HCBBS Forum (Deutsch)
Submit Chemical Projects / Find Solutions
Amplify Your Requirements on a Broader Chemical Platform *Engineering · Technology · Equipment · Solutions*
Submit Request

Prüfungspunkte für Feueringenieure: Klassifizierung von Feuerlöschern und deren Ausschussstellung

2016-10-19View Original

Thread Content

Die Prüfung für Feuerwehringenieure im Jahr 2016 findet am 12. und 13. November statt. Es bleibt noch weniger als ein Monat – ich frage mich, wie es den Prüflingen mit ihren Vorbereitungen geht. Um den Prüflingen bei ihren Vorbereitungen zu helfen, haben wir eine Zusammenfassung zu den Themen „Klassifizierung von Feuerlöschern sowie deren Außerdienststellung“ zusammengestellt. Hoffentlich kann das den Prüflingen weiterhelfen. I. Klassifizierung von Feuerlöschern
Feuerlöscher können nach dem enthaltenen Löschmittel in fünf Kategorien eingeteilt werden: 1. Feuerlöscher mit Pulverlöschmittel. Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Löschmitteln, nämlich Natriumhydrogencarbonat und Ammoniumphosphat-Löschmittel. 2. Kohlendioxid-Feuerlöscher. 3. Schaumfeuerlöscher. 4. Wassertyp-Feuerlöscher. 5. Halogenidalkan-Feuerlöscher (umgangssprachlich „1211“- und „1301“-Feuerlöscher). Je nach Art des Drucks, der zum Betrieb des Feuerlöschers verwendet wird, lassen sich Feuerlöscher in drei Kategorien einteilen: 1. Feuerlöscher mit Gasvorrat. 2. Gasdrucklöschgeräte: Löschmittel werden durch den Druck von komprimiertem Gas oder flüssigem Gas aus dem Speicherbehälter des Löschgeräts angetrieben.
3. Chemische Löschgeräte: Löschmittel werden durch den Druck der Gase erzeugt, die bei einer chemischen Reaktion im Inneren des Löschgeräts entstehen.

II. Außerdienststellung von Löschgeräten
Die Außerdienststellung von Löschgeräten erfolgt in vier Fällen: Erstens bei Löschgeräten, die in der von den zuständigen Stellen veröffentlichten Liste der außer Dienst zu stellenden Geräte aufgeführt sind; zweitens bei Löschgeräten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist; drittens bei Löschgeräten, die während der Nutzung schwer beschädigt oder erhebliche Mängel aufweisen; viertens bei Löschgeräten, bei denen während der Wartung schwere Schäden oder Mängel festgestellt werden. Nachdem ein Feuerlöscher unbrauchbar geworden ist, ersetzt die für die Nutzung des Gebäudes zuständige Stelle ihn gemäß dem Prinzip der äquivalenten Ersetzung. 1. Zu den Feuerlöschern, die in der veröffentlichten Auflistung zur Stilllegung aufgeführt sind, gehören folgende Typen: Einige davon stellen aufgrund der stark korrosiven oder toxischen Eigenschaften des Löschmittels eine Gefahr dar; andere wiederum müssen während der Nutzung umgedreht werden, was für den Bediener eine bestimmte Gefahr darstellt. Solche Feuerlöscher wurden in die veröffentlichte Auflistung zur Stilllegung aufgenommen – sie müssen bei Entdeckung unverzüglich vernichtet werden: (1) Säure-Base-Feuerlöscher. (2) Chemische Schaum-Feuerlöscher. (3) Umgekehrte Verwendung von Feuerlöschern. (4) Chlorbrommethan, Kohlendioxid-Feuerlöscher. (5) Löschgerät 1211, Löschgerät 1301. (6)**Andere Arten von Feuerlöschern, deren Verwendung aus politischen Gründen ausgeschlossen ist. Löschgeräte, die nicht den Anforderungen des Marktzugangssystems für Feuerlöscher entsprechen, werden nach Überprüfung zur Entsorgung freigegeben. 2. Ablauf der Nutzungsdauer von Feuerlöschern: Handfeuerlöscher sowie Feuerlöscher auf Rollen müssen ausgemustert werden, wenn seit ihrer Herstellung die folgenden Fristen abgelaufen sind: (1) Bei wasserbasierten Feuerlöschern ist dies nach 6 Jahren der Fall. (2) Trockenpulver-Feuerlöscher sowie Feuerlöscher mit Reinigungsgasen sind nach 10 Jahren seit der Herstellung abgelaufen. (3) Die Haltbarkeit von Kohlendioxid-Feuerlöschern beträgt 12 Jahre ab dem Zeitpunkt der Herstellung. 3. Löscher mit schweren Schäden oder Mängeln müssen entsorgt werden, wenn einer der folgenden Zustände vorliegt: (1) Der Behälter ist stark verrostet (der Lack ist größtenteils abgeblättert, die Rostfläche macht mehr als ein Drittel der Gesamtfläche des Behälters aus, es gibt Einbuchtungen auf der Oberfläche) oder die Verbindungsstellen sowie der Boden des Behälters sind stark verrostet. (2) Der Zylinder ist deutlich verformt, die mechanischen Schäden sind schwerwiegend. (3) Der Aufsatz weist Risse auf oder hat Mängel wie fehlende Entlastungsmechanismen. (4) Der Zylinder weist unangemessene Konstruktionen wie einen flachen Boden auf. (5) Tragbare Feuerlöscher ohne intermittierenden Ausströmmechanismus. (6) Ohne Herstellernamen und Herstellungsdatum (einschließlich Fällen, in denen das Schild abgefallen ist, der Herstellername auf dem Schild unklar ist oder das Stempeldatum nicht zu erkennen ist). (7) Der Zylinderkörper sowie die Anschlüsse weisen Spuren von Reparaturen wie Löten, Verzinnen oder Ausbesserungen auf. (8) Von Feuer zerstört. Feuerlöscher, die den Entsorgungsvorschriften entsprechen, werden nach Überprüfung darauf, dass kein Druck mehr im Inneren des Feuerlöschers vorhanden ist, durch Bohren, Zerkleinern oder Sägen zur Entsorgung aufbereitet, wobei der Entsorgungszustand jedes Feuerlöschers einzeln dokumentiert wird.

Submit a Project

**Looking for Chemical Technology, Equipment & Solutions?** No Registration Required Broader Platform Exposure | Global Chemical Service Provider Connections

Submit Request — Free Consultation

Disclaimer

This is an automated machine translation of the original thread. Some technical terms may have inaccuracies; the original text shall prevail. Click "View Original" at the top right to access the source page, which supports IP-based automatic real-time language translation. Please watch out for contact details and sales inducements to prevent fraud. All content and translations are for reference only, representing solely the poster's personal views. For enquiries, email service@hcbbs.com.