Thread Content
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zdl1966 am 26.10.2016 um 13:18 bearbeitet. Im Laufe unseres Produktionsprozesses entstehen Abfälle, die von anderen Unternehmen zur Herstellung von Produkten niedrigerer Qualität verwendet werden können. Wir müssen neu positionieren: Ist es Abfall oder Nebenprodukt. Abfälle müssen gemäß der vorgeschriebenen Abfallbehandlungsreihenfolge behandelt werden, Nebenprodukte können direkt verkauft werden. Die Frage ist, wie man Änderungen vornehmen kann und welche Formalitäten wie die Erlangung einer legalen Geschäftslizenz auf legalem Wege erforderlich sind.
Theoretisch können alle festen Abfälle, die nicht ausdrücklich in der Liste der gefährlichen Abfälle aufgeführt sind, als Nebenprodukte behandelt werden.
Fragen Sie bei der Handelskammer nach, wie man die Geschäftslizenz ändern kann, um Nebenprodukte (die bei der Produktion anfallenden Abfälle) in den Geschäftsbereich aufzunehmen.
Fertigprodukte aus der Herstellung von Weichmachern durch Pressfiltern oder Destillation von Rückständen.
Könnten Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen? Damit wir leichter in Kontakt treten können
Wenn Sie einen Eimer benötigen, können Sie sich bei mir melden: 15653707098 oder 15190061766
Der Geschäftsbereich muss geändert werden, sonst wird die Handelskammer Probleme machen.
Für Anpassungen wenden Sie sich bitte an 15518826663, der sich speziell um Änderungen des Geschäftsbereichs kümmert.