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Zehn Vorschriften zur Verhinderung von Schäden durch statische Elektrizität: 1. Flammable und explosive Stoffe müssen strikt mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit transportiert werden. Es ist nicht zulässig, Komprimierluft zur Mischung oder zum Rühren zu verwenden. 2. Nachdem der Transport brennbarer und explosiver Flüssigkeiten gestoppt wurde, müssen diese gemäß den Vorschriften eine bestimmte Zeit lang ruhen, bevor Arbeiten wie Maßnahmeinnahme, Temperaturmessung oder Probenentnahme durchgeführt werden können. 3. Bei Behältern für brennbare und explosionsgefährdete Flüssigkeiten sollen Temperaturmessungen sowie Probenentnahmen durchgeführt werden. Es dürfen keine Geräte aus zwei oder mehr verschiedenen Materialien verwendet werden. 4. Es ist strengstens verboten, Öl von der Oberseite des Tanks abzunehmen. Tankwagen müssen zur Befüllung mit einem Schlauch unter Wasser verwendet werden. Es ist ebenfalls strengstens verboten, Öl in Anlagen oder Tankbereichen einzulagern. 5. Es ist strengstens verboten, Kleidung zu tragen, die statische Elektrizität erzeugen kann, in Bereiche mit brennbaren oder explosiven Stoffen. Insbesondere darf man in solchen Bereichen weder Kleidung an- oder ausziehen noch Geräte mit synthetischen Stoffen abwischen. 6. In Umgebungen, in denen leicht Elektrisitätsstau durch Kunstfasern und Pulver entsteht, muss die Feuchtigkeit innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen gehalten werden. 7. In Bereichen mit hoher Brand- und Explosionsgefahr sowie in Anlagen, in denen Kunstfasern und Pulver statische Elektrizität erzeugen können, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Entstehung von statischer Elektrizität in den Geräten zu verhindern ; Die Leitfähigkeit von Betonböden, Gummiböden usw. muss den Vorschriften entsprechen. 8. Bei der Beförderung und Verpackung von Kunstfasern sowie Pulvern müssen Maßnahmen ergriffen werden, um statische Elektrizität zu beseitigen oder abzuleiten ; Anlagen und Geräte, bei denen statische Elektrizität entstehen kann, müssen mit Entstörern ausgestattet sein. 9. Für Maßnahmen und Geräte zur Entstörung sollten spezielle Personen beauftragt werden, diese regelmäßig zu überprüfen, und es sollten Aufzeichnungen darüber angefertigt und archiviert werden. 10. Bei der Einführung neuer Produkte, Geräte, Verfahren und Rohstoffe muss die Situation bezüglich der statischen Elektrizität bewertet werden, und es müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beseitigen.
Anlagen und Geräte, bei denen statische Elektrizität entstehen kann, müssen mit Entstörern ausgestattet sein
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