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Projektierungsprozess für Chemieanlagen 1) Machbarkeitsstudie. (Von Unternehmen oder beauftragten Vermittlungsorganisationen durchgeführt) 2) Standortwahl des Projekts. (Das Unternehmen wendet sich an die zuständigen Planungs- oder Baubehörden, um eine Stellungnahme zur Standortwahl des Projekts sowie eine Genehmigung für die Nutzung des Baugrundstücks zu erhalten.) 3) Genehmigung oder Registrierung des Projekts. (Von dem Unternehmen wird beim Entwicklungs- und Reformkomitee ein Antrag auf Genehmigung oder Registrierung gestellt.) 4) Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. (Von dem Unternehmen in Auftrag gegeben an qualifizierte Vermittlungsunternehmen) 5) Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung. (Auskunft der Umweltbehörde zum Umweltauswirkungsbericht) 6) Erstellung eines Berichts über die vorläufige Sicherheitsbewertung sowie der vorläufigen Bewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten. (Gesellschaft beauftragt eine zertifizierte Vermittlungsstelle) 7) Prüfung des Berichts zur vorläufigen Sicherheitsbewertung. (Expertenbewertung) 8) Entscheidung über die Prüfung des Berichts zur vorläufigen Bewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten. (Gesundheitsbehörde) 9) Einreichung des Berichts zur vorläufigen Sicherheitsbewertung. (Unternehmen melden sich bei der Sicherheitsbehörde) 10) Sicherheitsprüfung. (Aufsichtsbehörde führt Sicherheitsprüfung durch) 11) **Genehmigt. (Nach Bestehen der Sicherheitsprüfung wird von der Aufsichtsbehörde eine Genehmigung ausgestellt.) 12) Antrag auf Erteilung einer Gewerbelizenz stellen. (Das Unternehmen muss mit der Genehmigungskarte bei den zuständigen Behörden ein Gewerbezentralregister beantragen.) 13) Beantragung des Grundnutzungsrechts. (Von dem Unternehmen bei der zuständigen Landesverwaltungsbehörde) 14) Erstellung des Vorentwurfs. (Unternehmen beauftragen qualifizierte Planungsbüros mit der Durchführung von) 15) Prüfung der Vorplanung. (Aufsicht durch Feuerwehr, Gesundheitsbehörde und Sicherheitsbehörde) 16) Planung der Baupläne. (Das Unternehmen beauftragt eine zertifizierte Planungsgesellschaft damit,) 17) einen Baugenehmigungsantrag zu stellen. (Von Unternehmen zur Beantragung der Baugenehmigung) 18) Antrag auf Baubewilligung stellen. (Unternehmen beantragen beim Bauamt eine Baugenehmigung) 19) Brandschutzprüfung. (Nach Fertigstellung des Bauvorhabens führt die Feuerwehr die Abnahme durch) 20) Ausstellung der Genehmigung für den Gebrauch von Sondergeräten. (Von dem Unternehmen bei der Qualitätskontrollbehörde beantragt) 21) Probeproduktion. (Auskunft der Umweltbehörde zum Testproduktionszeitraum) 22) Fertigstellungsprüfung. (Die Gesundheitsbehörden, Umweltbehörden und Aufsichtsbehörden führen die Überprüfung durch) 23) Antrag auf eine Genehmigung für sicheres Arbeiten stellen. (Die Hersteller von gefährlichen Chemikalien beantragen dies bei der zuständigen Provinzbehörde für Arbeitssicherheit.) 24) Antrag auf eine Genehmigung für die Herstellung von Industrieprodukten stellen. (Unternehmen beantragen bei den regionalen Qualitätsüberwachungsbehörden die Produkte gemäß dem Katalog, der von der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle veröffentlicht wird.)
Wird bei allen Chemieprojekten die Genehmigungsverfahren in dieser Reihenfolge abgewickelt?
Wird bei allen Chemieprojekten die Genehmigungsverfahren in dieser Reihenfolge abgewickelt?
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