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Feuerwehrtechnik ist ein umfassendes Projekt, das verschiedene Fachgebiete betrifft, und auch die Überprüfungsarbeiten sind weitreichend. Zu den häufigen Problemen bei der Überprüfung der Feuerwehrausstattung in Hochhäusern hat der Autor eine Zusammenfassung erstellt, die man gerne zur Referenz heranziehen kann. Unzureichende Brandbekämpfung im Bauwesen: 1. Die Wasserleitungen, die durch Boden- und Wandflächen verlaufen, sind nicht abgedichtet. 2. Die Elektrokabel und Leitungsträger durchqueren die Decken und Wände, ohne dass diese Stellen abgedichtet sind. 3. In den horizontalen sowie vertikalen Trägern wurden keine feuerhemmenden Abdichtungen verwendet. 4. Lüftungs-, Klima- sowie Rauchabzugsrohre sind an den Stellen, an denen sie die Decken und Wände durchqueren, nicht abgedichtet. 5. Nach dem Anbringen der Öffnungen für die Bauarbeiten wurden diese nicht wieder verschlossen. 6. Die Bauwerksluftkanäle sind nicht abgedichtet. 7. Die Ritzen zwischen der Glasfassade und den Trennwänden der Stockwerke wurden nicht mit nicht brennbaren Materialien ordnungsgemäß gefüllt. 8. Die Firewall reicht nicht bis zur Decke. 9. Die Brandabschnitte sind nicht gebildet worden. Brandtüren für den Tiefbau: 1. Die Brandtüren sind in die falsche Richtung installiert und führen nicht in die Evakuierungsrichtung. 2. In geschlossenen Treppenhäusern sowie rauchfreien Treppenhäusern wurden Türen und Öffnungen angebracht, die nicht zur Flucht dienen. 3. Der Prüfbericht der Brandtür stimmt nicht mit der tatsächlichen Tür überein, und die Identifizierungsbeschriftung der Brandtür ist nicht angebracht. 4. Schließmechanismen und Sequenzierer sind nicht installiert. 5. An Stellen, an denen eine einrichtungsseitige Flucht möglich sein sollte, wurden keine entsprechenden Öffnungsvorrichtungen installiert. 6. Die Brandschutztüren wurden nicht gemäß den Anforderungen der Planung installiert. Sichere Evakuierung: 1. Aufgrund der Installation von Geländern bei den Renovierungsarbeiten reicht die Breite der Treppen für eine sichere Evakuierung nicht aus. 2. Aufgrund von Renovierungsarbeiten und baulichen Veränderungen reicht die Anzahl der Evakuierungsausgänge nicht aus. 3. Aufgrund von Renovierungsarbeiten und baulichen Veränderungen liegt die Entfernung zu den Evakuierungsausgängen über dem zulässigen Wert. Feuerwehrzufahrt: 1. Die Breite der Zufahrt entspricht nicht den Vorschriften. 2. Die Löschfläche ist noch nicht gebildet. 3. Die Ringstraße ist nicht entstanden oder der Parkplatz ist nicht vorhanden. 4. Auf der Löschfläche befinden sich hohe Bäume oder Hindernisse. Positiver Luftdruck: In Rauchschutztreppenhäusern ohne Vorraum oder in Fällen, in denen der Feuerlift denselben Vorraum teilt, ist kein System zur Erzeugung eines positiven Luftdrucks vorgesehen. Brandvorhang: 1. Die Führungsschienen sind nicht gegen die Wände und Säulen abgedichtet. 2. Der obere Teil des Rolls ist nicht vollständig verschlossen. 3. Auf einer Seite des Doppelrollläden ist die Öffnung nicht bis zur Decke abgedichtet, wodurch ein Einzelrollladen entsteht. 4. Die Rohre und Träger, die durch die Rolltüren-Räume führen, sind nicht abgedichtet. 5. An beiden Seiten der Schiebetüren der Evakuierungswege sind keine manuellen Bedienelemente vorhanden. 6. Bei den manuellen Schiebetüren sind keine Öffnungen für den Reißverschluss vorhanden. Bauausstattung: 1. Falsche Auswahl der Materialien für die Bauausstattung, insbesondere erfüllen die Materialien für Decken und Wände nicht die erforderlichen Brandwiderstandskriterien. 2. Die Ausstattung und Verzierung von Gebäuden beeinträchtigen die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungssysteme. 1) Die Türen der Feuerlöschgerätekästen lassen sich nach der Verzierung nicht mehr öffnen. 2) Nach der Ausstattung der Druckluftzufuhr- und Lüftungsöffnungen treten Leckagen zwischen den Öffnungen und der Verkleidungsschicht sowie Unannehmlichkeiten bei der Wartung auf. 3) Die Gitterdecke beeinträchtigt die Wirkung des Sprühwassers von oben, die Düsen in den Leuchtenfächern beeinflussen wiederum die Sprühwirkung. 3. Die Position und Größe der in der Bau- und Ausbauarbeit erstellten Inspektionsöffnungen entsprechen nicht den Anforderungen für eine ordnungsgemäße Wartung. 4. In Räumen mit einer Fläche von mehr als 60 Quadratmetern gibt es nur eine Tür. 5. Die Türen von Räumen wie Konferenzräumen und Zuschauersälen öffnen sich nicht nach außen. Lüftungsöffnungen: 1. Die Position ist zu niedrig, unter 2 Metern. 2. An den an der Oberseite angebrachten Lüftungsöffnungen sowie Lüftungsventilen sind keine manuellen Steuereinrichtungen vorhanden. 3. Die horizontale Entfernung vom Rauchabzug zum entferntesten Punkt beträgt mehr als 30 Meter. 4. Die Entfernung zwischen dem Lüftungsschacht und dem Notausgang beträgt weniger als 1,5 Meter. Fehlende Rauchabzugsanlage: 1. Innere Flure ohne natürliche Belüftung mit einer Länge von mehr als 20 Metern. 2. Gänge mit einer Länge von über 60 Metern. 3. In Bereichen mit einer Fläche von mehr als 100 Quadratmetern wurde kein Abluftsystem installiert. Brandklappen: 1. Die Lüftungsrohre durchqueren die Brandabschnitte, an den Stellen der Trennung zwischen den Brandabschnitten sind keine Brandklappen vorhanden. 2. Die Installation der Brandklappen muss mindestens 200 mm von der Wand entfernt sein. 3. Die Einrichtung der ständig offenen und ständig geschlossenen Rauch- und Brandschutzventile ist fehlerhaft. Netto-Fensterfläche: Die Netto-Fensterfläche im Bereich für natürliche Rauchabführung entspricht nicht den Anforderungen der Norm. System zur Erzeugung von Überdruck: 1. In einigen teilweise abgeschlossenen Treppenhäusern oder rauchgeschützten Treppenhäusern sowie in den Vorräumen sind keine Lüftungsöffnungen zur Erzeugung von Überdruck vorhanden. 2. Die Anzahl der Lüftungsöffnungen ist zu gering. Die Luftmenge an den Endventilen des Lüftungs- und Rauchabzugsystems ist zu gering. Mögliche Ursachen sind: 1. Die Luftmenge des Lüfters entspricht nicht den Vorgaben der Normen. 2. Die Abdichtung der Lüftungskanäle ist ungenügend oder nicht vollständig abgedichtet. 3. Bei den im Boden verlegten Lüftungskanälen kommt es zu Leckagen, da diese nicht richtig abgedichtet sind. 4. Die Luftdruckleistung des Lüfters ist unzureichend. 5. Der Windwiderstand in den Rohrleitungen ist zu hoch. 6. Umkehr der Stromversorgung des Lüfters. Lüftungsauslass und Lüftungseingang: 1. Der vertikale Abstand zwischen dem Auslass der Rauchabluftanlage und dem Eingang der Druckluftanlage beträgt weniger als 3 Meter. 2. Der Auslass der Lüftungsanlage befindet sich unter dem Eingang der Druckluftanlage. 3. Der Auslass der Rauchabzugsluftventilatoren und der Einlass der Druckluftventilatoren befinden sich in derselben Ebene; der Abstand zwischen ihnen beträgt weniger als 10 Meter. 4. Die Entfernung zwischen den Lüftungsöffnungen für den Abzug von Rauch und denen für die Zufuhr von Luft beträgt weniger als 5 Meter. Steuerkasten für den Ventilator: Der Steuerkasten für den Ventilator ist nicht in der Nähe des Ventilators installiert. Regenabweisende Lamellen: Die Eingänge der Druckluftzufuhröffnungen sowie die Ausgänge des mechanischen Rauchabzugssystems sind weder mit Außenluft noch mit der Atmosphäre verbunden – es wurden also keine regenabweisenden Lamellen installiert. Zentrifugalventilator mit externem Motor: Beim Zentrifugalventilator mit externem Motor ist kein Maschinenraum vorgesehen. Anordnung der Feuerlöscher: 1. Die senkrecht angebrachten Löscher, die nicht von den Balken beeinflusst werden, sind zu nahe am Deckengewölbe angebracht (mehr als 75–150 MM). 2. Die Abstande der senkrecht angebrachten Sprinklerköpfe, die vom Balkenkörper beeinflusst werden, zum Deckengewölbe erfüllen nicht die Vorgaben der Normen. 3. Die Entfernung des Sprühkopfes von der Seitenwand entspricht nicht den Vorschriften. Anordnung der Feuerlöscher: 1. Aufgrund von Veränderungen bei der Innenausstattung des Gebäudes überschreitet die zu schützende Fläche der Feuerlöscher die in den Vorschriften festgelegten Grenzen. 2. Aus dekorativen Gründen wurde die Tür zum Feuerlöschhydranten entfernt. 3. Im Vorraum des Feuerlifts fehlen Feuerlöscher. 4. Die selbstbedienbaren Feuerlöscherkästen wurden nicht gemäß den Vorschriften installiert. 5. Die Entfernung der Außenfeuerhydranten zur Außenwand des Gebäudes sowie zur Straße entspricht nicht den Vorschriften. 6. In den Zwischenschichten sowie in den Bereichen mit Ausrüstung fehlen Feuerlöscher. Wasserpumpe-Anschluss: 1. Der Wasserpumpe-Anschluss wurde nicht entsprechend der Systembereiche eingestellt. 2. Die Anzahl der Wasserpumpenanschlüsse entspricht nicht den Vorschriften. 3. Der Anschluss ist an einer schwer zugänglichen Stelle angebracht. 4. Der Befüllungstest des Wasserpumpenanschlusses war nicht erfolgreich. Außenwasserentnahmestelle: Die Position der Außenwasserentnahmestelle ist ungeeignet. Die Ansaughöhe der Entnahmestelle sollte 6 Meter nicht überschreiten; außerdem ist der Abstand zur Außenwand größer als in den Vorschriften gefordert. Endprüfvorrichtung: 1. Die Position der Endprüfvorrichtung ist unangemessen – sie befindet sich am niedrigsten Punkt des Systems und nicht an dem am stärksten belasteten Punkt. 2. Die Endwasserkontrollanlage verwendet keine indirekte Entwässerungsmethode. Im automatischen Sprinklersystem gibt es Bereiche ohne Ausstattung: 1. Klimaanlagen- und Lüftungsräume. 2. Innenfahrbahn in der Garage. 3. Badezimmer mit einer Nutzfläche von mehr als 5 Quadratmetern. 4. Der untere Teil der Rolltreppe. 5. Treppenhäuser und Vorräume von Aufzügen. 6. Innenräume mit einer Deckenhöhe von maximal 12 Metern. 7. Die Netzhöhe beträgt mehr als 800 mm und es befinden sich brennbare Stoffe im Deckenbereich. 8. Unter Luftleitungen und Abluftrohren mit einer Breite von mehr als 1,2 Metern. 9. Eine Art Hochhaus-Feuerleitstelle. 10. Im Raum für Schwachstromgeräte ist kein automatisches Brandlöschsystem installiert. Gas-Feuerlöschsystem: 1. Lüftungsöffnungen, Brandklappen und Lüfter im Schutzbereich sind nicht in die automatische Steuerung einbezogen. 2. Im Schutzbereich sind keine automatischen Druckentlastungsöffnungen (Druckentlastungsvorrichtungen) installiert. 3. Die Schutzbaukonstruktionen können weder eine Brandwiderstandsdauer von 0,5 Stunden noch einen Druckwiderstand von 1200 Pa erreichen. 4. Im Öllagerraum sind weder Abluftventile noch Lüftungsrohre vorhanden. 5. Die Stromversorgung des Steuerpults für das Gaslöschsystem reicht nicht aus, um die Gaslöschanlagen gleichzeitig in Betrieb zu nehmen. 6. Das Kontrollzentrum kann die Geräte in den Bereichen, in denen Gas zur Brandbekämpfung eingesetzt wird, nicht gemeinsam steuern. 7. In dem Schutzbereich gegen Gasbrand ist kein Umschalter für den manuellen bzw. automatischen Betrieb vorhanden. 8. Im Verteilraum ist kein Gaslöschsystem installiert. Bereiche ohne automatisches Brandmeldesystem: 1. In den Wohnräumen von ultrahohen Gebäuden sind keine Detektoren installiert. 2. In den Schächten für Stark- und Schwachstrom werden Detektoren installiert. 3. In den Pumpräumen, im Brandkontrollzentrum sowie in den Räumen für verschiedene Geräte werden Detektoren installiert. 4. In den gemeinsamen Bereichen sind keine Stockanzeiger vorhanden. 5. Im Küchenbereich sind keine Geräte zur Erkennung brennbarer Gase installiert. Feuerlöschleitungen: 1. Alle mit der Brandbekämpfung verbundenen Rohrleitungen sind als offene Stahlrohre ausgeführt; sie wurden weder mit Brandschutzfarbe behandelt noch ist die Behandlung ungleichmäßig erfolgt. 2. Die Metallflexleitung an der Verbindung zum Gerät ist nicht richtig eingebaut. 3. Die offenen Verbindungen sowie die Leuchtengehäuse im Deckenbereich sind nicht abgedeckt. 4. Einige Leitungen im Deckenbereich sind nicht in Rohren geführt. Kommunikationssteuerung und damit verbundene Funktionen sind unvollständig: 1. Das Zugangskontrollsystem verfügt nicht über eine Abschaltfunktion bei Stromausfall. 2. Die normalerweise geöffneten elektrischen Brandtüren werden nicht automatisch gesteuert. 3. Die einseitige Fluchtverriegelung ist nicht mit der Steuerung verbunden. Logische Beziehungen im Brandmelde- und Steuerungssystem sind unklar: 1. Der Detektor in dem betreffenden Bereich gibt Alarm – doch die Druckluftpumpe in diesem Bereich wird nicht aktiviert. 2. Wenn eine Lüftungsanlage mehrere Rauchschutzbereiche versorgt, werden bei Alarm durch einen Detektor in einem der Rauchschutzbereiche alle Lüftungsschlitze geöffnet. 3. Die Lüftungsöffnungen werden manuell geöffnet, die Lüftungsdüsen arbeiten im Überdruckmodus – die zugehörigen Lüfter sind jedoch nicht in Betrieb. 4. Die Abschaltung außerhalb von Brandfallen sowie die forcierte Aktivierung der Notbeleuchtung sind nicht in die Steuerungslogik einbezogen. 5. Bei Alarm im Innenhof werden die Jalousietüren auf allen Etagen nicht aktiviert. 6. Bei Alarmen von Großraumdetektoren wie Doppelwellenlängendetektoren, Lichtquerschnitts- und Liniendetektoren wird das zugehörige herkömmliche Brandalarmsystem nicht aktiviert. 7. Die Notluftzufuhranlage ist nicht in die Steuerungslogik einbezogen, die bei einem Brand aktiviert wird. 8. Die Lüftungsventile am Eingang der Lüftungspumpe sind nicht mit dieser gekoppelt. Steuerzentrale: 1. Die Leitungen, die zum Brandmeldecontroller führen, sind nicht zusammengebunden und nicht nummeriert. 2. Die Erdungsleitungen der Steuergeräte dürfen einen Querschnitt von weniger als 4 mm² haben. 3. Die Betriebsentfernung hinter der Steuereinheit zur Wand muss weniger als 1 Meter betragen. 4. Der CRT ist unvollständig entwickelt; nach einem Alarm der externen Geräte reagiert die CRT-Oberfläche nicht. 5. Am Feuerlöschsteuergerät gibt es Abschirmungs- und Fehlerstellen. Feuerwehr-Telefonsystem: 1. Der Hauptapparat kann keine Anrufe an Nebenstellen tätigen. 2. Ein Außentelefon für die Feuerwehr ist nicht eingerichtet. 3. In den Aufzugsräumen sowie in Räumen, die für wichtige brandschutzbezogene Zwecke genutzt werden, sind keine Telefonanschlüsse vorhanden. 4. Die Feuertelefonanlage ist nicht fest installiert, und die Aufstellung der Telefonanschlüsse ist unangemessen. Sonstiges: 1. Die im Rahmen der Abnahme vorgesehenen Arbeiten im Bereich Bau und Ausstattung sind noch nicht abgeschlossen. 2. Die Arbeiten im Bereich der mechanischen und elektrischen Installationen, die zum Prüfumfang gehören, sind noch nicht abgeschlossen. 3. Städtische Stromversorgung vorhanden, Wasserversorgung noch nicht eingestellt. 4. Der Dieselgenerator lässt sich nicht starten oder die Automatikfunktion funktioniert nicht. 5. Die Knöpfe für den Feuerlift sowie die Funktion zur Dreiparteienkommunikation sind noch nicht fertiggestellt. 6. Es wurden keine Schilder gemäß den Anforderungen zur Kennzeichnung im Brandschutzbereich angefertigt. 7. An den Stellen, an denen die PVC-Rohre die Stockwerke durchqueren, sind keine Brandhemmerringe vorhanden. 8. Brandlöscher, Feuerwehrschläuche, Wasserschläuche usw. sind nicht an der richtigen Stelle platziert. 9. Die Notausgangstüren wurden nicht gemäß den geltenden Vorgaben gesichert (Wahrzeichen von Chongqing). 10. In einigen Geräteraum sowie in den Aufzugsräumen ist keine Notbeleuchtung vorhanden. In der Brandkontrollstelle sowie in den Räumen mit wichtigen Geräten reicht die Helligkeit der Notbeleuchtung nicht aus. Quelle: Bauingenieurwesen-Luban-Allianz