Leitlinien für sicheres Verhalten der Mitarbeiter | Sehr umfassend und praktisch
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Durch die Umsetzung dieser Vorschriften kann erreicht werden, dass die Mitarbeiter sich sicherer verhalten, ihr Sicherheitsbewusstsein gesteigert wird und Unfälle bei der Arbeit verringert werden. I. Allgemeine Grundsätze für sicheres Verhalten der Mitarbeiter 1. Vor Beginn der Arbeit müssen die notwendigen Schutzausrüstungsgegenstände gemäß den Betriebsvorschriften sowie den Anforderungen des jeweiligen Berufs getragen werden. Sollten die verwendeten Schutzausrüstungsgegenstände beschädigt oder unbrauchbar werden, muss man gemäß den Vorschriften des Unternehmens um Ersatz bitten. 2. Beim Betreten des Geländes ist auf alle Sicherheitszeichen, Warnsignale und andere Hinweise zu achten. Es müssen die dort geltenden Sicherheitsvorschriften sowie Anweisungen befolgt werden. Es ist nicht erlaubt, über laufende Maschinen zu steigen, in Bereiche einzudringen, in die der Zutritt ausdrücklich verboten ist. Ebenso darf man andere nicht dazu anweisen, gegen die Sicherheitsvorschriften und Arbeitsstandards vorzugehen, oder deren Ausrüstung zu benutzen. 3. Vor der Arbeit sollte überprüft werden, ob die Arbeitsumgebung und der Arbeitsplatz ordentlich und sauber sind. Dabei muss geprüft werden, ob der Boden, die Treppen und die Gänge eben sind sowie ob es Ölflecken, Wasseransammlungen, Schnee oder Eis gibt. Stellen Sie sicher, dass die Arbeitsumgebung ausreichend beleuchtet ist, die Geländer intakt sind und die Abdeckungen vorhanden sind. 4. Vor dem Arbeitsbeginn muss man den Inhalt der Arbeit vollständig verstehen. Es ist zu prüfen, ob es vor Ort unsichere Faktoren gibt, die zu Stromschlägen, Bränden, Explosionen, Stürzen, Vergiftungen, Hitzeschäden, Verbrennungen usw. führen können. Erst nachdem wirksame Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen wurden, darf mit der Arbeit begonnen werden. 5. Personen, die nicht für diese Tätigkeit zuständig sind, dürfen keine Elektro- oder Maschinenanlagen sowie Ventile für Sauerstoff, Acetylen usw. berühren. 6. Das Rauchen in Nichtraucherbereichen ist strengstens verboten. Vor und während der Schicht ist das Trinken verboten. Während der Schicht ist es auch verboten, von seinem Posten wegzugehen oder Unsinn zu machen. Es ist nicht gestattet, Personen oder Gegenstände, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, in den Arbeitsbereich zu bringen. 7. Im Werksgelände und in den Büroräumen darf kein Unrat verbrannt werden. 8. Die Mitarbeiter sollten mit den Notfallplänen im Falle eines Brandes vertraut sein. Im Falle eines Brandes sollte die Stromversorgung so weit wie möglich unterbrochen werden, und man sollte die Feuerwehr unter der Nummer 119 anrufen. Um einen frühzeitigen Brand zu löschen, muss man die richtigen Löschgeräte verwenden und sich auf der Windseite positionieren. Vorbereiten Sie im Alltag Handtücher und andere notwendige Gegenstände zum Brandverlassen, und evakuiieren Sie sich rechtzeitig, wenn das Feuer nicht unter Kontrolle gebracht werden kann. 9. Wenn Mitarbeiter Rohrleitungen unter Druck reinigen, um Verstopfungen zu beseitigen, ist es verboten, am Auslassflansch zu stehen. 10. Beim Schneiden oder Demontieren von Rohren, Stahlkonstruktionen und anderen schweren Gegenständen sollte man auf der Seite stehen, die fest verankert ist. Auf der Seite, von der ein Sturz oder ein Durchtrennen möglich ist, sollte mit einem Seil oder einer Kettenwinde gezogen werden, um das Objekt langsam abzusetzen. 11. Bei der manuellen Vertikalen oder schrägen Ziehung von Objekten müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein plötzliches Herunterfallen, Abbrechen oder Losreißen zu verhindern. 12. Beim Verwenden eines Vorschlaghammers ist es verboten, Handschuhe zu tragen und gegenüber vom Hammer zu stehen. 13. Bei der Anordnung der Gegenstände sollten diese von unten nach oben gestapelt werden, sodass eine trapezförmige Struktur entsteht. Die Basis sollte fest sitzen, wobei die unteren Teile größer und die oberen kleiner sind ; Flache Gegenstände sollten versiegelt gestapelt werden. Beim Herausnehmen der Gegenstände sollte man von oben nach unten vorgehen; es ist verboten, sie aus der Mitte herauszuholen. 14. Vor den Demontierarbeiten muss ein Sicherheitsplan vorhanden sein, und es muss schrittweise von oben nach unten überprüft werden, um Einstürze zu verhindern. Dabei muss stets auf die eigene sowie die Sicherheit anderer geachtet werden. 15. Im Arbeitsbereich ist es nicht erlaubt, sich hinzusetzen oder an den Geländern auszuruhen. Beim Auf- und Absteigen der Treppen muss man sich am Geländer festhalten. Es ist strengstens verboten, über Plattformen, Fensterbänke, Türrahmen, Geländer usw. zu klettern. 16 Beim Tragen von schweren Gegenständen mit bloßen Händen (insbesondere auf Treppen) ist darauf zu achten, die richtige Haltung sowie die richtige Kraftanwendung einzusetzen. Man sollte den Gegenstand fest halten und sich anschließend langsam nach oben bewegen, um Verstauchungen oder Zerrungen des Körpers sowie Verletzungen durch Herunterfallen des Gegenstands zu vermeiden. Man sollte außerdem auf die Umgebung achten und wachsam bleiben. 17. Auf rutschigen Böden in Gängen, Räumen und Toiletten sollte man langsam gehen, um zu vermeiden, auszurutschen und sich zu verletzen. 18. Beim Erwärmen von Wasser muss man zunächst den Mund des Thermobechers auf die Wasserhähne richten, bevor man die Hähne öffnet. Wenn das Wasser voll ist, sollte man die Hähne sofort wieder schließen. Tragen Sie das Wasser nach oben – tun Sie dies vorsichtig und sicher, und halten Sie die Thermosflasche in sicherer Entfernung zum Körper, um Verbrühungen durch einen möglichen Platzen der Flasche zu vermeiden. Überprüfen Sie regelmäßig, inwieweit die Halterung für den Wärmflaschenkörper sowie der Tragegriff sicher und zuverlässig sind. Bei Mängeln sollten sie umgehend ausgetauscht werden. 19. Bei Empfangsveranstaltungen sind den Besuchern angemessene Sicherheitshinweise zu geben, notwendige Schutzausrüstungen bereitzustellen sowie Personen, die sich mit dem Ort auskennen, als Begleiter und Aufsichtspersonen einzusetzen. Zwei, „Zehn Verboten“ für sicheres Verhalten der Mitarbeiter 1. Es ist verboten, gegen Vorschriften vorzugehen oder Anweisungen zu geben, die gegen Vorschriften verstoßen. 2. Alkoholkonsum vor und während der Schicht ist verboten. 3. Es ist nicht erlaubt, den Posten zu verlassen oder dort einzuschlafen. 4. Es ist verboten, zu schnell zu fahren. 5. Der Zutritt zu sensiblen Bereichen ist ohne Genehmigung nicht gestattet. 6. Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung verschiedene Schalter, Ventile und Geräte in Betrieb zu nehmen. 7. Es ist nicht erlaubt, ohne ordnungsgemäße Schutzausrüstung zur Arbeit zu gehen. 8. Es ist nicht erlaubt, unter dem gehobenen Gegenstand zu gehen oder dort zu verweilen. 9. Es ist verboten, im Werksgelände herumzulaufen. 10. Es ist verboten, im Werk Feuerwerkskörper zu zünden. Drei, Schutz vor mechanischen Verletzungen 1. Überprüfen Sie vor der Arbeit sorgfältig, ob die Werkzeuge sicher und zuverlässig sind – verwenden Sie keine unzureichenden Werkzeuge. Nach Beendigung der Arbeit sind die Werkzeuge an den vorgesehenen Platz zu legen. 2. Vor dem Starten der Anlage muss man mit den betroffenen Personen sowie den Menschen in der Umgebung in Kontakt treten (z. B. durch das Läuten einer Glocke zur Warnung) und die Situation vor Ort überprüfen. Erst wenn alles in Ordnung ist, darf die Anlage gestartet werden. 3. Nicht Betrieb von Geräten mit mangelhaften oder defekten Schutzvorrichtungen. 4. Bei der Wartung, Reinigung, Justierung und Schmierung von Maschinenanlagen muss die Anlage abgestellt werden, der Schalter ausgeschaltet und ein Schild angebracht werden. Was während des Betriebs angepasst werden muss, muss von einer speziellen Person überwacht werden, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um einen Kontakt des Körpers mit den beweglichen Teilen zu verhindern. 5. Nach der Wartung und Reinigung der Anlagen müssen die Sicherheitsvorrichtungen wieder in Betrieb genommen werden, und es muss sichergestellt werden, dass sie vollständig und funktionsfähig sind. 6. Bei Entdeckung von Sicherheitsstörungen oder potenziellen Gefahren müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, und die zuständigen Vorgesetzten müssen informiert werden, damit rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden kann. 7. Nach dem Entfernen von Sicherheitsgeländern, Zäunen und anderen Schutzeinrichtungen während der Wartungsarbeiten müssen diese durch vorübergehende Maßnahmen ersetzt werden. Nach den Arbeiten müssen die Einrichtungen wieder gemäß dem ursprünglichen Design repariert oder wiederhergestellt werden. 8. Nach der Wartung von Betriebsanlagen oder Fahrzeugen muss dies sowohl vom Wartungspersonal als auch vom Bediener bestätigt werden, wobei der Bediener das Fahrzeug anschließend testet. 9. Es ist den Mitarbeitern strengstens verboten, über Bänder, Laufrollen sowie rotierende mechanische Geräte zu steigen. Das Überreichen von Werkzeugen zwischen den Maschinen ist ebenfalls verboten. Beim Hinauf- und Hinunterreichen von Werkzeugen darf man diese nicht werfen oder schleudern. 10. Bei der Ölung der drehbaren Teile der Anlage muss ein Ölversprüher mit langer Düse verwendet werden. IV. Schutz vor Verletzungen durch Hebevorgänge 1. Der Kranfahrer muss die „Zehn Regeln zum Nichtheben“ streng befolgen. ——Nicht heben bei Überlastung. ——Nicht ziehen oder schleifen, sondern heben. ——Auf gehobenen Gegenständen darf man nicht stehen. ——Gegenstände, die im Boden vergraben sind, werden nicht gehoben. —— Das Gewicht ist unklar. ——Entzündliche und explosive Stoffe dürfen nicht gehoben werden. ——Wenn die Sicherheitsvorrichtungen nicht funktionieren, wird nicht gehoben. ——Nicht richtig zusammengebunden, Objekt nicht im Zentrum – darf nicht gehoben werden. ——Das Signal ist unklar und unzuverlässig. ——Ohne Anweisung oder bei fehlerhaften Anweisungen darf nicht gehoben werden. 2. Beim Heben von Gegenständen müssen Maßnahmen zum Verhindern des Kippens getroffen werden; im Fallradius darf sich niemand aufhalten. 3. Die Überlastung aller Arten von Hebevorrichtungen und Werkzeugen ist strengstens verboten. 4. Vor Durchführung der Hebearbeiten sollten alle Werkzeuge auf Mängel überprüft werden. 5. Die Hebepunkte, Aufhängungspunkte und Befestigungspunkte müssen sicher sein. 6. Bei der Arbeit eines Krans an Gruben- und Grabenrändern sowie unter Freileitungen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. 7. Personen, die bei der Arbeit mit der Krane assistieren, dürfen sich nicht unter dem Kranaarm sowie im Rotationsbereich aufhalten. 8. Wenn Gegenstände mit scharfen Kanten gehoben werden, muss zwischen das Drahtseil und die Kanten des Gegenstands ein Schutzpolster gelegt werden. Dadurch wird verhindert, dass das Drahtseil durch die scharfen Kanten des schweren Gegenstands beschädigt wird, was zu einem Reißen des Seils und zum Herunterfallen des Gegenstands mit Verletzungsgefahr führen könnte. 9. Wenn mehrere Personen mit Hebevorgängen beschäftigt sind, muss eine Person die Leitung übernehmen. Die Anweisungen und Signale dieser Person müssen klar sein. 10. Die zu hebenden Gegenstände dürfen nicht über Personen oder wichtige Geräte geführt werden. Während des Hebens dürfen die Gegenstände weder gezogen noch gestoßen werden. Auf den zu hebenden Gegenständen darf niemand stehen. 11. Beim Warten am Kran müssen die Stromversorgung unterbrochen und Warnschilder angebracht werden. Falls erforderlich, ist am Boden ein Absperrband zu ziehen und ein spezieller Aufsichtsperson einzusetzen. 12. Wenn der Krane Autos belädt oder entlädt, ist es dem Autofahrer verboten, im Führerhaus zu bleiben. Während des Beladens und Entladens darf sich niemand im Lastwagen aufhalten, wenn der Kran hebt oder senkt. 13. Beim Betreten und Verlassen von Kränen, Portalkränen und anderen Hebevorrichtungen ist Kontakt mit dem Fahrer aufzunehmen. Erst nachdem das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist, darf man ein- bzw. aussteigen. V. Schutz vor Stromschäden 1. Nicht qualifizierte Personen dürfen keine Elektrogeräte installieren oder reparieren, und sie dürfen keine Stromquellen eigenmächtig anschließen. 2. Elektrofachkräfte dürfen nach der Installation, Wartung und Instandsetzung von Elektrogeräten keine potenziellen Gefahren hinterlassen. 3. Der Einsatz von Isolierwerkzeugen, die nicht geprüft und für geeignet befunden wurden, ist strengstens verboten. 4. Die Stromkabel von mobilen Geräten dürfen nicht gezogen werden. An einer Verlängerungsschnur darf es nur einen Anschluss geben, und die Metalldrähte dürfen nicht frei liegen. 5. Bei handgeführten Elektrowerkzeugen und mobilen elektrischen Geräten muss das Prinzip „ein Gerät – ein Schalter – eine Schutzvorrichtung“ eingehalten werden. Zudem müssen diese Geräte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren. 6. Bei mobilen elektrischen Geräten wie Ventilatoren und Schweißgeräten sollte beim Bewegen zuerst der Schalter ausgeschaltet werden, bevor das Gerät bewegt wird. 7. Niemand darf ohne Genehmigung die elektrischen Sicherheitsvorrichtungen, Schutzvorrichtungen sowie Signalanlagen eigenmächtig entfernen. 8. Beim Reinigen von Elektrogeräten muss zuerst der Strom abgeschaltet werden. Es ist nicht zulässig, die Geräte mit Wasser oder mit säurehaltigen bzw. alkalischen Flüssigkeiten zu reinigen. 9. Die Länge des Primärkabels (Stromkabels) der Schweißmaschine sollte im Allgemeinen 5 Meter nicht überschreiten. 10. Die Höhe der verwendeten offenen Leitungen (Schleifleitungen) sollte mindestens 3,5 Meter betragen. Bei offenen Leitungen, deren Höhe unter 3,5 Meter liegt, müssen Sicherheitsnetze angebracht werden sowie deutlich sichtbare Sicherheitszeichen oder Signallampen installiert werden. 11. Es ist strengstens untersagt, bei Regen im Freien elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Handschleifmaschinen und Elektrosägen zu verwenden. Beim Einsatz einer Taschenlampe muss eine sichere Spannung von unter 36 V verwendet werden. Bei der Arbeit in feuchten Umgebungen sollten Taschenlampen mit isoliertem Griff verwendet werden. 12. Bei der täglichen Nutzung von Elektrogeräten müssen Stecker und Steckdose/Steckfeld gemäß den Vorschriften korrekt angeschlossen werden. Der Schutzleiter der Steckdose/Steckfeld muss in jedem Fall separat und zuverlässig mit dem Schutzleitungsnetz verbunden sein. Die Steckdose/Steckfeld sollte an einem Ort platziert werden, wo sie vor Spritzwasser geschützt ist. Es ist strengstens untersagt, im Stecker (Anschluss) den Schutzleiter mit dem arbeitenden Neutralleiter zu verbinden. Beim Ein- und Ausstecken des Steckers darf der Körper die Leitdrähte nicht berühren, und es darf kein Zug auf das Stromkabel ausgeübt werden. Elektrische Geräte müssen bei Pause oder Einstellung der Nutzung, bei Störungen oder bei plötzlichem Stromausfall umgehend vom Strom getrennt werden. Bei Bedarf müssen entsprechende technische Maßnahmen ergriffen werden. Wenn die Isolierung oder der Gehäuse eines elektrischen Geräts beschädigt ist, kann es dazu kommen, dass der Mensch mit den geladenen Teilen in Berührung kommt. In solchen Fällen muss das Gerät umgehend ausgeschaltet werden und repariert oder ersetzt werden. 13. Wichtige Bürogeräte im Büro wie Computer, Drucker, Kopierer, Faxgeräte und Scanner müssen sorgfältig aufbewahrt und genutzt werden. Vor Feierabend sollte sichergestellt werden, dass alle Geräte ausgeschaltet sind. Wenn die Geräte über einen längeren Zeitraum nicht verwendet werden (z. B. an Feiertagen), muss der Stecker abgezogen werden, um einen Funktionsverlust des Schalters sowie Schäden an den Geräten durch ständigen Stromfluss zu vermeiden – schließlich kann das zu Bränden führen. 14. Methode zur schnellen Trennung von der Stromversorgung: — Wenn festgestellt wird, dass jemand einen Stromschlag erlitten hat, muss umgehend der Strom abgeschaltet werden. Wenn man sich in weiter Entfernung vom Schalter befindet, kann man zur Unterbrechung der Stromzufuhr Isolierzangen oder einen Axt mit trockenem Holzgriff verwenden. ——Rettungskräfte dürfen nicht mit den Händen oder mit Metallstangen sowie feuchten Gegenständen helfen; stattdessen sollten isolierte Werkzeuge verwendet werden, um die betroffene Person von der Stromquelle zu trennen. ——Bei der Rettung in Kondensatoren oder Kabelleitungen sollte die Stromversorgung unterbrochen werden, um Entladung herbeizuführen, bevor man die vom Strom getroffene Person rettet. ——Bei Stromschlägen unter hohem Spannungsniveau sollten, unter Berücksichtigung der Sicherheit des Rettungspersonals, entsprechende Rettungsmaßnahmen je nach Situation ergriffen werden. ——Beim Retten einer Person, die einen Stromschlag erlitten hat, muss man sich schützen, damit die betroffene Person nicht erneut verletzt wird. VI. Schutz vor Schäden durch Druckbehälter 1. Der Betrieb von Druckbehältern darf nicht über den maximal zulässigen Arbeitsdruck hinausgehen. 2. Wenn die Sicherheitselemente nicht vollständig sind oder beschädigt sind, darf das Gerät nicht verwendet werden. 3. Es ist nicht gestattet, den Sicherheitsventil frei zu justieren oder zu demontieren. 4. Der Druck, die Temperatur und der Flüssigkeitsstand sollten regelmäßig überprüft werden. Bei Anomalien muss umgehend Meldung gemacht werden, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. 5. Sicherheitsventile müssen vor der Verwendung überprüft und für geeignet befunden werden, bevor sie eingesetzt werden dürfen. 6. Druckbehälter müssen eine intakte Korrosionsschutzschicht aufweisen, die Sicherheitsvorrichtungen müssen vollständig und empfindlich sein, die Befestigungselemente müssen einwandfrei und zuverlässig sein, und das Material muss den Anforderungen des Designs entsprechen. 7. Beim Anbringen des Sauerstoffsensors sollte zunächst der Hauptventil geöffnet werden, um etwas Luft abzulassen und den Staub an den Anschlüssen zu entfernen. Anschließend wird der Sensor angebracht – er muss mindestens 5 Umdrehungen tief eingeschraubt werden. Beim Einschalten des Sensors darf die Auslassöffnung nicht auf eine Person gerichtet sein. 8. Beim Einschalten des Sauerstoffs sollte zunächst der Hauptschalter der Gasflasche betätigt werden, anschließend der Verschlussmechanismus des Manometers angehoben werden. Dadurch wird verhindert, dass der Stab der Gasflasche beschädigt wird und dadurch jemand verletzt werden kann. Um den Sauerstoff abzuschalten, lockert man zunächst den Schraubendreher am Manometer und schließt anschließend die Hauptventil. 9. Die Ventile der Gasflaschen dürfen nicht auf einmal zu weit geöffnet werden; bei unzureichendem Druck sollte man die Einstellungen anschließend anpassen. 10. Die verschiedenen Lackfarben der Gasflaschen müssen intakt bleiben und dürfen nicht verändert werden. ?11. Gasflaschen sollten mindestens 1 Meter von Heizungen und anderen Sanitärgeräten entfernt aufbewahrt werden. Im Sommer sollte man vermeiden, sie der Sonne auszusetzen ; Die Entfernung zwischen den Gasflaschen und offenen Flammen muss mindestens 10 Meter betragen. Die Entfernung zwischen den Acetylen- und Sauerstoffflaschen muss mindestens 5 Meter betragen. 12. Wenn der Verschluss einer Flasche einfriert, darf er auf keinen Fall mit Feuer erwärmt werden. Falls nötig, sollte er mit lauwarmem Wasser auftauen werden. ?13. Es ist strengstens verboten, mit elektromagnetischen Hebevorrichtungen sowie Ketten und Seilen zu heben und zu transportieren. ?14. Bei dem Transport von Gasflaschen ist Vorsicht geboten – die Flaschen dürfen auf keinen Fall geworfen, heruntergeschoben oder gegeneinander gestoßen werden. ?15. Bei der Verwendung von Acetylenflaschen muss darauf geachtet werden, dass sie fest fixiert sind, um ein Umkippen zu verhindern. Es ist strengstens verboten, sie in liegender Position zu verwenden. Es ist strengstens verboten, Gasflaschen mit dem elektrischen Erdeleiter zu verbinden. 16. Acetylenflaschen dürfen auf keinen Fall an Orten mit schlechter Belüftung oder in Bereichen mit Strahlung aufbewahrt werden. Ebenso dürfen sie nicht auf Isoliermaterialien wie Gummi gestellt werden. 17. Sauerstoffflaschen und Acetylenflaschen sowie Gummischläuche dürfen keine Ölflecken aufweisen. Es ist streng verboten, Sauerstoff- und Acetylenflaschen zu verwenden, die keine Stoßdämpfer, keinen Sicherheitsdeckel, kein Prüfsiegel sowie keinen Brandhemmer haben. ?18. Bei der Verwendung von Acetylenflaschen muss unbedingt ein spezieller Druckreduzierer sowie ein Rückstoßschutz verwendet werden. Beim Öffnen der Flasche sollte vorsichtig und langsam vorgegangen werden. Der Körper sollte sich dabei hinter dem Ventil befinden. ?19. Der Gasdruck im Behälter darf auf keinen Fall vollständig abfallen; es muss immer ein gewisser Restdruck vorhanden sein. Der verbleibende Druck sowie die Umgebungstemperatur sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: (Temperatur in °C, Druck in MPa) Umgebungstemperatur: < 00–155–2525–40; Verbleibender Druck: 0,05–0,1–0,2–0,3. Bei der Verwendung, beim Transport und bei der Lagerung von Gasflaschen darf die Umgebungstemperatur in der Regel nicht über 40 °C liegen. Falls dies der Fall ist, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem darf es nicht zusammen mit brennbaren und explosiven Stoffen transportiert werden. ?21. Der Lagerraum muss von einer speziellen Person betreut werden, und es müssen Schilder mit den Aufschriften „Gefahr“ sowie „Feuer verboten“ angebracht sein. Am Ort dürfen nicht mehr als 5 Gasflaschen gelagert werden. 22. Die Entfernung zwischen dem Lagerraum und offenen Flammen (einschließlich Funken) darf 15 Meter nicht unterschreiten. ?23. Die Flasche weist Risse oder Druckspuren auf, außerdem ist der Flaschenhals beschädigt ; Wenn der Flaschenhals nicht den Vorschriften entspricht, ist seine Verwendung verboten. 24. Bei Arbeiten in großer Höhe müssen die Acetylenflaschen und Sauerstoffflaschen mindestens 5 Meter vom Arbeitsbereich entfernt sein. 7. Schutz vor Vergiftung und Erstickungsgefahr 1. In Bereichen mit Gas ist es verboten, dort zu verweilen, zu rauchen oder ein Feuer zu entzünden usw. Für Arbeiten mit offener Flamme muss eine Genehmigung eingeholt werden, für Arbeiten mit Gas ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. 2. Bei Arbeiten zur Wartung in Behältern, Tanks, Becken, Gräben, Löchern, Rohrleitungen usw. müssen zuverlässige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Erst nach Überprüfung und Bestätigung der Sicherheit dürfen die Arbeiten durchgeführt werden. Am Arbeitsort ist eine spezielle Person zur Überwachung vor Ort, und es sind Rettungsmittel sowie Kommunikationssignale bereitgestellt. Beim Betreten von Abwasserkanälen, Brunnen usw. muss eine Überprüfung durchgeführt werden. Erst nach Bestätigung der Sicherheit darf mit den Arbeiten begonnen werden, und es muss eine Person zur Überwachung anwesend sein. 3. Im Winter ist das Verwenden von offenen Flammen zur Heizung im Arbeitsbereich verboten. 4. Beim Durchqueren des Gaskanalisationssystems sollte man möglichst einen großen Abstand zu den Anlagen halten. Im Falle eines Gasklecks muss man den Anweisungen der vor Ort befindlichen Fachkräfte folgen oder in Richtung des Windes fliehen. 5. Wenn Mitarbeiter in Geräten arbeiten, in denen mit giftigen Gasen oder Flüssigkeiten in Berührung gekommen werden kann, muss ein Aufsichtsperson vorhanden sein ; Beim direkten Kontakt mit Säuren und Basen müssen Gummihandschuhe sowie Schutzbrillen getragen werden. 8. Schutz vor Verletzungen durch Stürze aus großer Höhe1. Beim Arbeiten in einer Höhe von mehr als zwei Metern (einschließlich zwei Metern) oder an Kanten wie Dächern, Fenstern oder Überhängen (z. B. zum Aufhängen von Uhren, zum Wechseln von Batterien, zum Reinigen von Glasscheiben usw.) muss unbedingt ein Sicherheitsgurt getragen werden. Bei Arbeiten, bei denen es nicht möglich ist, den Sicherheitsgurt zu verwenden, müssen zuverlässige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. 2. Bei Arbeiten in großer Höhe sollte man zunächst überprüfen, ob Leitern (Stufen), Sicherheitsgurte und andere Geräte fest und intakt sind. Der Einsatz von Werkzeugen, die nicht den Vorschriften entsprechen, ist strengstens verboten. 3. Bei Arbeiten in einer Höhe von weniger als zwei Metern muss man sicherstellen, dass die Unterlage, auf der man steht, stabil ist. Es dürfen keine zerbrechlichen oder brüchigen Gegenstände als Unterlage verwendet werden. Personen, die an Erkrankungen leiden, die eine Arbeit in großer Höhe ausschließen, dürfen auf keinen Fall in solchen Bereichen arbeiten. 4. Bei Arbeiten in großer Höhe muss eine Person zur Überwachung eingesetzt werden. Falls nötig, sollten Absperrungen errichtet werden, um zu verhindern, dass Fußgänger und Fahrzeuge durchkommen. 5. Bei Arbeiten in großer Höhe, bei denen Werkzeuge weitergereicht werden müssen, sollten die Gegenstände mit einem Seil übergeben werden – es darf nicht nach oben oder unten geworfen werden. 6. Es ist strengstens verboten, direkt auf Decken aus brüchigen Materialien wie Asbestplatten zu arbeiten oder darauf zu gehen. Wenn Arbeiten unter oder auf einem leichten Dach durchgeführt werden müssen, sollten Arbeitsbretter bereitgestellt werden. 7. Es ist verboten, bei starkem Wind von Stärke 6 oder höher sowie bei schlechtem Wetter wie starkem Regen, Schnee oder Nebel Arbeiten in großer Höhe im Freien durchzuführen. 8. Bei Arbeiten in großer Höhe, bei denen vertikale Überlappungen vorliegen, müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden: Es sollte eine Person zur Überwachung eingesetzt werden oder Trennwände errichtet werden. 9. Bei der Erdbewegung müssen bei einer Tiefe von mehr als 1,5 Metern Maßnahmen gegen Einsturz ergriffen werden. 10. Die errichteten Plattformen und Gerüste dürfen nicht überlastet werden. 9. Schutz vor Verletzungen durch Fahrzeuge 1. Fußgänger müssen sich an die folgenden Vorschriften halten: A. Es ist nicht gestattet, sich über längere Zeit auf Fahrbahnen, Brücken, Tunneln oder anderen Verkehrsinfrastrukturen aufzuhalten. Es ist nicht erlaubt, die Trennvorrichtungen der Autobahn zu durchqueren, zu erklimmen oder zu überwinden. C Von dem Werksgelände zum Wohngebiet darf man die Nationalstraße 307 nicht überqueren. D: Es ist nicht erlaubt, die Fahrbahn mit der durchgezogenen Mittellinie zu überqueren. 2. Die Insassen müssen sich an die folgenden Vorschriften halten: A Es ist nicht erlaubt, auf der Fahrspur auf ein Fahrzeug zu warten. B darf auf der Fahrspur weder an der linken Seite eines Kraftfahrzeugs ein- oder aussteigen. Beim Öffnen und Schließen der Autotüren darf die Durchfahrt für andere Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert werden. Personen, die ein Kraftfahrzeug unter der Bedingung lenken, keinen Führerschein zu haben oder betrunken zu sein, sollten daran gehindert und nicht mitgenommen werden. Im Fahren darf man im Fahrzeug nicht mit dem Fahrer plaudern oder seine Bedienung behindern. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus dem Fahrzeug nach außen zu werfen. F Bei der Nutzung eines Zweirads darf man nur auf dem Sitz hinter dem Fahrer sitzen; es ist nicht erlaubt, seitlich oder rückwärts zu sitzen. G nimmt den Bus oder den Pendlerbus, wartet an der jeweiligen Haltestelle und steigt erst ein, nachdem das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist. Es ist nicht erlaubt, die Türen oder den Innenraum des Fahrzeugs während der Fahrt zu öffnen. Wenn ein Kraftfahrzeug defekt wird oder es zu einem Unfall kommt und das Fahrzeug auf der Fahrbahn anhalten muss, müssen die Insassen das Fahrzeug sowie die Fahrbahn so schnell wie möglich verlassen – außer in Notfällen. 3. Fahrer, die auf dem Gelände fahren, müssen sich an die folgenden Vorschriften halten: A Der Fahrer ist dafür verantwortlich, das Beladen und Entladen zu überwachen, sicherzustellen, dass die Ladung den Vorschriften entspricht, und zu verhindern, dass während des Transports etwas herunterfällt. Bei der Wartung des Kipperlastwagens müssen beim Hochheben des Kippers Schutzvorrichtungen sowie Polster verwendet werden, um zu verhindern, dass der Kipper herunterfällt und Menschen verletzt. In Fabrik C ist das Fahren von Fahrzeugen mit Überhöhung der Geschwindigkeit, Länge, Breite oder Höhe sowie mit zu hohem Gewicht streng verboten. Zudem darf nicht gleichzeitig Personen und Güter transportiert werden. Bagger, Gabelstapler und Kräne dürfen nicht gegen die Vorschriften mit Personen befördert werden. Kraftfahrzeuge müssen an den vorgesehenen Stellen parken. D Beim Rangieren muss man sicherstellen, dass die Personen in der Umgebung in Sicherheit sind. Die Person, die das Rangieren leitet, muss auf ihre eigene Sicherheit achten. Fahrer müssen bei der Fahrtdurchführung streng die geltenden Vorschriften zum sicheren Verkehr, die Vorschriften zur Lärmminderung sowie die internen Richtlinien des Unternehmens bezüglich der Verkehrssicherheit einhalten. Bei Verstößen muss umgehend eingegriffen und gehandelt werden. Zudem ist eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs erforderlich, damit dieses den Sicherheitsanforderungen entspricht. X. Sicherheit bei der Verwendung von Werkzeugen und Ausrüstungen 1. Stiefelschellen, Sicherheitsgurte (Gürtel) 1.1 Vor der Verwendung von Stiefelschellen und Sicherheitsgurten (Gürteln) sollte überprüft werden, ob sie fest und zuverlässig sind – ob es Risse oder Brüche gibt, ob die Eisenringe sowie Nägel beschädigt sind, und ob der Gurt spröde oder rissig ist. 1.2 Je nach Durchmesser des Pfahls sind die Fußklemmen auszuwählen und einzustellen. Beim Erklimmen des Pfahls sollten die Schritte angemessen sein; die Fußklemmen dürfen sich nicht berühren. 1.3 Der Gurt (Taillegurt) muss richtig fest sitzen; die Schnalle sollte sich an der Vorderseite, links und rechts, befinden. 1.4 Der Durchmesser des Gürtels darf 20 MM nicht unterschreiten. Es dürfen keine Verbindungen vorhanden sein; beim Gebrauch muss der Gürtel fest zugezogen werden. 1.5 Beim Arbeiten auf Pfählen oder in großer Höhe darf der Sicherheitsgurt (Gürtel) nicht an der Spitze des Pfahls, an Querstreben, Porzellanbehältern, Zugseilen oder anderen beweglichen Konstruktionen befestigt werden. 2. Leitern 2.1 Regelmäßige Überprüfungen und Tests sind erforderlich; Leitern, die den Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht verwendet werden. 2.2 Die Leiter muss in der Lage sein, das Gewicht der Arbeiter sowie der mitgeführten Werkzeuge zu tragen. 2.3 Der untere Teil der Leiter sollte mit rutschfestem Gummi versehen sein. 2.4 Bei der Verwendung einer geraden Leiter sollte der Neigungswinkel bei etwa 60° liegen. Beim Betreten der Leiter muss jemand dabei sein, der die Leiter stützt. Diese Person muss einen Sicherheitshelm tragen. Eine gerade Leiter darf nicht flach liegend verwendet werden. 2.5 Es ist nicht erlaubt, dass zwei Personen gleichzeitig in derselben Leiter arbeiten. 2.6 Beim Arbeiten auf einer Leiter muss man auf das Gleichgewicht des gesamten Körpers achten. Es ist nicht erlaubt, sich zu bewegen, solange jemand damit beschäftigt ist. 3. Handgeführte Elektrowerkzeuge und mobile Elektrogeräte 3.1 Sie müssen von einer speziellen Person verwaltet werden, die für deren regelmäßige Wartung und Instandhaltung sorgt. 3.2 Vor jeder Verwendung müssen eine äußere Inspektion sowie eine elektrische Prüfung durchgeführt werden. Die Isolationsstärke muss dabei auf einem zulässigen Niveau bleiben. 3.3 Handgeführte Elektrowerkzeuge (ohne Kategorie III) sowie mobile elektromechanische Geräte müssen gemäß den Vorgaben mit Überspannungsschutzgeräten ausgestattet sein. 3.4 Die Leitungen müssen mit gummiisolierten, flexiblen Kabeln verwendet werden. Es ist verboten, Kabel mit Kunststoffumhüllung zu verwenden. Die Anschlüsse an den Enden der Leitungen müssen fest sein; es dürfen keine Verbindungsstellen in der Mitte des Kabels geben. Die verwendeten Isoliertleitungen müssen über einen Leiter verfügen, der ausschließlich für den Schutzkontakt (Masse) dient. Der gelb-grüne Leiter wird zum Zweck des Schutzkontakts (Masse) verwendet. 3.5 Es sollte an einem trockenen Ort ohne korrosive Gase sowie ohne leitfähigen Staub verwendet werden. Bei Regen oder Schnee darf nicht im Freien gearbeitet werden. Für Arbeiten in großer Höhe müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. 3.6 Es müssen die geltenden fachlichen Vorschriften eingehalten werden, und es müssen geeignete Sicherheitswerkzeuge verwendet werden. 4. Vorübergehende Stromleitungen 4.1 Bevor vorübergehende Leitungen installiert werden, muss ein Antrag gestellt werden. Erst nach der Genehmigung darf mit den Arbeiten begonnen werden. 4.2 Die Verlegung von vorübergehenden Leitungen muss unter der Aufsicht des zuständigen Elektrikers sowie der Sicherheitsexperten durchgeführt werden. Bei der Verlegung von vorübergehenden Leitungen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen außerdem Sicherheitskräfte anwesend sein. 4.3 Vorübergehende Leitungen müssen entweder entlang der Wand oder in der Luft, gemäß den festgelegten Regeln, verlegt werden. Es müssen Isolierleitungen mit guter Isolierung verwendet werden. Die Leitungen müssen zur Last passen. Es muss ein Hauptschalter zur Steuerung vorhanden sein. Falls es Unterteilungen der Leitung gibt, müssen dort Sicherungen vorhanden sein, die zur jeweiligen Last passen. Bei Arbeiten im Freien müssen Maßnahmen gegen Regen getroffen werden. 4.4 Bei vorübergehenden Anlagen muss eine spezielle Person für die Verantwortung zuständig sein, die die gesamte Prozesskette – von der Installation über die Nutzung bis hin zum Abbau – überwacht. 4.5 Bei Arbeiten an vorübergehenden Leitungen gelten für die Unterbrechung und Wiederaufnahme des Stromflusses die gleichen Vorschriften wie bei festen Leitungen. Zusammengefasst von dem kleinen Helfer für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz