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Teil 28 zur Anerkennung von Arbeitsunfällen: Bei illegaler Unterauftragsvergabe in Bauvorhaben – gilt eine Verletzung des Arbeitnehmers dann als Arbeitsunfall?

2016-11-01View Original

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Fallbeschreibung: Ein Bauunternehmen in Guangdong übertrug einen Teil der Arbeiten im Zusammenhang mit den Formwerken für das von ihm ausgeführte Projekt an Zhong. Doch Zhong hatte keine Geschäftslizenz. Zudem stellte Zhong Ge ein, damit dieser auf der Baustelle arbeitete. Am 5. Januar 2015 stürzte Ge von einer Holzkonstruktion herab, während er auf einer Baustelle Bodenplatten einbaute. Dabei verletzte er sich am Kopf und an der linken Hand und musste noch am selben Tag ins Krankenhaus eingeliefert werden.   Nach seiner Entlassung reichte Ge am 8. Juni 2015 eine Anfrage bei der örtlichen Sozialversicherungsbehörde ein, um einen Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen. Am 27. Juli stellte die örtliche Sozialversicherungsbehörde fest, dass die Verletzungen, die Ge bei der Arbeit erlitten hatte, als Arbeitsunfall gelten. Am 30. Oktober 2015 reichte das Bauunternehmen gegen die Anerkennung der Berufskrankheit eine Verwaltungsklage beim örtlichen Volksgericht ein, mit der es die Aufhebung dieser Anerkennung forderte. Das endgültige Urteil des Gerichts wies die Klage der Bauunternehmung ab und bestätigte die Entscheidung über die Arbeitsunfallregelung. Analyse: Die Bauunternehmung behauptet, dass es keine Arbeitsbeziehung zu Herrn Ge gibt. Daher soll das Unternehmen keine Verantwortung für die durch den Unfall verursachten Schäden von Herrn Ge tragen. Ge hat bei der Arbeit keine Rücksicht auf die Sicherheitsvorschriften genommen, trug keine Schutzausrüstung und weigerte sich, den Anweisungen der Sicherheitsbeauftragten zu folgen. Er trägt somit eine erhebliche Verantwortung für den eingetretenen Unfall. Ge sollte daher nicht als arbeitsunfähig anerkannt werden.   Das Gericht stellte fest, dass das Bauunternehmen ein rechtmäßiger Arbeitgeber ist. Das betreffende Bauprojekt wurde vom Bauunternehmen übernommen, welches es anschließend an Zhong weiterveräußerte. Zhong besaß keine Geschäftslizenz und war daher nicht als Arbeitgeber qualifiziert. Gemäß Artikel 7 der „Stellungnahme des Ministeriums für Personal und Soziales zur Umsetzung einiger Fragen“ (HRSSB [2013] Nr. 34) muss die Bauunternehmung, die über die erforderlichen Voraussetzungen als Arbeitgeber verfügt, die Verantwortung für die Unfallversicherung von Ge übernehmen. Daher erfüllt der Verletzte Ge die Kriterien für die Anerkennung einer Arbeitsunfallverletzung, da er während der Arbeitszeit verletzt wurde. Gemäß Artikel 7 der „Stellungnahme des Ministeriums für Personal und Soziales zu einigen Fragen zur Umsetzung“ (Ministerium für Personal und Soziales, Dokument Nr. [2013]34) gilt: Wenn ein Auftragnehmer, der über die Befugnis verfügt, Arbeitnehmer einzustellen, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und seine Aufgaben an Organisationen oder Privatpersonen weitergibt, die nicht über diese Befugnis verfügen, und wenn die von diesen Organisationen oder Privatpersonen eingestellten Arbeitnehmer bei der Ausführung der Aufgaben verletzt werden oder ums Leben kommen, dann trägt der Auftragnehmer, der über die Befugnis verfügt, Arbeitnehmer einzustellen, die gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Unfallversicherung. ”    Die Behörde für Sozialversicherung nahm nach Erhalt von Gees Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit diesen gemäß dem Gesetz entgegen. Die Verwaltungsverfahren waren rechtmäßig, und die getroffene Entscheidung bezüglich der Anerkennung der Berufskrankheit war korrekt.
Reply #22016-11-02
Die Qualitätsprüfung von externen Bauunternehmen muss dennoch durchgeführt werden. Das Bauunternehmen trägt schließlich das Risiko, wenn es Aufträge illegal an Personen weitergibt, die keine entsprechenden Bauqualifikationen besitzen.

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