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Demontage von Ausrüstung für gefährliche Stoffe

2016-11-22View Original

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Braucht man eine Bescheinigung, um eine Anlage mit gefährlichen Stoffen abzubauen? **Gibt es entsprechende Normvorgaben?
Reply #22016-11-22
Wahrscheinlich schon, das kann nicht jeder. Chen Guangbiao braucht Qualifikationen, um Häuser abzureißen
Reply #32016-11-22
Es sollten wohl keine besonderen Qualifikationen erforderlich sein. Entscheidend ist, dass es für den Abbau großer Geräte am besten einen entsprechenden Abbauplan gibt. Außerdem muss Ihr Unternehmen die Geräte einfach durch andere ersetzen – das reicht aus
Reply #42016-11-23
Artikel 11: Die Bauherren müssen die Abrissarbeiten an Bauunternehmen mit der entsprechenden Qualifikationsstufe vergeben. Bitte beachten Sie Folgendes: Artikel 11 der „Vorschriften zur Sicherheit bei Baumaßnahmen“. Der Auftraggeber muss 15 Tage vor Beginn der Abrissarbeiten die folgenden Unterlagen bei der für den Bauplatz zuständigen Bauverwaltungsbehörde auf Kreisebene oder einer anderen entsprechenden Behörde einreichen: (1) Nachweis über die Qualifikationsstufe des Bauunternehmens ; (II) Erläuterungen zu den Gebäuden und Anlagen, die abgerissen werden sollen, sowie zu den Faktoren, die Gebäude in der Nähe gefährden könnten ; (III) Entwurf für die Abbrucharbeiten ; (IV) Maßnahmen zur Lagerung und Beseitigung von Abfällen. Wer Sprengarbeiten durchführt, muss die Vorschriften zur Verwaltung von **zivilen** Produkten einhalten.
Reply #52016-11-23
Für Gebäude ist eine Abrisslizenz erforderlich; bei Ausrüstung ist nur die Installation bekannt, nicht jedoch ob eine Abrisslizenz vorliegt.
Reply #62016-11-24
Reicht eine Auftragsberechtigung aus, um Abrissarbeiten durchzuführen? **Gibt es Vorschriften?
Reply #72016-11-24
Das Unternehmen verfügt über die notwendigen Qualifikationen für Baumaßnahmen (es ist möglich, die Qualifikationen von anderen Unternehmen zu nutzen, doch der Vertrag muss dann im Namen dieses anderen Unternehmens abgeschlossen werden). Die Arbeiter haben ebenfalls die erforderlichen Fachqualifikationen – beispielsweise als Elektriker, Schweißer oder Gerüstbauer.
Reply #82016-11-24
Bei Geräten, die als Sondergeräte gelten, erfordern sowohl die Installation als auch der Abbau bestimmte Qualifikationen beim Auftragnehmer. Zudem müssen bei der zuständigen Prüfstelle die Formalitäten zur Abmeldung dieser Sondergeräte durchgeführt werden
Reply #92016-11-24
Wie lautet der Name der erforderlichen Qualifikation? Gibt es auch Qualifikationsstufen?
Reply #102016-11-24
Verordnung über die Sicherheitsüberwachung von Sondergeräten, 2009, Artikel 16: Die Betriebe, die Kessel, Druckbehälter, Aufzüge, Hebevorrichtungen, Personenbeförderungskanonen, große Vergnügungsspielanlagen sowie spezielle Fahrzeuge für den Einsatz auf dem Gelände einer Anlage warten, müssen über Fachpersonal und technische Arbeiter verfügen, die für die Wartung solcher Geräte geeignet sind. Zudem müssen sie über die notwendigen Prüfmittel verfügen. Erst mit der Genehmigung der zuständigen Behörden für die Sicherheitsüberwachung von Sondergeräten in den Provinzen, Autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städten dürfen sie mit der jeweiligen Wartungsarbeit beginnen.   Artikel 17: Die Installation, Umbau und Instandhaltung von Kesseln, Druckbehältern, Hebevorrichtungen, Personenseilbahnen sowie großen Vergnügungsanlagen sowie die Umbau- und Instandhaltungsarbeiten an speziellen Fahrzeugen auf dem Gelände einer Anlage müssen von Unternehmen durchgeführt werden, die gemäß diesen Vorschriften eine Genehmigung erhalten haben.   Die Installation, Umbau und Wartung von Aufzügen müssen von dem Hersteller des Aufzugs oder von einer durch Vertrag beauftragten und gemäß diesen Vorschriften lizenzierten Einheit durchgeführt werden. Der Hersteller des Aufzugs ist für die Qualität des Aufzugs sowie für alle mit der sicheren Betriebsweise verbundenen Qualitätsprobleme verantwortlich.   Die Unternehmen, die für die Installation, Umbau oder Wartung von Sondergeräten zuständig sind, müssen vor Beginn der Arbeiten die geplanten Arbeiten schriftlich der für die Überwachung der Sicherheit von Sondergeräten zuständigen Behörde in der betreffenden kreisfreien Stadt oder Stadt mit Bezirken mitteilen. Erst nach dieser Mitteilung dürfen die Arbeiten beginnen. Artikel 30: Wenn bei speziellen Geräten erhebliche Unfallgefahren bestehen, wenn diese nicht mehr repariert oder überholt werden können, oder wenn ihre Nutzungsdauer bereits überschritten ist, dann muss die Einheit, die die Geräte verwendet, diese umgehend stilllegen. Zudem muss sie bei der zuständigen Behörde für die Überwachung der Sicherheit solcher Geräte eine Anmeldung zur Stilllegung einreichen. Artikel 38: Die Mitarbeiter von Kesseln, Druckbehältern, Aufzügen, Hebevorrichtungen, Personenbeförderungskanonen, großen Vergnügungsanlagen sowie von speziellen Fahrzeugen auf Betriebsgeländen (im Folgenden gemeinsam als Mitarbeiter mit Spezialaufgaben bezeichnet) sowie die zuständigen Verwalter müssen gemäß den geltenden Vorschriften von den zuständigen Behörden für die Sicherheitsüberwachung von Spezialgeräten geprüft werden. Erst nach Bestehen dieser Prüfung dürfen sie ein Zertifikat im einheitlichen Format erhalten, das ihnen die Befugnis gibt, die entsprechenden Arbeiten oder Aufgaben auszuführen.   Artikel 39: Die Betreiber von Sondergeräten müssen die Mitarbeiter, die mit diesen Geräten arbeiten, in Bezug auf die Sicherheit und Energieeinsparung bei der Nutzung solcher Geräte ausbilden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse in diesen Bereichen verfügen.   Arbeitnehmer, die mit Sondergeräten arbeiten, müssen bei ihrer Tätigkeit die Betriebsanleitungen für diese Geräte sowie die geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.

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