließlich handelt es sich um hochgiftige Stoffe mit erheblichen Gefahren.
Die Anlage ist ein Reaktor, der bei seiner Konstruktion und Herstellung als Druckbehälter berücksichtigt wurde. Muss er jedoch beim Gebrauch der Registrierung als Druckbehälter unterliegen? Können Sie konkrete Regelungen in dieser Hinsicht bereitstellen?
Siehe TSG21-2016: Unregulierte Druckbehälter.
I. Ein Druckbehälter ist ein Behälter, der gleichzeitig die folgenden drei Bedingungen erfüllt: 1. Die Betriebsdruck (PW) beträgt ≥ 0,1 MPa – ohne Berücksichtigung des statischen Flüssigkeitsdrucks. 2. Der innere Durchmesser (bei einer nicht kreisförmigen Querschnittsfläche gilt die größte Dimension) muss ≥ 0,15 M betragen, und das Volumen V muss ≥ 0,025 M³ sein. 3. Das Medium im Behälter ist ein Gas, ein verflüssigtes Gas oder eine Flüssigkeit, deren maximale Betriebstemperatur gleich oder höher als der Standardkochpunkt ist.
PV-Werte, die nicht größer als 2,5 sind, gelten nicht als Druckbehälter.
Sie können die Standards für Design und Herstellung erhöhen und Behälter gemäß diesen Standards entwerfen und herstellen. Aber es gehört selbst nicht zu Druckbehältern, weshalb es nicht von der Prüfstelle für Behälter überwacht wird.